Ich arbeite seit 2002 in einem Betrieb mit Schichtdienst (damals 25 Std.die Wo.). Bis 2005 wurden wir nach BAT bezahlt.( Zu diesem Zeitpunkt bekamen alle die selbe Schichtzulage)Ende 2005 wurden wir zum TVÖD übergeleitet. Das heißt, das zum Beispiel unsere Schichtzulage in der vollen Summe übergeleitet wurde.Als ich jetzt nach einem Jahr Erziehungsurlaub wieder in den Betrieb komme, bekomme ich nur nur anteilig meine Schichtzulage wie alle Neuen die jetzt bei uns anfangen. Dürfen die das so einfach??
Danke!
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Nach Erziehungsurlaub Schichtzulage gekürzt
4. Januar 2011
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Frage vom 4. Januar 2011 | 09:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Erziehungsurlaub Schichtzulage gekürzt
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 13:20
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Wenn die Schichtzulage vertraglich in Höhe X vereinbart ist, dann kann der AG die nicht einseitig zu einem späteren Zeitpunkt kürzen.
Da hier allerdings die Bezeichnungen BAT und TVÖD fallen, sollte man mal in den Tarifverträgen nachlesen, ob es da Änderungen gegeben hat.
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