Nebenkostenabrachnung - Anwaltshonorar Gegenseite

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Imagine
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Frischling
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Nebenkostenabrachnung - Anwaltshonorar Gegenseite

Hallo, ich habe einen komplizierten Fall. Habe eine Nebenkostenabrechnung bekommen (im September, die sich mal wieder ordentlich gewaschen hat, fast 950 Euro für ca. 60 Quadratmeter), allerdings nicht gleich reagiert, weil solch einen Betrag kann ich nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln. Nun hat die Hausverwaltung ca. 1 1/2 Monate später gleich den Anwalt eingeschalten. Der hat mir dann geschrieben, dass eine Forderung über ca. 2.700 Euro offen wäre, dieser Betrag enthält auch die vorhergehenden 2 Nebenkostenabrechnungen. (Habe insgesamt 3 Rechnungen für 3 Jahre). Das die 2 Rechnungen offen sind ist nicht ganz korrekt. Die 1. Rechnung über ca. 520 Euro wurde von mir nicht beglichen, da die Hausverwaltung diese Rechnung über ein Jahr der zu berücksichtigten Abrechnungsperiode zurücklag. (Das muss ich laut Gesetzt dann auch nicht mehr zahlen.) Die 2. Rechnung betrug ca. 1.770 Euro, diese aber mit der hinterlegten Kaution übereinstimmte, den die Hausverwaltung nach dem Auszug behalten hat. Nun will der Anwalt dafür, dass ICH ihm das mitgeteilt habe und er das an die Hausverwaltung weitergeleitet hat, über 400 Euro habe. Er begründet das wie folgt:
„Der Streitwert setzt sich nach § 12 GKG aus der Forderung für NK aus 2005/2006 i.H.v. ¤ 1.775,08, der Aufrechnung mit der Kautionsforderung i.H.v. ¤ 1.775,08 und der Forderung für NK aus 2006/2007 i.H.v. ¤ 935,- zusammen.“
Ergibt zusammen 4485,16. Daraus errechnet er sich 446,13 Euro. Dafür dass es doch aber eigentlich nur um 935 Euro geht soll ich ihm über 400 Euro zahlen? Ich bin nur wegen den 935 Euro von der Hausverwaltung zur Zahlung aufgefordert worden. Dürfen die das?

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#1
 Von 
guest123-2125
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#2
 Von 
icecycle
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Unverständlich ist, wieso bei solch hohen Nachzahlungen die Vorauszahlungen von Verwaltung nicht rechtzeitig angepasst wurden ?

Wenn die ersten 2 Rechnungen durch Verjährung und Verrechnung erledigt sind, so hätte der
Anwalt nur die 3te Rechnung anmahnen, und seine Honorar hieraus berechnen dürfen.

Dem Anwalt/ seiner Rechnung mit ausführlichen Begründungen widersprechen.

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#3
 Von 
Imagine
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Frischling
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Hallo, in der 1. Rechnung wurde abgerechnet für den Zeitraum vom 15.01.2005 bis 30.03.2005, also 2 1/2 Monate, die Rechnung dafür habe ich im Mai 2006 erhalten. Der Hausverwaltung hatte ich schriftlich per Einschreiben mitgeteilt, dass ich dies nicht zahlen werde, da diese Rechnung mir bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnunszeitraumes mitzuteilen ist, was nicht der Fall war.

Die Hausverwaltung hat im Sept. 2007 eine RE über 935 Euro geschickt (ausstehenden Nebenkosten), dann eine Mahnung geschickt und dann den Anwalt eingeschalten.

Die Forderung ging auch nicht über mehrere Jahre sondern nur über 1 1/2 Monate. Erst der Anwalt hat behauptet, dass angeblich noch die anderen Rechnungen offen seien, was aber nicht stimmt.

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#4
 Von 
Imagine
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Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo icecycle,

danke für Deine Antwort, die Verwaltung hat in der Zwischenzeit gewechselt und dabei muss es wohl drunter und drüber gegangen sein. Wir wohnten nur knapp 2 Jahre dort und die 1. Rechnung haben wir erst nach über einem Jahr bekommen, die 2te auch auch ganz knapp an der Jahresgrenze, dann sind wir schon ausgezogen.

LG, Imagine

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#5
 Von 
guest123-2125
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#6
 Von 
Imagine
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Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Scalar12,

ja kann ich, gesamter Abrechnungszeitraum ist 01.04.2004 - 31.03.2005. Da ich aber erst zum 15.01.2005 in die Wohnung eingezogen bin lautet mein Abrechnungszeitraum 15.01.2005 - 31.03.2005.

Was die letzte Rechnung im September angeht, aussitzen weniger, habe es vor mir hergeschoben. Das ist mein Fehler, das weiß ich auch. Ich zahle den Anwalt auch, aber doch keine 400 Euro. Und mir dann auch noch Sachen aufbürgen, die schon verrechnet sind. Ist auch nicht die feine englische Art.

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#7
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#8
 Von 
Imagine
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine abschließende Abrechnung habe ich nicht erhalten, nein. Bin direkt bei der HV gewesen, vor einem halben Jahr und habe die Rechnungen die meiner NKR zugrunde liegen eingesehen. Da sind wir nur mündlich verblieben, da die HV mir noch einen aktuellen Auszug des Kautionskontos zuschicken wollte / sollte. Habe ich aber immer noch nicht. Ich schätze, da habe ich jetzt wohl ein Problem, sehe ich das richtig?

Habe mittlerweile dem Anwalt zugesichert, dass ich die 935 Euro zahle, wenn dann endlich der Auszug des Kautionskontos da ist. Ratenvereinbarung hätte ich auch vereinbaren können, wie gesagt, ich habe es vor mir hergeschoben.

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#9
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#10
 Von 
Imagine
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Hilfe, werde mich gleich ransethen. Vielen Dank. Auch für die Geduld. :)

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