Nacheheliche Unterhaltszahlungen

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Stella04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Nacheheliche Unterhaltszahlungen

Hallo,
bisher habe ich immer viele Beiträge von der Seite gesehen, die zahlen müssen. Ich hätte aber einige Fragen als Empfänger dazu. Leider war mein Scheidungsanwalt ein Pleite und ich habe das Gefühl, dass ich doch ziemlich über den Tisch gezogen worden bin. Relevant ist für mich eigentlich nur die Frage, wie lange mein ExMann diesen sogen. nachehelichen Unterhalt zahlen muss.
Kurz zu meinen Eckdaten: 27 Jahre verheiratet gewesen (Scheidung Sep. 2013), zwei Kinder (erwachsen), Ausbildung, aber während der Ehe nicht berufstätig gewesen (Wunsch des Mannes), zur Zeit 2 Halbtagsstellen (Netto 1200€).
Wer kann mir da ein wenig was zu sagen???
Schon mal danke im Voraus :-)

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-- Editiert Stella04 am 12.01.2015 17:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Stella04 ,

Das müsste doch im Scheidungsverfahren festgelegt worden sein?

Bekamst du Trennungsunterhalt? wie viel ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

anders als an Trennungsunterhalt werden an nachehelichen Unterhalt strenge Maßstäbe gelegt. Grob formuliert: Sie könnten nur dann darauf Erfolg haben, wenn Sie selbst nicht für Ihren eigenen Unterhalt aufkommen könnten (Erwerbsminderung, Behinderung).





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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Sie könnten nur dann darauf Erfolg haben, wenn Sie selbst nicht für Ihren eigenen Unterhalt aufkommen könnten (Erwerbsminderung, Behinderung). <hr size=1 noshade>

Das ist so nicht richtig.
Wenn man wegen der (langjährigen) Ehe seinen Beruf zurückstellt, um für die Familie da zu sein, dann berechtigt das zu nachehelichem Aufstockungsunterhalt. Dafür müsste man "nur" halbwegs überzeugend darlegen, dass man ohne die Ehe jetzt einen besser bezahlten Job hätte.

Das Problem wird praktisch eher sein, dass es für nachehelichen Unterhalt zum einen einen relativ hohen Selbstbehalt gibt und andererseits der Unterhalt durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt ist. Außerdem wird sich das Nettoeinkommen des Ex-Mannes durch die Scheidung reduziert haben (schlechtere Steuerklasse). Wenn du schon 1200€ netto hast, dann müsste der Ex-Mann schon ganz ordentlich verdienen, damit zu den 1200€ noch Unterhalt dazu kommt.
Wie viel verdient er denn jetzt (nach der Scheidung) netto?



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stella04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie viel er im Moment verdient weiß ich gar nicht. Er ist Soldat (OStFw), hat aber zwei kleine Kinder aus seiner jetzigen Beziehung. Er verdient zwar weit aus mehr, da er im Ausland ist, aber dieses Geld darf nicht berechnet werden.
Ich vermute auch mal, dass ich da wenig Chancen habe.
Und nachzuweisen, dass ich einen besseren Verdienst hätte, wenn ich während der Ehe arbeiten gegangen wäre, dürfte nicht das Problem sein. Als gelernte Ökotrophologin wäre mein Einkommen höher als Verräumerin von Lebensmitteln und Sachbearbeiterin in einem Kleinstunternehmen.
Aber schon mal vielen Dank für die Infos... :-)

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Die Kinder aus der neuen Beziehung gehen (solange sie minderjährig sind) unterhaltsrechtlich dem Ex-Ehepartner vor.
D.h. vom Einkommen des Ex-Ehemanns wird erst der Unterhalt für die Kinder abgezogen.
Und dann wird geschaut. ob noch ausreichend Geld für weitere Unterhaltsberechtigte da ist. Und wäre (außer dir) evtl. noch die neue Partnerin. Wenn die Kinder noch klein sind und die neue Partnerin deshalb nicht arbeiten kann, wäre sie auch unterhaltsberechtigt - bei einem Auslandsaufenhalt des Ex-Ehemanns liegt es ja nicht ganz fern, dass die Partnerin mit der Kinderbetreuung ausgelastet ist..
Du müsstest deinen Anspruch also mit der neuen Partnerin teilen.
In Anbetracht der Tatsache, dass du selbst bereits 1200€ Einkommen hast, könnte es in der Tat sein, dass für dich nichts übrig bleibt (oder nur so wenig, dass es sich nicht lohnt, dafür einen Rechtsstreit anzufangen.)


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stella04
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke schön für die Antwort....so ähnlich habe ich es mir auch schon gedacht. :-)


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