Mustervorlage Vergleichsangebot

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thesaurus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)
Mustervorlage Vergleichsangebot

Möchte endlich meinen Kopf aus dem Sand erheben und meine Schulden regulieren. Da es mir nicht möglich ist, alles auf einmal zu begleichen möchte ich gerne den Gläubigern ein Vergleichsangebot machen. Hat irgendjemand eine Mustervorlage für solch ein Angebot. Es sollte rechtlich verbindlich festgehalten werden, daß nach Zahlung eines monatlichen Betrages X in dem Zeitraum Y alles erledigt ist, inklusive eventueller Inkasso- und Mahnkosten, sowie Zinsen und daß evtl. vorhandene Titel nach Zahlung herausgegeben werden.

Hat möglicherweise jemand Erfahrung mit sochen Vergleichsangeboten? In welcher Höhe sollte das Angebot ausfallen? Geben sich Gläubiger erfahrungsgemäß mit 20% zufrieden? Wie sollte man argumentieren?

Ein Inkassobüro hat mir einen Brief geschrieben, daß es mir 40% der Gesamtsumme erlässt. Denke mal, wo Luft ist, ist noch mehr Luft, oder?

Besten Dank für die Antworten

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

schon mal üder ne verbraucherinsolvenz nachgedacht?
gruss,
kristijan

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thesaurus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich konzentriere meine Gedanken lieber darauf, wie ich vorwärts komme, und nicht darauf, wie ich umfalle. Ich möchte meinen Gläubigern einen Vorschlag machen, mit dem alle Beteiligten leben können. Ihnen einfach zu sagen, daß sie Pech gehabt haben und nichts bekommen, würde ich als unfair betrachten und könnte es nicht mit meiner Integrität vereinbaren. Zumal ich die Situation auch umgekehrt kenne und mir diejenigen, die mir einen Teilbetrag angeboten haben 1000x lieber sind, als diejenigen, die alles über sich haben zusammenbrechen lassen. Ich bin der Überzeugung, daß man wesentlich erfolgreicher ist, wenn man sich den Dingen stellt und nach Lösungen sucht, die es IMMER gibt. Insolvenz ist keine Lösung!

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

was bitte hat die verbraucherinsolvenz mit "umfallen" zu tun?
mal angenommen du kannst dich mit deinen gläubigern einigen, alles schriflich festgehalten (schuldner verpflichtet sich 36 raten a x€ jeweils zm... eines monats pünklich zu zahlen.... ect.) und da kommt doch einer auf die die idee und pfändet deine konten und das gehalt. damit kannst du deine vereinbarungen zu all den anderen in die tonne haun, sobalt du mit den raten in rückstand gerätst sind die vereinbarung hinfällig... eine pvinso würde dich davor schützen aber das bleibt jedem selbst überlassen.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

das kommt auf die gläubiger und die verhältnisse an. typische schuldnerbanken verhandeln idR gar nicht, bei privat- und handelsgläubigern lässt sich u.U. auch mit 20% etwas erreichen.

die formulierung ist im grunde frei könnte also etwa so aussehen:

teilzahlungvergleich zwischen

a

und

b

über einen betrag von X eur, zahlbar mit Y monatsraten, jeweils bis zum 3 werktag eines jeden monats beim gläubiger auf dem bankkonto bla eingegangen von Z eur. der gläubiger verzichtet für die laufzeit dr vereinbarung auf zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verzichten. bei teilweisem oder vollständigen verzug einer rate um mehr als 10 werktage wird die vereinbarung hinfällig. mit fristgemäßer zahlung der letzten rate erklärt der gläubiger keine weiteren forderungen aus dem vertrag vom XXXXXX und dessen folgekosten herzuleiten und etwa vorhandene titel nebst vollstreckungsunterlagen an den schuldner herauszugeben.

_______________________________________

im übrigen teile ich die bedenken von KristijanM, was die durchführbarkeit derartiger vereinbarungen im falle erneuter zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

danke luda;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thesaurus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Besten Dank Luda!
Mit der Bank habe ich eine Lösung gefunden, mit der wir beide leben können. Werde mal ein solches Angebot formulieren und schauen, was ich damit erreichen kann. Selbst wenn nur ein paar Gläubiger zustimmen, ist mir damit schon geholfen und verschafft mir so viel Spielraum, daß ich einen Einzelnen der quer schießt, einfach bezahlen kann. Werde meine Erfahrungen dann mal hier posten, weil ich glaube, daß es viele gibt, die ähnliche Probleme haben.

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

respekt für ihren recht mutigen weg sich aus den schulden zu ziehen, es bleibt nur ihnen das beste für ihr unterfangen zu wünschen.

nur btw: eine formulierung wie "da meine finanzielle situation mir ansonsten nur den ausweg in die insolvenz ermöglicht" ist alle mal vorteilhaft, da das wort insolvenz bei den meisten gläubigern begriffe wie "anmeldungsbürokratie" und "totalausfall" recht schnell hochkommen lässt und die vergleichsbereitschaft steigert. mit ein bisschen glück haben sie auch bekommen sie auch den ein oder anderen verzicht ins haus, da die buchführungsarbeit die erträge übersteigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen