Nebenkostenabrechnung nicht vollständig - verjährt?

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nicht vollständig - verjährt?

Hallo Zusammen,

wenn man am 31.12.2016 seine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhält, darin aber noch nicht die Heizkosten enthalten sind, da wohl noch die Abrechnung der Abrechnungsfirma fehlt (was ich mir nach dem Zeitraum gar nicht vorstellen kann), ist die Nebenkostenabrechnung dann verjährt, da nicht vollständig?

Oder ist es OK wenn diese irgendwann nachgereicht wird?

Muss die Nebenkostenabrechnung übrigens bezahlt werden wenn noch nicht vollständig, da man ja evtl. noch ein Guthaben haben könnte?

Vielen Dank!

-- Editier von blueberrysun am 07.01.2017 08:48

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von blueberrysun):
oder ist es OK wenn die Heizkosten irgendwann nachgereicht werden?

Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, dann kann diese Abrechnung noch nachgereicht werden.

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#2
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat die Abrechnung der Stadtwerke bereits Anfang 2015 erhalten, deswegen denke ich, das er die Verspätung zu verantworten hat.

Er hätte sie weitergegeben müssen.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von blueberrysun):
ist die Nebenkostenabrechnung dann verjährt, da nicht vollständig?


Ganz sicher nicht.

Es ist nicht unüblich das für Heiz- und übrige Betriebskosten getrennte Abrechnung mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen erstellt werden.

Zum Beispiel 01.01. - 31.12. für übrige Betriebskosten und 01.07. - 30.06. des Folgejahres für Heizkosten.

Bei getrennten Abrechnungen müssen aber auch die Vorauszahlungen getrennt berücksichtigt werden.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von blueberrysun):
Er hat die Abrechnung der Stadtwerke bereits Anfang 2015 erhalten, deswegen denke ich, das er die Verspätung zu verantworten hat.

Er hätte sie weitergegeben müssen.


Wie kann er die Abrechnung der Stadtwerke für den Abrechnungszeitraum 2015 schon Anfang 2015 erhalten haben?

Bitte sortiere die Jahreszahlen richtig.

Das in der am 31.12.2016 zugestellten Abrechnung die Heizkosten fehlen macht die Abrechnung nicht unwirksam.

Signatur:

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#5
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anitari,

es tut mir sehr Leid, das ich versehentlich das Jahr falsch angegeben habe.

Er hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von blueberrysun):
Hallo Anitari,

es tut mir sehr Leid, das ich versehentlich das Jahr falsch angegeben habe.

Er hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten.


Sollte der Abrechnungszeitraum für Heizkosten auch das Kalenderjahr sein, forder den Vermieter nachweisbar auf diese zuzustellen. Eine evtl. Nachzahlung wäre nicht mehr zu leisten, da verfristet, ein Guthaben dagegen würde dir noch zustehen.

Das Guthaben könnest dann mit der Nachzahlung der übrigen Betriebskosten verrechnen.

Signatur:

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Nebenkosten, die abgerechnet wurden, sind jedenfalls nicht verjährt.

Sollte der Abrechnungszeitraum für die Heizkosten ebenfalls das Kalenderjahr sein, so kann keine Nachforderung mehr erhoben werden. Auf eine Abrechnung und ggf. eine Erstattung habt Ihr aber dennoch Anspruch.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Richtig, Nebenkostenabrechnung ist unpräzise.

Es gibt Betriebskostenabrechnungen und es gibt
Heizkostenabrechnungen mit + ohne Warmwasser.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wie sieht diese Abrechnung denn aus? Bk ohne Heizung - Vorauszahlungen Heizung? = Ergebnis ohne Heizung?
Leider gibt es hier mehr als eine Variante..
Und sind im MV Vorauszahlungen getrennt benannt nach HK und Rest oder gibt es da nur einen Betrag Vorausgesetzt?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von blueberrysun):
Er hat die Abrechnung natürlich Anfang 2016 von den Stadtwerken erhalten.

Abrechnung über Heizkosten von den Stadtwerken, bezieht ihr Fernwärme oder meinst du die Rechnung über Gas?

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