Nachbarn - neue Soundanlage im Altbau

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)
Nachbarn - neue Soundanlage im Altbau

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Haus mit 8 Mietparteien.
Trotz Altbauwohnung, war es hier in der Vergangenheit immer sehr ruhig. Die Wohnpartei über uns hört zwar gerne mal laut Musik am Wochenende, aber nach ca. einer Stunde wird diese dann wieder runtergedreht. Wir haben uns daher nie beschwert.

Nun haben sich diese Mieter aber eine neue Soundanlage zugelegt mit Subwoofer. Seitdem ist es bei uns unerträglich, selbst wenn oben die Musik nur leise abgespielt wird, ist bei uns ständig ein Dröhnen zu hören.

Wir waren gestern abend erst wieder oben, mit der Bitte den Bass runterzudrehen. ich war erstaunt wie leise die Musik dort war, denn bei uns konnte nicht einmal der Fernseher den Krach von oben übertönen.
Die Nachbarn haben den Bass murrend runtergedreht, aber auch gesagt dass sie ihre neues Soundsystem schon gerne mal auskosten wollen.

Müssen wir so etwas in der Altbauwohnung hinnehmen? Der Zustand ist neu, da die Anlage erst angeschafft wurde.

Ich habe auch nichts dagegen, dass mal der Bass läuft. Habe vorschlagen dass sie den doch dann richtig aufdrehen sollen, wenn sie eh die Musik wieder so laut haben...das ist meist am Wochenende für einen absehbaren Zeitraum. Dann müssten wir da am Wochenende einmal durch, aber hätten in der Woche ruhe. Dafür sei die Anlage aber zu teuer gewesen.

Ist den Nachbarn einzuräumen, den Subwoofer richtig auszukosten, weil wir das in einer Altbauwohnung eben hinnehme müssen?
Muss der Vermieter informiert werden? Nicht dass es nachher heißt wir hätten ja nichts gesagt...
Wie ist hier die rechtliche Lage?

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-- Editiert schnuckie_12 am 13.01.2015 14:59

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19 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Nachbarn haben den Bass murrend runtergedreht, aber auch gesagt dass sie ihre neues Soundsystem schon gerne mal auskosten wollen. <hr size=1 noshade>

Dann müssten sie warten
a) bis alle andern mieter aus dem Haus sind
b) sie Eigenheimbesitzer sind



Ansonsten darf der Nachbar nicht über ein übliches angemessenes Maß hinaus belästigt werden, egal wie teuer dei Anlage war und wie viel Stufen des Reglers noch ungenutzt bleiben müssen.


Oft kann aber auch schon eine korrekte Aufstellung und Entkopplung vom Boden Abhilfe schaffen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

ich glaube auch, dass darin das problem liegt.

der subwoofer steht auf dem boden und man merkt es bei uns in der ganzen wohnung.
kein raum bleibt verschont, ansonsten wäre es ja auch kein problem, wenn man sich wenigstens in ein anderer zimmer flüchten könnte.

dann bin ich nun ja erleichtert. das geräte haben die nachbarn seit weihnachten und ich war schon soweit zu denken, dass wir ausziehen müssen.

sollten die nachbarn sich trotz beschwerden nicht zurückhalten, wäre ansprechpartner der vermieter?


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

sollten die nachbarn sich trotz beschwerden nicht zurückhalten, wäre ansprechpartner der vermieter? Grundsätzlich ja. Leider interessieren sich nicht alle Vermieter für sowas, aber wenn, dann haben sie auch die Mittel, sich durchzusetzen (bis hin zur Kündigung).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

@schnuckie_12

Hat sich der Nachbar das Ganze bei euch unten mal angehört? Das ist eine sinnvolle Maßnahme, damit der Nachbar Verständnis für euer Problem bekommt, denn bei ihm tritt der Bass ja so stark nicht auf.

Wenn der Nachbar euer Problem nachvollziehen kann, ist vielleicht eine Basis für einen einvernehmlichen Kompromiss geschaffen.

Einerseits kann der Nachbar den Aufstellungsort des Subwoofers optimieren und ihn vom Boden entkoppeln und andererseits mit euch abstimmen, wie oft er seine Musik laut hört.


Gruß

Uwe


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#5
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Halle Uwe,

Wir haben das den Nachbarn vorgeschlagen, sie wollten aber nicht. Auch, dass sie eben am Wochenende aufdrehen wenn sie eh laut hören und worüber wir uns nie beschwert haben.

Sie sehen sich leider in der Nutzung ihrer neuen teuren Anlage eingeschränkt und sind wenig zu Kompromissen bereit. Wird warten jetzt mal ab was kommt.

Es ist einfach ärgerlich, unsere Nachbarn sind auch schon über 50, daher habe ich mit mehr Einsich gerechnet. Wahrscheinlich fühlen sie sich aber auch angegriffen da wir deutlich jünger sind und man die Geschichte ja eher anders herum kennt.

Wenn es wirklich hart auf hart kommt, werden wir ausziehen. Ich möchte keinen ewigen streit


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#6
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Meistens ist es schon sehr effektiv wenn man den Subwoofer auf 2 halbierte Tennisbälle stellt (Also an allen 4 Ecken eine Hälfte). Das entkoppelt ihn vom Boden und kostet fast gar nichts. Vielleicht das mal vorschlagen.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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#7
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

danke schnebi :) ich werde es beim nächsten mal vorschlagen und gleich tennisbälle mitbringen

ich denke wirklich mittlerweile, dass das problem auch daran liegt dass wir nur halb so alt sind wie die nachbarn und die sich nicht von uns reinreden lassen wollen.



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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich vermute mal, dass es ein Downfire-Subwoofer ist (also Membran nach unten gerichtet) - da nutzt das Entkoppeln nicht viel, der regt den Boden direkt an.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn Beschwerden beim Vermieter Sinn machen sollen, sollten Sie umgehend anfangen, ein Lärmprotokoll zu führen. Wann, wie lange welche Belästigung. Das ist auch Grundlage für den Vermieter, sich mit den Mietern später auseinanderzusetzen.

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#10
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

wir werden ab jetzt ein Lärmprotokoll führen, vielen Dank!

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#11
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

es hat sich heute herausgestellt, dass die betroffene Mietpartei zur Verwandtschaft der Vermieter gehört.

Somit ist nicht mit Hilfe von diesem zu rechnen.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

Das würde ich so nicht sagen.
Es sol auch Vermieter geben die für Ordnung sorgen.


Spätestens wenn es an die berechtigte Mietminderung geht, wird er wohl nachdenklich werden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#13
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

prinzipiell bestimmt, hier laut Hausverwaltung aber nicht

wir haben die Hausverwaltung gestern telefonisch über das Lärmprotokoll informiert und die betroffenen Nachbarn benannt.
die hausverwaltung meinte dazu wir könnten das protokoll gerne führen, es würde aber seitens vermieter und verwaltung keine abmahnung erfolgen, da es sich um tochter und schwiegersohn der Vermieter handelt.

insofern bliebe nur der rechtliche weg und da sich die probleme in der wohnung häufen, überlegen wir ob ein auszug nicht die stressfreiere lösung ist.

auch wenn ich ungerne klein bei gebe, aber die vermieter sind eh schon älter und die tochter erbt das haus irgendwann....dann kann sie uns ja eh kündigen. es bringt daher wohl eher wenig noch geld und energie in die wohnung zu stecken.

irgendeine ideee wie man für den restlichen verbleib (ich denke 3-4 Monate je nachdem wie schnell eine geeignete whg gefunden und bezogen werden kann) etwas ruhe bekommt? immer die polizei rufen?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

Polizei rufen, Protokoll und Miete entsprechend mindern, das wäre dann das einzige was noch bleibt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#15
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

bestünde die möglichkeit so auch das recht auf fristlose kündigen zu erlangen?
Durch Anzeigen der Mägel und das wiederholte verstreichen von fristen?

im moment häufen sich die probleme mit der wohnung an allen fronten.
die nachbarn sind nun dazu übergegangen jeden abend bei uns zu klingeln.

gestern wollten sie, dass wir das altpapier im hausflur beseitigen.
dieses altpapier sind Zeitungen und Werbeprospekte, für die einzelnen mieter. wir nehmen unsere immer weg und die restlichen lassen wir liegen.
er meinte wir sollen das auf die briefkästen verteilen oder beseitigen.

den abend davor wollte er unseren keller inspizieren, weil er meinte dort etwas vergessen zu haben bevor wir eingezogen sind.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es ist nicht eure Aufgabe die Prospekte zu verteilen. Einfach ignorieren.
Kellerinspektion: Du hast doch sicherlich gerne für deinen Nachbarn dort nachgesehen? Ein Anrecht darauf, dass er selbst in deinen Keller geht hat er als Nachbar nicht.
Zieh aus!

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

Mein freund war mit ihm im Keller, er hat auch gefunden was er gesucht hat, aber nicht mitgenommen. nur fotografiert.

ich möchte nicht jeden abend von ihm gestört werden und wir werden wohl ab nun die türe einfach nicht mehr öffnen.

kündigen werden wir, die frage ist nur zu wann - wir müssen erstmal etwas neues finden.

lässt sich durch die ganzen fruchtlosen beschwerden eine kürzere kündigungsfrist erlangen?
wir haben ja auch noch ein heizproblem...

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>lässt sich durch die ganzen fruchtlosen beschwerden eine kürzere kündigungsfrist erlangen?
wir haben ja auch noch ein heizproblem... <hr size=1 noshade>

Wenn alles gerichtsfest dokumentiert ist, könnte eine Häufung von mietrechtlichen Mängeln die Kündigungsfrist verkürzen, sofern es objektiv relevante Mängel sind und der Mieter keine andere Abhilfe in zumutbarer Weise schaffen kann.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#19
 Von 
guest-12323.03.2023 16:58:08
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 129x hilfreich)

dann werden wir uns weiter beschweren und alels schriftlich festhalten, eventuell können wir dann wenigstens zügig raus.

vielen dank!

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