Hallo,
folgender Sachverhalt.
Die von der Hausverwaltung ausgestellte Nebenkostenabrechnung weist ein Guthaben von fast 500 Euro auf.
Der Mieter sendet seine Bankdaten versehen mit einer Zahlungsfrist (4 Wochen) der Hausverwaltung zu. Nach drei Wochen meldet sich die Hausvwerwaltung telefonisch, dass das Hauskonto nicht liquide sei und die Rückzahlung erst in 6-8 Wochen eventuell vollzogen werden kann. Die Mitarbeiterin versicherte, dass sie sich bemühen würde, den Vorgang so schnell wie möglich zu veranlassen.
Hier nun die Fragen:
1. Sollten die Mieter erneut um Zahlung bitten und neue Frist ansetzen, damit der Anspruch gewahrt bleibt?
2. Sollten die Mieter über diesen Telefonanruf ein schiftliches Statement von der Hausverwaltung einholen?
3. Ab welchen Fristen kann man das Nebenkostenguthaben mit der Nebenkostenvorauszahlung zur Miete verrechnen?
Vielen Dank für die Antworten!
Mit freundlichen Grüßen