Nachweis der Überstunden

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
kassandra12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachweis der Überstunden

Guten Tag,

ich habe meinen Ex-Arbeitgeber verklagt, weil er die von ihm angeordneten Überstunden nicht bezahlt hat. Ich habe in einer Praxis gearbeitet, sodass die Überstunden, die er angeordnet hat, in einem elektronischen Terminkalender dokumentiert sind. Reicht diese Dokumentation als ein Nachweis der Mehrarbeit? Kann der Arbeitgeber sich weigern, die Daten aus dem Terminkalender dem Gericht zur Verfügung zu stellen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von kassandra12):
Ich habe in einer Praxis gearbeitet, sodass die Überstunden, die er angeordnet hat, in einem elektronischen Terminkalender dokumentiert sind.

Wenn in dieser Perasonalplanungssoftware die erweiterten Arbeitszeiten erkennbar sind und nur er Zugriff hatte um diese einzutragen, dnan wäre das durchaus geeignet.



Zitat (von kassandra12):
Kann der Arbeitgeber sich weigern, die Daten aus dem Terminkalender dem Gericht zur Verfügung zu stellen?

Ja, kann er.
Beweisen muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kassandra12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kassandra12):
Ich habe in einer Praxis gearbeitet, sodass die Überstunden, die er angeordnet hat, in einem elektronischen Terminkalender dokumentiert sind.

Wenn in dieser Perasonalplanungssoftware die erweiterten Arbeitszeiten erkennbar sind und nur er Zugriff hatte um diese einzutragen, dnan wäre das durchaus geeignet.

In diesem Terminkalender werden Therapiestunden dokumentiert, die ich und andere Mitarbeiter geleistet haben. Zwar hatten alle Mitarbeiter Zugriff auf den Kalender, aber die Daten werden ja an die Krankenkasse weitergeleitet. Folglich kann ich oder der Arbeitgeber keine Therapiestunde eintragen, die nicht stattgefunden hat. Sie werden ja alle von der Krankenkasse abgerechnet. Der AG kann aber auch keine Therapiestunde rauslöschen.


Zitat (von kassandra12):
Kann der Arbeitgeber sich weigern, die Daten aus dem Terminkalender dem Gericht zur Verfügung zu stellen?

Ja, kann er.
Beweisen muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch.

D.h. ich kann eigentlich nichts nachweisen, da ich keinen Zugriff mehr auf den Terminkalender habe?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

WEnn Du klagst, dann musst Du doch Wissen auf was Du klagst. Du weisst doch, wann Du Überstunden geleistet hast. Der Klagentrag muss schon konkret sein. Wie lautet denn der Antrag, den Du gestellt hast?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 14.01.2018 08:35

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
D.h. ich kann eigentlich nichts nachweisen, da ich keinen Zugriff mehr auf den Terminkalender habe?

Wenn Sie wirklich gar nichts selbst in der Hand haben, dann läuft es wohl darauf hinaus.
Sie müssen mindestens wissen, an welchem Tag Sie von wann bis wann gearbeitet haben, damit erkennbar ist, an welchem Tag wie viele Überstunden angefallen sind.
Eine Klage "ich möchte meine Überstunden bezahlt haben, weiß aber nicht wie viele es genau sind", wird als zu unbestimmt abgewiesen.
Eine Klage "ich möchte 10 Überstunden bezahlt haben, kann mich aber nicht mehr genau erinnen, an welchen Tagen die 10 Überstunden angefallen sind", wird ebenfalls abgewiesen.
Eine Klage "ich möchte 10 Überstunden bezahlt haben, weil ich am 11.12.2017 von 8-18 Uhr gearbeitet habe, obwohl ich lt. Arbeitsvertrag nur von 8-16 Uhr hätte arbeiten müssen, und weil ich am 12.12.2017 von 12-20 Uhr gearbeitet habe, obwohl ich lt. Arbeitsvertrag nur von 12-18 Uhr hätte arbeiten müssen (...)" könnte was werden.
Siehe hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberstundenverguetung-die-darlegungs-und-beweislast_105115.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Deshalb würde mich ja der Antrag interessieren, den die Fragestellerin bei Gericht gestellt hat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

AG sind doch verpflichtet, diese Zeitnachweise 2 Jahre aufzubewahren. Da sollte mich doch wundern, wenn AG diese nicht einem Gericht zur Verfügung zu stellen haben.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Aber niemand muss der Gegenseite die Klage schlüssig machen. Deshalb würde mich ja der Antrag interessieren.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Konsequenz wäre dann wohl, dass AN gut beraten sind, angeordnete Überstunden, selbst zu dokumentieren - sei es durch Ausdrucke des Erfassungssystems, sei es per Handaufzeichnung/eigene Kalenderführung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ein ganz heisser Tipp: Dokumentierung einfach auf einem Stück Papier zu Hause. Und, die Arbeitgeber haben Verpflichtungen, aber ob sie das alles dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen müssen, das ist doch eine ganz andere Frage.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 14.01.2018 11:42

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

.... wir haben Januar. Jetzt gibt es Kalender ganz billig. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kassandra12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
D.h. ich kann eigentlich nichts nachweisen, da ich keinen Zugriff mehr auf den Terminkalender habe?

Wenn Sie wirklich gar nichts selbst in der Hand haben, dann läuft es wohl darauf hinaus.
Sie müssen mindestens wissen, an welchem Tag Sie von wann bis wann gearbeitet haben, damit erkennbar ist, an welchem Tag wie viele Überstunden angefallen sind.
Eine Klage "ich möchte meine Überstunden bezahlt haben, weiß aber nicht wie viele es genau sind", wird als zu unbestimmt abgewiesen.
Eine Klage "ich möchte 10 Überstunden bezahlt haben, kann mich aber nicht mehr genau erinnen, an welchen Tagen die 10 Überstunden angefallen sind", wird ebenfalls abgewiesen.
Eine Klage "ich möchte 10 Überstunden bezahlt haben, weil ich am 11.12.2017 von 8-18 Uhr gearbeitet habe, obwohl ich lt. Arbeitsvertrag nur von 8-16 Uhr hätte arbeiten müssen, und weil ich am 12.12.2017 von 12-20 Uhr gearbeitet habe, obwohl ich lt. Arbeitsvertrag nur von 12-18 Uhr hätte arbeiten müssen (...)" könnte was werden.
Siehe hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberstundenverguetung-die-darlegungs-und-beweislast_105115.html


Natürlich weiß ich, wann und wie viele Überstunden ich gemacht habe. Nur würden vor Gericht meine Handaufzeichnungen ja als Nachweis nicht ausreichen. Der AG würde ja vor Gericht bestreiten, dass ich an diesen Tagen länger gearbeitet habe. Deswegen wollte ich wissen, ob der AG sich weigern kann, die elektronisch gespeicherten Daten dem Gericht zur Verfügung zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kassandra12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Deshalb würde mich ja der Antrag interessieren, den die Fragestellerin bei Gericht gestellt hat.

wirdwerden

In der Klage ging es nicht nur um die Überstunden. Er hat mir auch einen Teil des Gehalts nicht ausbezahlt. Aber ich habe auch die Überstunden in Rechnung gestellt. In der Klage wird nur die Anzahl der nicht ausbezahlten Überstunden genannt, nicht jedoch deren detaillierte Auflistung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ob das als detaillierter Antrag angesehen wird, bei meinem Arbeitsgericht würde das nicht ausreichen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Nur würden vor Gericht meine Handaufzeichnungen ja als Nachweis nicht ausreichen.

Ausreichen nicht. Aber wenn Sie schlüssige, nachvollziehbare Handaufzeichnungen haben, dann wird der Arbeitgeber substantiiert bestreiten müssen, d.h. er muss Ihren Handaufzeichnungen mehr(!) entgegensetzen als ein "stimmt alles nicht". Dazu wird er den elektronischen Terminkalender wohl vorlegen müssen.
Ich verweise nochmal auf den Link in Antwort #4.

Zitat:
In der Klage wird nur die Anzahl der nicht ausbezahlten Überstunden genannt, nicht jedoch deren detaillierte Auflistung.

Dann sollten Sie da eventuell nachbessern.
Ich tendiere auch dazu, dass die Klage ohne detaillierte Auflistung scheitern wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
AG sind doch verpflichtet, diese Zeitnachweise 2 Jahre aufzubewahren.

Sogar noch länger.
Ein Pflicht zur Haerausgabe besteht gerade hier aber nur in sehr engen Fällen.
Und ein "ich hab sonst keine Beweise um Dich zu verklagen" zählt dazu nicht.



Zitat (von blaubär+):
Da sollte mich doch wundern, wenn AG diese nicht einem Gericht zur Verfügung zu stellen haben.

Nö, muss er nicht. Warum sollte er die Klage gegen sich selbst mitformulieren müssen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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