Nachbar betreibt extrem laute Pressluftbohrerarbeiten bis zu 7 stunden ohne pause

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Isabella129
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar betreibt extrem laute Pressluftbohrerarbeiten bis zu 7 stunden ohne pause

Ich hab mich schon im Forum etwas umgesehn aber leider bis jetzt keine Lösung für mein problem gefunden.Mittlerweile bin ich mit den Nerven echt runter.Über mir renoviert ein mann seine Wohnung.Er arbeitet mit einem Pressluftbohrer und hat u.a eine Wand der Wohnung eingerissen.Es handelt sich hierbei also nicht mehr um "akzeptablen"Baulärm sondern dieser Lärm ist so laut das man nicht mehr telefonieren kann weil man das eigene Wort nicht mehr versteht.Im Bad zittert zum Teil der boden.Nun dieser Mann hält sich nicht an die Ruhezeiten zum Beispiel Mittags.einen Tag hat er 8 stunden ohne pause durchgearbeitet.Das ganze geht nun 3 wochen durch am anfang hab ich noch versucht durchzuhalten aber da ich zur zeit nicht erwerbstätig bin halte ich mich viel zu hause auf und ertrage es nicht mehr.Ich habe mich also bei ihm beschwert und er sagte er habe eine genehmigung vom Ordnungsamt und dürfe bis 8 abends arbeiten.Aber wenn der nun von vormittag bis 8 abends bohrt werd ich wahnsinnig.Der hausmeister ist meistens gar nicht zu erreichen und sagte einmal nur:Der will halt fertig werden!Die Hausverwaltung weiss von nichts.Mein Vermieter bemüht sich mit mir nun der Sache Einhalt zu gebieten.Aber auch er kommt nur schlecht weiter.Meine frage nun:Wieviel stunden täglich ist mir überdurchschnittlich lauter baulärm zuzumuten?Ab wann kann ich die Polizei informieren?Kann das Ordnungsamt überhaupt bewilligungen ausstellen was sowas angeht?Was kann ich tun um diesen Terror einhalt zu gebieten?
Ich hoffe auf hilfe.weiss echt nicht weiter.:(

Ärgert der Nachbar?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derklient
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Am besten mal in die hausordnung schauen ob da bestimmte ruhezeiten angegeben sind und den nachbar auf die ruhezeit mittags hinweisen.

Das ordnungsamt stellt nur dann (sonder)genehmigungen aus wenn es dringend ist, z.b. Wasserrohrbruch in einer strasse wo es mehrstöckige häuser gibt,dann bekommt die baufirma eine sondergenehmigung das diese auch ausserhalb der ruhezeit die strasse aufreissen darf.

Aber bei einer renovierung eine (sonder)genehmigung ist fraglich

Bis 8 uhr abends lärm machen dürfte er auch ohne genehmigung, aber die ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Am besten beim o-amt anrufen, erkundigen wie die ruhezeiten in der stadt sind, dann bei den grünen/blauen anrufen und sagen das hier eine ruhestörung in der ruhezeit von XX bis XX vorliegt und sich die person trotz anmahnung nicht drann hält.

Kannst auch die miete kürzen, um wieviel genau kann ich nicht sagen, musst es aber bim vermieter anmahnen

-- Editiert von derklient am 03.01.2007 11:33:29

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#2
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Wo fangen wir an?

1. Es gibt keinen akzeptablen oder inakzeptablen Baulärm. Baulärm ist so laut wie er ist, eben abhängig von den Gegebenheiten.

2. Dein Nachbar ist höchstwahrscheinlich kein Baustellenbetreiber im Sinne des §22 Bundes-Immissionsschutzgesetztes. Daher ist er in diesem Sinn nicht daran gebunden, wie ein gewerblicher Bauausführer. Es ist ihm finanziell nicht zuzumuten.

2a. Die Genehmigung vom Ordnungsamt halt ich für eine Schutzbehauptung. Da er kein gewerblicher Bauausführer ist, braucht er keine Ausnahmegenehmigung i.d.S. Möglicherweise bezieht er sich irrtümlich auf die Genehmigung des Bauantrages. Das hätte aber nicht mit einer Ausnahme von Ruhezeiten zu tun.

3. An die Einhaltung der sog. Ruhezeiten ist er nur gebunden, wenn diese mietvertraglich oder durch eine bestehende Hausordnung geregelt sind.

4. Die Hausverwaltung weiß von nichts, aber Dein Vermieter bemüht sich? Klingt komisch. Hier sollte mal geprüft werden, ob der Umfang der Arbeiten wirklich durch die Formulierung des Mietvertrages gedeckt ist. Das wäre, wenn der Vermieter ehrlich ist und nicht möglicherweise die Genehmigung für die Arbeiten erteilt hat, der Hebel- und Ansatzpunkt.

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#3
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Was hier unter Ausnahmegenehmigung verstanden wird, findet überhaupt gar keine Geltung auf sog. Ruhezeiten. Diese wird auf Sonn- und Feiertage angewandt und die Zeit zwischen 20.00 Uhr bis zum frühen Morgen.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Du hast das Recht, die Miete zu kürzen und dein Vermieter muss sich dann das Geld vom Verursacher zurückholen.
Stammt der Lärm von "normalen" Handwerkern, dürfen diese von 7.00-20.00 Uhr durcharbeiten, schließlich erwartet keiner, dass die nachmittags 2 Stunden unbezahlt rumsitzen.
Ich vermute mal, dass es sich um ein Haus mit Eigentumswohnungen handelt und der "Handwerker" Eigentümer ist und glaubt, er darf alles. Dein Ansprechpartner ist auf jeden Fall dein Vermieter.

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#5
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

extremer lärm darf nur zu bestimmten zeiten gemacht werden, daran ist jeder gebunden! denn das regelt keine hausordnung sondern die stadt! dies bedeutet: bestimmte sachen wie motorsägen, presslufthämmer dürfen nur in der zeit von 9 bis 13 und von 15 bis 18 benutzt werden. es handelt sich um eine private!! baustelle und nix mit gefahr in verzug, ich hätte mir das im leben nit so lange gefallen lassen. hier auf der seite gibt es darüber auch einen entsprechenden artikel.

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#6
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

@RedHair:
In welchem Gesetz oder welcher Verordnung sind Deine Kernzeiten für Maximallärmerzeugung denn bitte verankert? Ich halte das für eine Urban Legend, die sich aus 100 Jahren, sicherlich sinnvoller, Hausordnung in den Köpfen festgesetzt hat.

Alle gängigen Quellen verweisen lediglich auf die rechtsverbindlichen Vereinbarungen des Mietvertrages oder der Hausordnung.

Hier sind im Zweifelsfalle immer Kommunikationsprobleme mit im Spiel. Ein freundlicher Besuch, ohne gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, Interesse zeigen, sich für die Arbeiten interessieren, nachfragen, by the way erwähnen, dass das ganz schön laut ist - manchmal, kann helfen.

Aus meiner Erfahrung mit ruhestörendem Lärm ist meine Quintessenz: es wird selten vernünftig kommuniziert, sondern meist erbarmungslos auf Rechte gepocht in einer Art und Weise, die jeden zum Blockieren bringt.


-- Editiert von qwetz am 03.01.2007 20:42:03

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#7
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 188x hilfreich)

Drei Wochen Bauarbeiten mit den genannten Lärmimmissionen übersteigen sicher einen zu tolerierenden zeitlichen Rahmen. Solche Arbeiten sollten vorher zeitlich geplant und mit anderen Hausbewohnern abgesprochen werden, damit diese sich daraugf einstellen und gegebenenfalls persönliche Vorsorgemaßnahmen treffen können. Der Nachbar hat damit schon gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen.
Wenn die Nerven bei solch einem **Überraschungsangriff** blank liegen, ist das verständlich. Es wäre sinnvoll, die Notbremse zu ziehen in dem Sinne, dass sie sachlich dem Nachbarn die Situation erklären und um Auskunft über die noch vorgesehene Dauer der Arbeiten bitten. Vielleicht können sie sich arrangieren. Sollten seine Aussagen für sie unerträglich erscheinen, verlangen sie freundlicherweise eine Änderung/Pause/ Arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder in kürzeren Zeiträumen, so wie es aus ihrer Sicht erträglich erscheint. Läßt er sich darauf nicht ein, dann den üblichen Weg beschreiten: Ordnungsamt/Polizei, notfalls Rechtsanwalt, Rechtsweg.

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#8
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

n Deutschland ist die Nachtruhe aber nicht die einzig geregelte Ruhezeit. So gelten morgens in der Zeit zwischen 6.00 und 7.00 Uhr oder abends von 20.00 bis 22.00 Uhr verschärfte Regelungen. „Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Kantenschneider und Heckenscheren dürfen werktags nicht vor 9.00 Uhr und nicht nach 20.00 Uhr benutzt werden“, erklärt Ulrich Ropertz, Pressesprecher vom Deutschen Mieterbund in Berlin, die Auswirkungen. Gleiches gelte auch für die Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sollen noch strengere Lärmschutzregelungen für Stille sorgen. „Aufgrund einer Geräte- und Maschinelärmschutzverordnung dürfen an diesen Tagen keine Rasenmäher, Motorkettensägen und Vertikutierer in Wohngebieten benutzt werden“, so der Jurist. Auch Bauarbeiten im Haus oder in der Nachbarschaft seien dann verboten.

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#9
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Gleiches gilt nicht für die Mittagszeit. Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Mittagszeit. Urban legend!

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#10
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

dann "lügt" diese seite wohl ?! das ist von hier herauskopiert, ein artikl bezüglich lärm/ruhzeiten...

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#11
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 188x hilfreich)

@qwetz

quote:
Gleiches gilt nicht für die Mittagszeit. Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Mittagszeit. Urban legend!


aber die Gemeinden sind befugt für die Mittagszeit Ruhezeiten festzulegen!

Darum bei der Gemeinde (Ordnungsamt) nachfragen, ob solche örtlichen Ruhezeiten festgelegt sind.
:)

-- Editiert von Leon6 am 13.01.2007 11:42:03

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#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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