Ich bin im Sommer 2008 ausgezogen. Leider konnte ich mich nicht im Guten von meinem Vermieter trennen, da er bis heute ohne erkennbaren Grund meine Kaution einbehält. -Damit habe ich mich langsam auch schon abgefunden.
Nun bekomme ich jedoch nicht meine Nebenkostenabrechnung zugesandt. -Da ich 2008 kaum noch meine Wohnung genutzt hatte (eigentlich nie) gehe ich davon aus, dass auch kaum Kosten angefallen sind. Also schon wieder Geld, was er für sich behält.
1) Kann ich einfach die geleisteten Nebenkosten von ihm zurückfordern?
1a) Wo finde ich hierfür gesetzliche Regelungen?
2) Wie gehe ich da praktisch vor, wenn er meine Forderung ignorriert?
3) Was passiert, wenn er dann doch noch eine Nebenkostenrechnung ausstellt?
4) Kann ich auf die vollen geleisteten Nebenkosten weiterhin bestehen?
Ich habe leider keinen ähnlichen Beitrag gefunden. Vielleicht kann man mir ja weiterhelfen.
Vielen Dank.
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-- Editiert am 07.01.2010 14:34
Nebenkostenbrechnung 2008 - Wohnungskündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nebenkosten fallen auch an, wenn eine Wohnung nicht genutzt wird.
1) Ja.
2) Klagen.
3) Eine evtl. Erstattung bekämst Du, Nachforderungen wären verfristet.
4) Nicht nach einer NK-Abrechnung.
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zu 1) Ja
zu 1a) Eine konkrete gesetzliche Regelung aus der das direkt zu entnehmen ist, gibt es nicht. Es gibt aber ein Grundsatzurteil des BGH hierzu (BGH-Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04
).
zu 2) Anwalt einschalten und klagen, natürlich auch im Hinblick auf die einbehaltene Kaution.
zu 3) Dann verliert der Vermieter nur den Anspruch auf Nachzahlung.
zu 4) Die Rückforderung der gesamten Nebenkostenvorauszahlung kann er aber noch durch Erstellung einer Abrechnung abwenden.
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-- Editiert am 07.01.2010 14:44
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Vielen Dank für die Antworten.
Muss ich unbedingt den Anwalt einschalten, oder kann ich dass Ganze auch allein angehen. (Wenn ja, wie?).
Ich hab Angst, dass ich vor Gericht vielleicht doch nicht Recht bekomme (Wer Recht hat, und wer Recht bekommt sind ja nun mal leider zwei Schuhe...) und dann auf den Anwalt-Kosten sitzen bleibe.
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quote:
(Wenn ja, wie?).
Allein die Frage impliziert ja schon, daß Du es eben nicht alleine kannst.
Aus dem Forum heraus können wir Dich auch nicht Satz für Satz durch ein Verfahren schleusen.
Schreib den Vermieter entsprechend an und wenn er nicht reagiert, geh zum Anwalt.
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