Nebenkostenabrechnung 2006

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andrea_nrw
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2006

Hallo..
Nehmen wir mal an ein Frau zieht zum 28.02.2006 aus ihrer Wohnung aus.Sie ist seit fast 4 Wochen nur noch in der Wohnung um sie zu leeren und zu putzen.Gestern, also am 31.12.2007 bekommt sie die Nebenkostenabrechnung von dieser Wohnung.Diese ist total überzogen, sprich sie soll alleine für die Heizkosten fast 500€ nachzahlen, obwohl die Heizungen in der Wohnung,besonders im Februar 2006 so gut wie gar nicht an waren.Das Datum der Abrechnung ist der 28.03.2007 und der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2006- 31.12.2006, die Summe die sie also zu zahlen haben sollte, würde laut Abrechnungunterlagen zeitanteilig ermittelt worden sein.Die Frau denkt nicht im Traum daran, da sie denkt das der Nachmieter viel geheizt hat und die ermittelten Betrage, bzw. Anteile nicht stimmen können.Des weiteren denkt sie das der Vermieter sich viel früher, also bis zum 28.02.2007 hätte melden müssen um seine Ansprüche geltend zu machen.Sehe ich das richtig oder wie sieht das mit den Fristen für eine Forderung des Vermieters aus?
Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal.
L.G.

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"Der Schlaue gibt so lange nach bis er der Dumme ist"

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Andrea_nrw
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Scalar..
..auf der Abrechung der Firma T***** steht
"Erstellt am 28.03.2007"..der Abrechungszeitraum ist 01.01.2006-31.12.2006 und der Nutzungszeitraum ist 01.01.2006-28.02.2006.
L.G.

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"Der Schlaue gibt so lange nach bis er der Dumme ist"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Anhand Deiner Ausführungen kann ich keinen Fehler in der Abrechnung erkennen.

Die Abrechnung ist fristgerecht eingetroffen (bis 31.12.2007) und Heizkostenabrechnungen, die durch professionelle Firmen erstellt werden, enthalten nur in seltenen Fällen Fehler.

Wenn die Frau keinen konkreten Anhaltspunkt für einen Abrechnungsfehler hat, dann führt die Weigerung, die Abrechnung zu bezahlen nur zu zusätzlichen Mahnkosten, ggls. auch Anwalts- und Gerichtskosten.

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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