Hallo,
ich habe einen Vollzeit 38 h/Woche Vertrag und war während der Elternzeit in Teilzeit 28,5 h/Woche tätig. Kann mir jemand sagen, ob ich trotz 38 h Vertrag auch nach der Elternzeit in Teilzeit tätig sein, ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird?
Danke!
Nach Elternzeit weiter Teilzeit arbeiten
9. Januar 2013
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Frage vom 9. Januar 2013 | 13:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Elternzeit weiter Teilzeit arbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2013 | 13:38
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Du brauchst keinen *neuen* Vertrag, wohl aber eine Ergänzung oder Änderung des bestehenden Grundvertrags. Anspruch auf TZ hast du nach dem TzBefrG, dort stehen auch die Fristen für Anträge etc.
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#2
Antwort vom 9. Januar 2013 | 14:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hier die Regelung im Wortlaut: [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html][/URL]
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