Nebenkostenabrechnung Mischgebäude gew/priv

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Mischgebäude gew/priv

Hallo,

neue Wohnung, neue Abweichungen hinsichtlich der Nebenkosten ;-)
Ich bin zwar zwischenzeitlich recht fit, was die Untiefen der Nebenkostenabrechnungen abgeht, bin aber aktuell mit neuen Fragestellungen konfrontiert.

Zur Ausgangssituation:

Ich bewohne seit 07/2013 eine DG-Wohnung in einer renovierten Stadtvilla in München und habe nun die Abrechnung für 2013 bekommen.

In dem Haus befindet sich ein Kellergeschoss in dem neben Heizungs- und Abstellräumen auch eine Bar und Büros sind, 3 Stockwerke mit Buros und ein Dachgeschoss mit 2 Wohnungen.

Folgende Abweichungen habe ich festgestellt:

Heizkosten:

Heizungskosten wurden 50:50 aufgeschlüsselt, was gem. Heizkostenverordnung nicht in Ordnung ist, da dort 30:70 vorgegeben ist, sofern die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

Da das Haus von 1892 ist, mit Gas befeuert ist und die Rohre im Heizungskeller gedämmt und ansonsten unter Putz liegen, sehe ich die Bedingungen als erfüllt an.

Warmwasserkosten

Die Warmwasserkosten wurden nicht durch Wärmemengenzähler oder Wärmemengenkalkulation bestimmt, sondern nur durch die Formel in der HKV

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html

Entgegen der Vorgabe wurden diese allerdings zu 100% auf die Fläche umgelegt, es wurde kein Verbrauch berücksichtigt.

In meiner Wohnung gibt es einen Warmwasserzähler, in der anderen Wohnung wahrscheinlich auch. In den Büros weiß ich es nicht, aber dort gibt es keine Duschen etc.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso in einem Haus mit nur 2 Duschen 22% der Heizkosten auf Warmwasserbereitstellung entfallen und wieso es bei einer Heizung von 2011 keinen Wärmemengenzähler geben soll.

Sonstige Nebenkosten


Die sonstigen Nebenkosten wurden nach Fläche abgerechnet. wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die Heizkosten auf Basis von 2700m² berechnet wurden, die sonstigen Nebenkosten aber auf Basis 2075m² . Wie kann die komplette Fläche kleiner sein, als die beheizte?Durch die Abweichung verschlechtert sich der Anteil meiner Wohnung (108m²) eklatant.

Wasserkosten

Wasser/Abwasserkosten
Die Kosten wurden komplett nach Fläche abgerechnet, obwohl in meiner Wohnung Wasseruhren sind.

Allgemeinstrom
In den Treppenhäusern brennt das Licht 24/7, es gibt keine Zeitschaltuhren. Gleiches gilt für die Beleuchtung im Aufzug. Die Kosten summieren sich auf 7.000€ pro Jahr. Ist das zulässig, dass es keine Timer gibt?



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-- Editiert Sui77 am 07.01.2015 11:56

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sui77
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 56x hilfreich)

Morgen :)

Ich weiß, die Fragen sind recht spezifisch, aber hat hierzu niemand eine Meinung?

Danke

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""

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso in einem Haus mit nur 2 Duschen 22% der Heizkosten auf Warmwasserbereitstellung entfallen und wieso es bei einer Heizung von 2011 keinen Wärmemengenzähler geben soll. <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann die komplette Fläche kleiner sein, als die beheizte? <hr size=1 noshade>

Das sind Fragen die man an den Vermieter richten sollte bzw. per Belegeinsicht klären sollte.



quote:<hr size=1 noshade>Ist das zulässig, dass es keine Timer gibt? <hr size=1 noshade>

Ja



quote:<hr size=1 noshade> Gleiches gilt für die Beleuchtung im Aufzug. <hr size=1 noshade>

Aufzüge mit Lichtschlatern wären mir jetzt nicht bekannt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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