Netcologne Kündigungsfrist 3 Monate (Probleme)

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Troper
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Netcologne Kündigungsfrist 3 Monate (Probleme)

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit Netcologne. Ich habe zum 1.09.2015 bei denen meinen Kabelvertrag gekündigt und auch alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. (z.B. Meldebescheinigung ). Da die erste Kündigung nicht von Netcologne erhalten wurde, ging die 2. Kündigung ende September raus. Aber auf Anfrage beim Support hieß es, dass nur der Datum auf der Meldebescheinigung ausschlaggebend ist, weil die Kündigung wegen Umzug ist und die neue Anschrift von denen nicht versorgt werden kann. Auf der Meldebescheinigung steht halt 01.09.2015 beim Einzugstermin.

So nun haben die mir am 03.09.15, 03.10.15, 03.11.15, 04.12.15 und auch am 06.01.15 immer unterschiedliche Summen abgebucht. Und nach einem erneuten Anruf habe ich zusätzlich erfahren, dass die Rechnung vom letzten Monat erst im neuen Monat abgebucht wird. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Rechnung vom 03.10.15 in den 3 Monaten Inbegriffen ist?

Zusätzlich meinte die Dame, dass in den kommenden Tagen noch eine Belastung getätigt wird – natürlich für den Monat Dezember. Also bin ich die Abbuchungen mal sicherheitshalber durchgegangen:


Die Lastschriften:
Vom 03.09.15 – war für August 2015 (also spielt keine Rolle)
Vom 03.10.15 – war für September 2015 (meine Frage - ist diese Belastung in den 3 Monaten inbegriffen?

03.11.15 – war für Oktober 2015 (also laut denen 1. Monat)
04.12.15 – war für November 2015 (also 2. Monat)
06.01.15 – war für Dezember 2015 (also 3. Monat)

Somit müssten doch alle 3 Monate für die Kündigungsfrist so oder so erfüllt sein . Dürfen die jetzt noch mein Konto belasten? Und wenn ja was kann ich dagegen tun?

Ich bitte um dringendecHilfe... ich schlage mich mit denen schon seit Monaten rum :(



-- Editier von Troper am 07.01.2016 14:22

-- Editier von Troper am 07.01.2016 14:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Troper):
Dürfen die jetzt noch mein Konto belasten?

Solange die eine Abbuchungserlaubnis für Ihre Forderungen haben ja.

Zitat (von Troper):
Und wenn ja was kann ich dagegen tun?

Abbuchungserlaubnis entziehen - sollte doch abgebucht werden rückholen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Rechnung von NC ist aber nachvollziehbar, da Zitat TKG:

Zitat:
ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Und hier ist es dumm gelaufen. Ummeldung und Kündigung zum 1.9., d.h. zum Ende September. Also sind auch Oktober-Dezember zu zahlen. Ummeldung am 30.8. hätte 1x GG gespart. Ob die Beträge und die Zeiträume stimmen kann man natürlich ohne Einblick nicht beurteilen.

-- Editiert von Mr.Cool am 07.01.2016 15:20

Signatur:

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