Hallo,
im Mai 2007 wurde der Unterhalt für meinen volljährigen Sohn per Urteil festgelegt. Der KV zieht nun nachträglich für 6 Monate 3,- € ab, aufgrund der neuen Düsseld. Tabelle vom 1.7.07 und zahlt daher für Januar 2008 einen geringeren Betrag. Ist dieser Abzug nachträglich zulässig? Es geht uns nicht um die 3,-€, sondern um die Feststellung der Rechtmäßigkeit, da der KV schon mehrfach vergeblich probiert hat Unterhalt zurückzufordern.
Vielen Dank!
Nachträglicher Abzug vom Unterhalt zulässig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
meine Güte *Kopfkratz*, na, warum spielst net weiter?
Mein Ex hat mir nach der Änderung zwar auch Geld abgezogen bzw. meiner Tochter, aber statt der 3 nur 2 Euro. Diese Differenz von einem Euro pro Monat habe ich ihm nun brav am Jahresende zurücküberwiesen;-)
Mit diesem Mist damals war doch nix gewonnen- für die, die zahlen müssen nicht und für die, denen das geld zusteht-mal ehrlich, 3 Euro machens nu net, oder?
Ich würd net drauf rumreiten, er müsste eine Abänderungsklage anstreben bei vorhandenem Titel....lohnt sich das alles? sorgt das nicht noch für mehr Unstimmigkeiten?
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Hallo.
Also,wenn KV nach Düsseldorfer oder Berliner Tabelle zahlt und seit Juli 2007 der KU gesenkt wurde,dann darf der Vater den KU auch um die Prozente senken.Das waren ca.3Euro. Schließlich muß der Vater ja auch mehr bezahlen,wenn die Regelbeträge erhöht werden. Da empört sich ja dann auch keiner,wenn Papa mehr zahlt.
Allerdings mußte der KV der Mutter eine Information zukommen lassen.
--- editiert vom Admin
Hey Haselstrauch,
also, ich bin nun wirklich nicht der *Titel-Experte*, aber ich meine mal gehört zu haben, dass es...
zweierlei Arten von Titeln gibt: den dynamischen und den statischen.
Der dynamische orientiert sich an der DDT, der statische beeinhaltet festgelegte Summen.
Oder so...
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
Haselstrauch...
Brauch ich ja doch nicht mehr antworten.Geht um den dynamischen Titel. Je nachdem,ob die Regelbeträge gesenkt oder erhöht werden,wirkt sich das auch auf die KU zahlung aus. Die Regelbeträge werden ja alle 2 Jahre meistens erhöht. Warum nun voriges Jahr nicht...? Vielleicht sollten sich die zahlenden Elternteile auch mal freuen.
--- editiert vom Admin
Vielen Dank für Eure Infos. Leider funktioniert der PC erst heute wieder.
Der Unterhalt wurde per Urteil festgesetzt.Einen gesonderten Titel haben wir nicht. Wir sind nur auch der Meinung, dass der Unterhalt bereits verbraucht ist und der Abzug für 6 Monate nun wirklich keine Glanzleistung ist. Zur Info: wir werden sicher nicht um 3,- € streiten - der KV würde dies jedoch auf alle Fälle. Haben wir schon alles hinter uns!
Grüße
Dieser dynamische Titel wird nicht *gesondert* erstellt ,er ist es zu 99% automatisch ,es sei denn man legt etwas *gesondertes* feste !
LG
--- editiert vom Admin
Hallo Haselstrauch,
ja da hast Du vollkommen Recht - Spielchen, wann immer es geht.
Im Urteil steht: monatlicher Bedarf entsprechend der 4. Altersstufe der DT.......
Also kann sich der KV wohl zu Recht auf die Änderung der DT berufen, oder?
Nur das nachträglich Abziehen war nicht korrekt. Habe ich das jetzt so richtig verstanden?
Grüße
--- editiert vom Admin
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