Hallo, ich habe mit meiner Vermieterin einen mündlichen Vertrag abgeschlosse. Darin ist enthalten, das ich EUR 380/Monat "Warmmiete" zahlen soll. Ich weiß nicht mal wie hoch die Nebenkosten festgelegt wurden. :-/
Nun möchte sie die Nebenkosten (Strom) am dem 01.Februar erhöhen.
1.) Darf sie das so einfach? 2.) steht mir auch eine Stromnebenkostenabrechnung zu?
3.) Wie kann ich mich rechtlich dagegen schützen?
grunß und danke
Nebenkostenabrechnung auch bei festgelegter Warmmiete?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
... nun denn, das sind wohl die tücken nur mündlicher verträge. 'warmmiete' würde ich verstehen als miete incl. heizkosten. andere verbrauchsabhängige kosten müssen nicht zwingend mit eingeschlossen sein.
.. wenn dein vm mehr verlangt an stromkosten, steht dir natürlich auch die offenlegung der kosten zu, möchte ich meinen.
Besteht denn für die Wohnung ein eigener Stromkostenzähler ? Wenn Warmmiete vereinbart ist aber ein extra Stromzähler besteht, dann muss damit nicht unbedingt der Strom enthalten sein. Ansonsten, wenn also mehrere Wohnungen an dem Stromzähler hängen, ist es sehr schwierig für einen Vermieter eine Mieterhöhung zu verlangen. Wenn die genaue Kaltmiete nicht bekannt ist kann auch kein Mietspiegel herangezogen werden zur allgemeinen Mieterhöhung. Und die Nebenkosten höchstens in dem Maß, wie der Versorder erhöht. Ich denke, dass Durch die MWST Erhöhung der VM nun zumindest die 3 % der Nebenkosten reinholen möchte. Aber so einen Mietvertrag sollte man eben nicht machen, sondern Pauschalen, z.B. 22 Euro pauschal Strom, machen. Die Ungenauigkeit geht aber, finde ich, zu Lasten des VM.
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"Chylla"
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Eigentlich besteht eine Warmmiete aus der Kaltmiete + Heizkosten + Nebenkosten.
So wie es aussieht, hat dein VM unter Warmmiete wohl nur Kaltmiete + Heizkosten gemeint. Deine Nebenkosten beinhalten wohl auch die Stromkosten?
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