Angenommen Person X mietet ein Ladenlokal.
Dieses Ladenlokal befindet sich in einem größeren Gebäude, in dessen Erdgeschoß sich 3 Ladenlokale befinden und darüber Eigentums- / Mietwohnungen.
Die drei Ladenlokale sind nur über die eigenen (Kunden-) Eingänge begehbar, von Straße "alpha" aus.
Die Wohnungen haben einen eigenen Zugang über Seitenstraße "beta" und somit einen eigenen Hausflur. Zu diesem Flur / Eingangstür haben die Ladenmieter keinen Schlüssel, Zugang oder ähnliches, da sie diesen nicht benötigen. Es besteht eine klare bauliche Trennung.
Ist es zulässig, daß die Ladenmieter anteilig, Strom und Reinigung des Hausflurs bezahlen und Aufzug, obwohl diese nicht zum Laden gehören und nicht genutzt werden können aufgrund der baulichen Trennung?
Viele Grüße und Danke im Vorraus.
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Nebenkostenabrechnung - wird zuviel abgerechnet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bei Gewerbe gibt es keinen Mieterschutz, bzw, das Mietgesetz findet keinen Anwendung.
Hier ist ausschließlich der Pacht/Mietvertrag maßgeblich.
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1) Haben die Ladeninhaber einen Keller o.ä. in dem "beta" Objekt ?
2) ist das ausdrücklich im Miet-/Pachtvertrag vereinbart
(Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom, Aufzug)
Wenn ja, wie wurde das bei Vertragsbeginn begründet ???
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Hallo,
die Ladeninhaber haben im "beta" Objekt keinen Keller, Abstellraum, Briefkasten oder ähnliches. Selbst die Mülltonnen stehen außerhalb.
Einzig die Stromzähler von allen befinden sich gesammelt dort und werden einmal jährlich von Stromanbieter abgelesen - ich befürchte diese Begründung reicht aus.
Der Mietvertrag (für gewerbliche Räume) ist ein Standartvertrag von Haus und Grund und in diesem wurde dies nicht explizit aufgenommen sondern es stehen unter Nebenkosten (als Vordruck) sämtliche anfallenden möglichen Nebenkosten. Hiervon finden sich auch nicht alle möglichen auf der Abrechnung wieder.
Es wurde auch nicht darauf hingewiesen, daß diese Nebenkosten zu tragen seien.
Auch hier befürchte ich, daß das dann unter eigene Dummheit läuft nicht explizit jeden Punkt der Nebenkosten abzufragen.
Trotzdem Danke.
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Also wenn die Mieter der Gewerbeeinheiten keinerlei Nutzen und auch keinerlei Zugang zum "beta" Objekt haben, ausser Stromzähler, ist die Betriebskostenabrechnung m.E. sachlich teilweise falsch, wenn die Kosten von den Ladeninhabern mitbezahlt werden müssen.
Insofern würde ich da eine Erklärung bzw. eine Stellungnahme des Vermieters bzw. der zuständigen Hausverwaltung einfordern.
Das muss dann m.E. korrigiert werden, inbesondere für die Zukunft !
Wenn das Objekt eine Wirtschaftseinheit ist, dann ist es durchaus normal, dass alle Kosten zusammen abgerechnet und anteilig umgelegt werden.
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