Nebenkosten ohne Abrechnung

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb455607-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten ohne Abrechnung

Es geht um folgendes. Der Vater meiner Frau ist am 31.7.2016 verstorben, wir hatten mit der Auflösung seiner Wohnung einen riesen Stress mit desen Vermieter. Wir haben für den Zeitraum bis 31.10 also noch Miete inkl Nebenkosten gezahlt. Auch haben wir nur einen Teil der Kaution zurück erhalten da der Vermieter unsere Zahlungswilligkeit in Frage gestellt hat und sich einfach 50€ einbehalten hat. Nun kam vor einem Monat eine weitere Nebenkostenabrechnung jedoch mit keinerlei Aufstellung der für die Monate Juli bis Oktober bereits geleisteten Zahlungen. Wir haben um eine Aufstellung und Gegenrechnung der ja bereits vorausgezahlten Nebenkosten und der einbehaltenen Kaution gebeten. Nun kam eine Mahnung vom Amtsgericht die uns jetzt die Frage stellen läßt wie wir weiter verfahren sollen. Der Vater meiner Frau hinterlässt 7 Kinder und seine Frau, warum geht die Mahnung an Sie? Unsere Rechtsschutzversicherung will nicht einspringen. Wäre für Hilfe echt dankbar.

-- Editier von fb455607-80 am 04.01.2017 14:02

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Mahnung könnt ihr ganz einfach widersprechen. Das ist nichts, was das Amtsgericht "veranlasst" hat, sondern der Vermieter hat für 25,- einen Mahnbescheid zu euch schicken lassen. Ich nehme mal an, deine Frau war bisher Ansprechpartner, daher ist es logisch, dass er an sie den Mahnbescheid schickt. Einfach widersprechen und fristgerecht (!) abschicken => Einschreiben.
Damit ist das erstmal erledigt, wenn er Geld will muss er dann klagen und dafür braucht er dann bessere Gründe.
Die Rechtschutz zahlt nicht, weil das Ganze der Vertrag eines Dritten (=> Vater) ist. Auch wenn deine Frau und die Kinder Erben geworden sind, der Ursprungsvertrag und die daraus resultierenden Probleme kommen von einem Dritten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb455607-80):
Nun kam vor einem Monat eine weitere Nebenkostenabrechnung


Für welchen Abrechnungszeitraum?

Zitat (von fb455607-80):
Der Vater meiner Frau hinterlässt 7 Kinder und seine Frau, warum geht die Mahnung an Sie?


Weil sie die erste in der Erbfolge ist.

An die Frau des Vaters oder an Deine Frau?

Wenn an deine Frau ist es so das vermutlich alle Erben einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn alle Erben haften zu 100 %.

Zitat (von fb455607-80):
Unsere Rechtsschutzversicherung will nicht einspringen.


Die wird schon wissen warum.

-- Editiert von Anitari am 04.01.2017 14:15

-- Editiert von Anitari am 04.01.2017 14:18

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Anitari):


Zitat (von fb455607-80):
Unsere Rechtsschutzversicherung will nicht einspringen.


Die wird schon wissen warum.

Das ist ja wirklich hilfreich ...

Das mit der Erbfolge ist auch nicht korrekt. Alle Kinder sind gleichrangige Erben, das ist aber hier überhaupt nicht von Belang.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb455607-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

anitari
Haben Sie die Frage überhaupt gelesen?

-- Editiert von fb455607-80 am 04.01.2017 14:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb455607-80):
anitari
Haben Sie die Frage überhaupt gelesen?


Ja.

Ein Mahnbescheid wird vom zuständigen Mahngericht auf Antrag des Gläubigers veranlasst, nicht vom Amtsgericht.

Zitat (von Therese):
Das mit der Erbfolge ist auch nicht korrekt. Alle Kinder sind gleichrangige Erben, das ist aber hier überhaupt nicht von Belang.


Richtig. Und der Gläubiger kann sich einen davon aussuchen an den er sich hält oder an alle in der selben Höhe, in der Hoffnung das einer davon schon zahlt.

Noch mal die Frage nach dem Abrechnungszeitraum der Abrechnung.

1.1. - 31.12.2015, 1.8.2015 - 31.7.2016, 1.11.2015 - 31.10.2016 oder was?

Zitat (von Therese):
Das ist ja wirklich hilfreich ...


Rechtsschutzversicherungen lehnen die Kostenübernahme gerne ab wenn keine Aussicht auf Erfolg eines evtl. Prozesses besteht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Rechtsschutzversicherungen lehnen die Kostenübernahme gerne ab wenn keine Aussicht auf Erfolg eines evtl. Prozesses besteht.

Das mag ja sein, ist in dem Fall aber trotzdem irrelevant, weil es um den Vertrag eines Dritten geht. Da muss man also nicht prüfen ob das Ding Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Die RSV muss in keinem Fall einspringen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb455607-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Abrechnungszeitraum 01.08.2015-31.07.2016 und einen weiteren Nutzungszeitraum vom 01.08.2016-31.10.2016 es ist aber nur eine Kostenauflistung und keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb455607-80):
Abrechnungszeitraum 01.08.2015-31.07.2016 und einen weiteren Nutzungszeitraum vom 01.08.2016-31.10.2016 es ist aber nur eine Kostenauflistung und keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet


Dafür hat der Vermieter ja bis 31.07.2017 Zeit.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb455607-80):
Nun kam vor einem Monat eine weitere Nebenkostenabrechnung jedoch mit keinerlei Aufstellung der für die Monate Juli bis Oktober bereits geleisteten Zahlungen.


War das zufällig die Abrechnung von 2015? Das wäre nämlich wahrscheinlicher als 2016, vor 31.12.2016 können die meisten Vermieter noch gar nicht abrechnen, weil noch nicht alle Zahlungen geleistet wurden.

Sollte die Aufforderung zur Zahlung 30 Tage her sein, befindet sich der Gläubiger in Verzug, auch wenn eine Belegeinsicht gefordert wurde.

Zitat (von Therese):
Einfach widersprechen und fristgerecht (!) abschicken => Einschreiben.
Damit ist das erstmal erledigt, wenn er Geld will muss er dann klagen und dafür braucht er dann bessere Gründe.


Vielleicht eine richtige Nebenkostenabrechnung. Sollte (!) die Forderung zu Recht bestehen, ist die Beschreitung des Klageweges die falsche Strategie, weil sie die Sache nur unnötig verteuert.

Ich würde vorschlagen, die Belegeinsicht nachweislich zu fordern (3 Termine vorschlagen und nachweislich (Einschreiben oder Boten in Kenntnis des Inhalts) an den Vermieter schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb455607-80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb455607-80):
Abrechnungszeitraum 01.08.2015-31.07.2016 und einen weiteren Nutzungszeitraum vom 01.08.2015-31.10.2015 es ist aber nur eine Kostenauflistung und keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb455607-80):
Der Vater meiner Frau hinterlässt 7 Kinder und seine Frau, warum geht die Mahnung an Sie?

Vermutlich, weil Sie (Mit-)Erbin ist.



Zitat (von fb455607-80):
und keine Gegenrechnung der Vorauszahlung berechnet

Die Vorauszahlung könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von fb455607-80):
Nun kam eine Mahnung vom Amtsgericht

Glaube ich nicht, denn die versenden so etwas nicht.
Diese "Mahnung" trägt nicht zufällig irgendwo eine Überschrift/Titel mit de Bezeichnung "Mahnbescheid"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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