Nebenkostenabrechnung - einige Positionen nicht umlagefähig?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DaniF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - einige Positionen nicht umlagefähig?

Hallo!

Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und mir kommen einige Positionen nicht umlagefähig vor:

Kontoführung
Inspektion Garage
Kauf Gartenschlauch
Glühbirnen
Quantofoss FE (ist wahrscheinlich Mittel für Entkalkungsanlage gemeint)
Beton
Briefmarken
Benzin für Rasenmäher
Instandhaltungsrücklagen

Kann mir jemand sagen, was davon wirklich gezahlt werden muß?

Vielen Dank!
DaniF

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Kontoführung => Nein
Inspektion Garage => Wahrscheinlich ja, was musste denn an der Garage inspiziert werden?
Kauf Gartenschlauch => Nein
Glühbirnen => Nein
Quantofoss FE (ist wahrscheinlich Mittel für Entkalkungsanlage gemeint) => Ja, wenn es sich um ein Entkalkungsmittel handelt
Beton => Nein
Briefmarken => Nein
Benzin für Rasenmäher => Ja
Instandhaltungsrücklagen => Nein

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DaniF
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@HH: Garage-wir wissen es nicht genau. Wir glauben, mehr Wartung, bissl ölen, etc. Kaputt war sie nicht (Doppelparker mit Hebebühne). Sind immerhin 440 Euro durch 6 Parteien.

@Honigbiene43: Genau Eigentumswohnung. Insgemsamt 6 Parteien, wobei wir die einzigen Mieter sind.

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"DaniF"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Durch die Hebebühne ist das erklärlich. Das werden dann die Wartungs- oder Inspektionskosten sein. Diese Kosten sind umlagefähig.

Nicht umlagefähig sind übrigens die Kosten für Reparaturen, die im Rahmen der Wartung durchgeführt wurden. Bei solchen Dingen kann es sich dann lohnen, sich die Rechnung zeigen zu lassen, speziell wenn die Kosten hoch erscheinen.

Die Kosten, die ich mit Ja betitelt habe, sind umlagefähig. Es dürfen jedoch nur diejenigen Kosten umgelegt werden, die auch als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Wenn im Mietvertrag also z.B. nichts über Wartungskosten für die Hebebühne vermerkt ist, dann dürfen die Kosten nicht umgelegt werden.

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#5
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Zwar kann vereinbart werden

Dann sollte man das doch zuvörderst prüfen.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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