Hallo Zusammen,
wenn man am 31.12.2016 seine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhält, darin aber noch nicht die Heizkosten enthalten sind, da wohl noch die Abrechnung der Abrechnungsfirma fehlt (was ich mir nach dem Zeitraum gar nicht vorstellen kann), ist die Nebenkostenabrechnung dann verjährt, da nicht vollständig?
Oder ist es OK wenn diese irgendwann nachgereicht wird?
Muss die Nebenkostenabrechnung übrigens bezahlt werden wenn noch nicht vollständig, da man ja evtl. noch ein Guthaben haben könnte?
Vielen Dank!
-- Editier von blueberrysun am 07.01.2017 08:48
Nebenkostenabrechnung nicht vollständig - verjährt?
Fragen zur Miete?
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Zitatoder ist es OK wenn die Heizkosten irgendwann nachgereicht werden? :
Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, dann kann diese Abrechnung noch nachgereicht werden.
Er hat die Abrechnung der Stadtwerke bereits Anfang 2015 erhalten, deswegen denke ich, das er die Verspätung zu verantworten hat.
Er hätte sie weitergegeben müssen.
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Zitatist die Nebenkostenabrechnung dann verjährt, da nicht vollständig? :
Ganz sicher nicht.
Es ist nicht unüblich das für Heiz- und übrige Betriebskosten getrennte Abrechnung mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen erstellt werden.
Zum Beispiel 01.01. - 31.12. für übrige Betriebskosten und 01.07. - 30.06. des Folgejahres für Heizkosten.
Bei getrennten Abrechnungen müssen aber auch die Vorauszahlungen getrennt berücksichtigt werden.
ZitatEr hat die Abrechnung der Stadtwerke bereits Anfang 2015 erhalten, deswegen denke ich, das er die Verspätung zu verantworten hat. :
Er hätte sie weitergegeben müssen.
Wie kann er die Abrechnung der Stadtwerke für den Abrechnungszeitraum 2015 schon Anfang 2015 erhalten haben?
Bitte sortiere die Jahreszahlen richtig.
Das in der am 31.12.2016 zugestellten Abrechnung die Heizkosten fehlen macht die Abrechnung nicht unwirksam.
Hallo Anitari,
es tut mir sehr Leid, das ich versehentlich das Jahr falsch angegeben habe.
Er hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten.
ZitatHallo Anitari, :
es tut mir sehr Leid, das ich versehentlich das Jahr falsch angegeben habe.
Er hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten.
Sollte der Abrechnungszeitraum für Heizkosten auch das Kalenderjahr sein, forder den Vermieter nachweisbar auf diese zuzustellen. Eine evtl. Nachzahlung wäre nicht mehr zu leisten, da verfristet, ein Guthaben dagegen würde dir noch zustehen.
Das Guthaben könnest dann mit der Nachzahlung der übrigen Betriebskosten verrechnen.
Die Nebenkosten, die abgerechnet wurden, sind jedenfalls nicht verjährt.
Sollte der Abrechnungszeitraum für die Heizkosten ebenfalls das Kalenderjahr sein, so kann keine Nachforderung mehr erhoben werden. Auf eine Abrechnung und ggf. eine Erstattung habt Ihr aber dennoch Anspruch.
Richtig, Nebenkostenabrechnung ist unpräzise.
Es gibt Betriebskostenabrechnungen und es gibt
Heizkostenabrechnungen mit + ohne Warmwasser.
Wie sieht diese Abrechnung denn aus? Bk ohne Heizung - Vorauszahlungen Heizung? = Ergebnis ohne Heizung?
Leider gibt es hier mehr als eine Variante..
Und sind im MV Vorauszahlungen getrennt benannt nach HK und Rest oder gibt es da nur einen Betrag Vorausgesetzt?
ZitatEr hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten. :
Abrechnung über Heizkosten von den Stadtwerken, bezieht ihr Fernwärme oder meinst du die Rechnung über Gas?
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