Muß Hund an die Leine?

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Susel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß Hund an die Leine?

Folgendes ist mir passiert:

Ich befand mich gerade am Müllcontainer vor dem Haus, als ein Hund laut agressiv bellend auf mich zugerannt kam und mich ansprang. Vom Besitzer des Hundes war bis dahin nichts zu sehen. Als die Besitzerin des Hundes endlich auftauchte sagte diese, dass der Hund nur spielen möchte. Ich meinte darauf, dass ich aber darauf keine Lust hätte und sie bitte den Hund von mir entfernen möchte. Der Hund hörte aber nicht auf die Besitzerin. Darauf hin sagte ich, dass so ein Hund an die Leine gehöre (Hund hatte nicht einmal ein Halsband um!). Darauf hin ist die Hundebesitzerin völlig ausgerastet und hat mich wüst beschimpft und mir dabei die übelsten Beleidigungen an den Kopf geworfen. Ich wollte dann einfach nur weggehen. Aber der Hund kam mir weiter laut bellend hinterhergelaufen. Ich drehte mich um und habe versucht, den Hund abzuschütteln. Die Hundebesitzerin kam darauf hin wütend auf mich zugerannt und hat an meiner Jacke gezerrt. Die Frau war einfach völlig durchgeknallt. Ich versuchte dann, ihre Hand von meiner Jacke zu entfernen und habe sie von mir weggestoßen. Dabei ist die Hundebesitzerin ausgerutscht und auf ihr Hinterteil gelandet. Als ich ihr beim Aufstehen helfen wollte, rief diese dann um Hilfe und drohte mit Anzeige bei der Polizei. So was verücktes habe ich noch nie erlebt! Meine Frage, wie soll ich mich in einem solchen Fall verhalten? Ist es außerdem erlaubt, seinen Hund einfach so alleine durch die Gegend laufen zu lassen? Wann muß ein Hund an die Leine genommen werden? (Es war kein "Kampfhund" sondern ein mittelgroßer Mischlingshund.)

Gruß Susel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 140x hilfreich)

Normalerweise würde ich sagen, dass man das nicht so hochspielen sollte. Angesichts der geschilderten Gesamtgeschichte würde ich aber etwas unternehmen. Unerzogener großer Hund ohne Leine und Halsband - eine Frau, die das Tier nicht im Griff hat und aggressiv wird? Sie sollten etwas unternehmen, auch um andere zu schützen (Kinder!)! Man sollte nicht immer warten, bis etwas passiert.
Ist die Frau Ihnen denn namentlich bekannt?
Wissen Sie wo die Frau wohnt?
In einem solchen Fall würde ich die Polizei und das Ordnungsamt über ein aggressives Tier informieren. Es ist dabei hilfreich, wenn man auch die Namen einiger Nachbarn anführt, die ebenfalls schon einmal von diesem Tier behelligt wurden. Auf diese Weise kann man verhindern, dass das alles als harmloser Einzelfall abgetan wird. In den meisten Städten gibt es schon Sonderabteilungen für gefährliche Hunde.
Ob ein Leinenzwang besteht, hängt von den Vorschriften Ihrer Stadt/Gemeinde ab.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Schade das keine Zeugen da waren. Wenn der Hund nicht mal ein Halsband hatte, dann bestimmt auch keine Hundemarke und keine Steuernabgabe. Anzeige erstatten!

Ich an Ihrer Stelle hätte den Hund ordentlich vermöbelt solange es noch unter die Notwehr fällt.

Und sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, die Hundehaftplichtversicherung zahlt (soweit vorhanden ), sonst Besitzerin.

Wegen Leinenzwang: Ein Leinenzwang gesetzl gibt es nicht für Mischlinge, aber der Bestitzer hat Sorgfalt walten zu lassen das der Hund nichts anstellt.

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Ein Leinenzwang gesetzl gibt es nicht für Mischlinge, aber der Bestitzer hat Sorgfalt walten zu lassen das der Hund nichts anstellt.
______________________________________
in dem kaff in dem ich wohn muss jeder hund angeleint sein, zum. innerorts.
ich als hundebesitzer finde das auch voll okay das hunde im ort angeleint werden muessen.

wenn man sich mal ueberlegt das der hund den angriff gegen sie, als bestätigung empfindet, u. sie beißt. das hätte arg ausgehen können.

ich persönlich hab für solche fälle eine gaswaffe einstecken u. werde diese auch einsetzen.

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#4
 Von 
Christine Wunsch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lt. der Hundeverordnung muss in NRW jeder Hund ab 40cm Schulterhöhe an die Leine.
War der Vorfall in NRW?
Sonst kannst du auch dein zuständiges Ordnungsamt fragen.
Viel Erfolg, Christine

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wäbberle
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

Leinenzwang besteht nicht in jedem Bundesland!!!!

Habe in dieser Woche wegen eines Vorfalles in unserer Straße bei der Gemeinde -Ordnungsamt - nachgefragt. Bei uns im LK Teltow-Fläming ist kein Leinenzwang. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Kampfhund!

Also am besten beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. ;)

MfG

-----------------
"von Wäbberle"

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#6
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Sowas ähnliches ist mir kürzlich auch passiert. Ein nicht angeleinter Hund ist auf meinen Sohn (7Jahre) zugesprungen, hat ihn angebellt. Daraufhin riss mein Sohn die Arme hoch - über den Kopf, weil er Angst bekam.
Die Besitzerin meinte dann: "Wenn Du ihn schlägst, bist Du selber schuld, falls er beißt!" Hallo???!!! Wo sind wir denn. Er hat ihn weder geschlagen, noch sonstiges angedeutet!!!
Naja, wir haben dann noch ein paar "herzliche" Worte ausgetauscht. Jedenfalls finde ich das unmöglich, habe mich dann auch informiert und gelesen. Das in unserer Stadt in Wohngebieten Leinenzwang für jeden Hund herrscht - und wir wohnen Innenstadt.
Ich mag Hunde, auf ihre Besitzer trifft das mitunter eher nicht zu.

Fran_zi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Ach Leute!!
Natürlich gibt es je nach Bundesland z.Z. unterschiedliche Regelungen zum Leinenzwang, trifft auch fast immer zu... mein Hund (55 cm) hat aber unter bestimmten voraussetzungen keinen Leinenzwang! Würde ich mir bei meinen Schafen auch schwer vorstellen können :( . Ich geh mal davon aus das DIESER Hund Leinenzwang, in diesem Bundesland, in diesem Ort hatte. So wie sich das anhört ist der Hund jung und verspielt... soviel zum Zitat: Ich an Ihrer Stelle hätte den HUND ordentlich vermöbelt solange es noch unter die Notwehr fällt." -Schade- die Prügel hätte m.E. die Besitzerin beziehen sollen... gelegenheit gab es ja...;) Insofern denke auch ich, dass Susel etwas machen sollte, damit die Halterin einen draufkriegt aber es wird wieder den Hund treffen, nicht den Halter! Liebe Suse DU hast dich vorbildlich verhalten. Wahrscheinlich hätte ein lautes "sitz" zu mehr erfolg bei dem Hund geführt. Oder auch ein "sich groß machen" und ein langsames (!)weggehen währe bestimmt besser gewesen. Aber das ist "Hundesprache" und niemand kann von dir verlangen das du die kennst. Danke das du bei dem "Angriff" nicht ausgerastet bist (vom Hund). Mir scheint aber hier eindeutig ein Versagen auf gesammter Linie den Halter des Hundes zu treffen, selbst wenn der nicht "nur spielen" wollte. (Die dümmste Äusserung eines Tierhalters überhaubt!!!) Ein Hund kann eine WAFFE sein und dazu grundsätzlich unberechenbar... Wer das als Halter eines Hundes nicht sehen will sollte nochmal einen IQ Test machen bevor er 18 Jahre werden darf. (bei nichtbestehen bleibt er einfach 17 und muss weiter bei Mutti wohnen) Ausserdem darf er nie den Führerschein machen weil das mit der Waffe auch für den Strassenverkehr gelten sollte!! Leider sehe ich keine möglichkeit das im Grundgesetz zu verankern...
In diesem Sinne sollte der Hund von Dir aufgenommen werden und die momentane "Hundeführenrin" in´s Menschenheim gebracht werden wegen gemeingefährlichkeit!

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