1984 hat mein Vater ein Testament handgeschrieben, in dem er nach dem Tode mein Bruder X auffordert, sein Geld unter den Geschwister aufzuteilen.
Auf trägen meines Bruder X machten meine Eltern im Jahr 1989 einen Notariellen Nachtrag, in dem sie mein Bruder X als Alleinerben einsetzten.
Wird ein Handgeschriebenes Testament durch ein Notariellen Nachtrag ungültig?
Nachtrag
15. Januar 2003
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Frage vom 15. Januar 2003 | 19:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 15x hilfreich)
Nachtrag
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2003 | 23:09
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Hallo Klausi,
zumindest wird das alte Testament insoweit ungültig, als das neuere dem alten widerspricht (vgl. § 2258 BGB
Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht)
Auf die notarielle Form kommt es hier daher gar nicht an.
Gruß
MCNeubert
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