Nebenkosten

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Wilhelm S
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten

Hallo,
ich habe ein Haus im Außenbereich vermietet mit eigener Wasserversorgung und eigener Kläranlage.Bei den Nebenkosten darf ich nur die tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen.Bisher habe ich immer eine Rechnung meiner eigenen Firma geschrieben für Wartung und Kontolle,die weit unter den Kosten von Vergleichsangeboten liegt.Ein Mieter will das nicht zahlen.
Bin ich im Recht?
Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Um welche Nebenkosten handelt es sich?
Grundsätzlich muss es dem Mieter egal sein, wer die Leistung erbringt. Wenn deine Fa. als Fachunternehmen z.B. die Heizungswartung ausführt, muss der Mieter das natürlich akzeptieren. Auch darf ich als Vermieter selbst Schnee schieben und angemessene Kosten umlegen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 06.01.2006 12:16:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Nach der am 1.1. 2004 in Kraft getretenen neuen Betriebskostenverordnung sind nach §1 Betriebskosten „Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte, die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.“

1x Hilfreiche Antwort

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