Hallo ihr,
ich hab ne Frage zur Nebenkostenabrechnung.
In meiner Abrechnung sind bei einigen Posten die umlegbaren Kosten höher als die angegebenen Gesamtkosten. Ist das möglich?
Das wirkt für mich wie ein Fehler, schließlich kann ich doch nur das umlegen, was auch zu den Gesamtkosten zählt und nicht mehr.
Was heißt das dann aber, wenn es falsch ist?
Muss ich diesen Posten dann bezahlen? Schließlich wär es dann ein formaler Fehler und so wie ich das kenne darf mein Vermieter doch nicht noch nachträglich etwas an der Abrechnung ändern, also z.B. einfach beide Posten tauschen.
Danke für eure Hilfe!
Und allen ein schönes Jahr 2012!
Nebenkostenabrechnung: umlegbare Kosten
2. Januar 2012
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Frage vom 2. Januar 2012 | 19:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung: umlegbare Kosten
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#1
Antwort vom 2. Januar 2012 | 20:06
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
quote:
In meiner Abrechnung sind bei einigen Posten die umlegbaren Kosten höher als die angegebenen Gesamtkosten. Ist das möglich?
Ist so für mich nicht verständlich.
Mach mal ein Beispiel.
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"Bewertungen freuen mich immer"
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#3
Antwort vom 3. Januar 2012 | 02:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 3. Januar 2012 | 22:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zum Beispiel bei Wasserkosten/ Wasserverbrauch stehen erst die Gesamtkosten 1000€ und dahinter die umlegbaren Kosten 1100€.
Dahinter dann der Verteilerschlüssel und mein Anteil.
Ist das so verständlicher?
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