Als ich letzte Woche meine Abzüge der Urlaubsfotos abholte, traf mich fast der Schlag: alle 75 Bilder waren von miserabler Bildqualität,sprich :verwaschene Farben,bräunlicher Ton, grauer Himmel, obwohl bei Sonnenschein fotografiert, etc.Man kennt mich in dem Laden und weiss, dass mir beim Belichten nicht solche gravierenden Fehler unterlaufen würden.
Ich reklamierte also erfolgreich bei meinem Fachhändler. Man sah sofort ein, dass mit den Abzügen etwas nicht stimmte und versprach, die Abzüge nochmal neu machen zu lassen. Heute bekam ich die neuen Abzüge in ebenso schlechter Qualität. Der Fachhändler entschuldigte sich im Namen des Labors, aber tja, man habe leider bei der Entwicklung etwas falsch gemacht. Die Negative seien dadurch in unwiederbringlichem Zustand. Einwandfreie Bilder können davon nicht abgezogen werden.Das Labor gesteht ein, dass sie beim Entwickeln den Fehler gemacht haben. Tut ihnen leid. Basta. BASTA??? Ich verlangte in meinem ersten Schock immerhin, dass mir der Gegenwert der Farbfilme ersetzt wird. Aber was ist bitteschön mit dem ideellen Wert der Bilder? Urlaubserinnerungen, die jetzt zunichte gemacht sind! Habe ich recht auf Schadenersatz? Wenn ja, in welcher Höhe?
Negative von Labor versaut
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Das ist wirklich sehr ärgerlich - aber die Labore / Händler schließen in ihren AGB's regelmäßig Schadensersatzforderungen die über den Preis der "verdorbenen" Filme hinausgehen aus. Soweit mir bekannt ist wurden diese AGB's schon gerichtlich überprüft und haben standgehalten.
Mehr als Ersatz der Filme und natürlich Rückzahlung des Preises für die Bilder ist wohl nicht drin!
Gruss
Neil
Hallo,
wenn die Negative so immens wichtig waren und es sich offensichtkich um mehr als einen Film handelt, hätte ich zunächst einen Film in ein Fachlabor gegeben (und soweit angeboten Bearbeitung z.B. bei Kodak).
Bei den derzeitigen Preisen im Bereich der Entwicklung/Bilderstellung dem Händler/Labor noch Schadensersatzansprüche unterhalb der groben Fahrlässigkeit zuzumuten, geht m.E: zu weit.
Nachher ist man schlauer - und nimmt einige Filme mehr mit auf die Reise oder lässt einen Teil zum am Reiseort entwickeln.
Gruß,
Wolfgang
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also,
die erstattung der materialkosten steht nur in deinem geschilderten fall zu.
solltest du allerdings einen kostenausfall, wenn die bilder z.b. auftragsarbeit waren, erhalten. dann kannst du schadensersatz fordern. trotz ausschluss in den agbs.
denn wie schon hobbes damals sagte,
mfg
goranus
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