Neue Familie trotz Unterhalt?

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kendra1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Familie trotz Unterhalt?

Hallo,

ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen, nachdem ich schon über die Suchfunktion nicht wirklich weitergekommen bin.

Folgende Situation. Mein Partner ist geschieden und hat zwei Kinder aus erster Ehe. Wir leben derzeit in getrennten Wohnungen (beruflich bedingt)und sind nicht verheiratet.

Jetzt würden wir gerne eine eigene Familie gründen, aber nach den uns vorliegenden Informationen wären wir damit einfach nur bankrott. Daher hoffe ich, dass mir jemand weiterhelfen kann.

1. Wirkt sich ein weiteres Kind auf die Höhe des Kinderunterhaltes für die beiden ersten Kinder aus? Wenn ja, wie?

2. Kann mein Partner in Elternzeit gehen? Ich verdiene mehr als er und hätte definitiv Probleme im Job, wenn er nicht gehen könnte.
Wenn ich es richtig sehe, darf er aber gar nicht in Elternzeit, da er ja ein größtmögliches Einkommen für die Kinder erzielen muss. Weiß da jemand Genaueres?

3. Sollten wir heiraten und die Steuerklassen 3/5 (er die 5) wählen, da er in Elternzeit wäre, wie würde sich das auswirken? Muss er nicht dennoch den Unterhalt gem. Steuerklasse 1 leisten?

4. Sofern wir später auf Klasse 4/4 zurück wechseln, wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus? Wird dann unsere gemeinsame Steuer-Rückerstattung mit eingerechnet? Dann würde ich ja plötzlich für die Kinder zahlen. Nicht, dass ich sie nicht mag, aber zahlen will ich für sie nicht.

Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen. Mein Freund will sich keinesfalls vor den Zahlungen drücken, aber wir hätten eben gerne auch die Möglichkeit eine neue Familie zu gründen. Seine Ex kann das. Sie hat einen neuen Partner mit weiteren Kindern. Aber meinem Freund scheint dieses Glück durch die Unterhaltsverpflichtungen verwehrt zu bleiben....

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-- Editiert Kendra1 am 08.01.2013 11:53

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hallo Kendra,

also dein Freund und du haben natürlich Anspruch auf ein gemeinsames Leben auch nach seiner Scheidung.

So wie ich das verstehe hat dein Freund aber zwei minderjährige Kinder für die er unterhaltspflichtig ist. Und dies schränkt den Spielraum seiner Lebensplanung nun mal ein. Du hast einen Lebenspartner mit Verpflichtungen.

ad 1: Ein weiteres Kind könnte sich schon auf die Unterhaltshöhe für die beiden anderen Kinder auswirken. Ob das so ist, kann man ohne Unterhaltsberechnung nicht sagen.

ad 2: Nö, Elternzeit ist so ohne weiteres nicht möglich. Denn dein Freund unterliegt der verstärkten Erwerbsobliegenheit. Geht er in Elternzeit und ist danach nicht mehr leistungsfähig, dann könnte ihm sein Selbstbehalt (sehr zu recht) gekürzt werden.

ad 3: Wenn dein Freund aufgrund der Wahl der Steuerklasse 3/5 mehr Steuern zahlt und du weniger, dann kann ihm das natürlich als geldwerter Vorteil angerechnet werden.

ad 4: Zahlen tust du für die Kinder deines Freundes so oder so, denn sie werden euer Haushaltsbudget belasten.

Die Entscheidung für ein weiteres Kind solltest du dir also gut überlegen. Denn sie bindet dich für mindestens zwei Jahrzehnte. Und wenn die Ehe scheitern sollte, dann wirst du vermutlich finanziell eine lange Nase machen. Wie schon gesagt ... dein Freund hat nun mal Verpflichtungen!

Die Idee mit der Elternzeit hat mich besonders beeindruckt. Mit anderen Worten heißt das doch, dass sich dein Freund um seine Zahlungsverpflichtungen "drücken" will, indem er halt ein neues Kind betreut. Was würdest du denn sagen, wenn dein Freund sich irgendwann von DIR trennt und mit Ehefrau Numero DREI ein Kind zeugt und das dann betreut? Nur so als Denkanstoß ...


-- Editiert Marcus2009 am 08.01.2013 13:47

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#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Kendra1

zu Deinen Fragen:

1. ja!
Schau dir die Düsseldorfer Tabelle an.
Die darin aufgelisteten Unterhaltsbeträge gelten i.d.R bezogen auf 2 Unterhaltsberechtigte. Bei mehr Unterhaltsberechtigten erfolgt normalerweise eine Herabstufung in die nächstniedrigere Gehaltsstufe.

2. Ja, Dein Partner kann in Elternzeit gehen.
Ja, er muss seinen Unterhaltsverpflichtungen weiterhin nachkommen, und zwar in der Höhe, die seinem letzten Einkommen entsprechen würde.
Wenn es für Euch besser ist, wenn du selbst wieder arbeiten gehst und Dein Partner die Elternzeit nimmt, so müsst Ihr nur dafür Sorge tragen, dass der Kindesunterhalt weiterhin sichergestellt wird.

3. Ja, er muss Unterhalt nach Einkommen laut Steuerklasse 1 zahlen. Wenn für Euch die Kombination 3/5 (F/M) günstiger ist, so könnt ihr das tun, er darf deshalb nur seine Unterhaltszahlungen nicht verringern.

4. es ist bei 4/4 wohl schwer herauszurechnen, wie hoch Dein Anteil einer eventuellen Steuerrückzahlung ist, so dass dann zumindest Dein Anteil mit einbezogen wird. Letztlich steht euch eine Steuerrückzahlung aber gemeinsam zu, und es könnte wohl nur die Hälfte der Erstattung unterhaltsrelevant eingerechnet werden.

Gruß,
capitano

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#3
 Von 
Kendra1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

@Marcus,
nein, er will sich ja genau nicht drücken. Leider ist mein Arbeitsplatz gefährdet, sollte ich die Elternzeit in Anspruch nehmen. Er könnte es jedoch ohne Probleme.

Habe übrigens auch eine nette Dame vom Jugendamt erreicht. Sie meinte, dass die Elternzeit gar kein Problem wäre, wenn ich sonst meinen Job gefährden würde. Es könnte sogar dazu führen, dass der Unterhalt neu berechnet würde.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Habe übrigens auch eine nette Dame vom Jugendamt erreicht. Sie meinte, dass die Elternzeit gar kein Problem wäre, wenn ich sonst meinen Job gefährden würde. Es könnte sogar dazu führen, dass der Unterhalt neu berechnet würde.


Das würde ich mir schriftlich geben lassen. Da wird sich nämlich sonst in ein paar Jahren niemand mehr dran erinnern....

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also, dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist, wenn du in Elternzeit gehst, wirst du kaum geltend manchen können. Denn während der Elternzeit unterliegst du ebenso wie während und 4 Monate nach der Schwangerschaft dem Kündigungsschutz. Und auch danach ist eine Kündigung nicht so ohne weiteres möglich - aufgrund der Inanspruchnahme der Elternzeit kann sie jedenfalls nicht erfolgen.

Natürlich hat die nette Dame vom Jugendamt recht. Wenn ihr beide heiratet und ein Kind bekommt, dann ist dein Mann nicht mehr nur für seine zwei Kinder aus erster Ehe unterhaltspflichtig, sondern auch für dich und das neugeborene Kind. Möglicherweise ist dann an die beiden ersten Kinder weniger zu zahlen.

Und das mit der Elternzeit ist auch kein Problem. Solange dein Mann den MINDESTUNTERHALT für die beiden Kinder aus erster Ehe zahlen kann. Das dürfte die nette Dame vom Jugendamt vielleicht nicht so ganz vergegenwärtigt haben. *grins*

Wenn dein Mann aber in Elternzeit geht und dann geltend macht, nicht mehr leistungsfähig zu sein, dann sieht das schon ganz anders aus. Da werden dann manche Richter ganz spitznasig und sehen zu, ob sie eben nicht doch noch irgendwie Geld locker machen können. *grins*

Natürlich greift aber auch das in vielen Fällen ins Leere. So entziehen sich nämlich insbesonder auch Frauen ihrer Zahlungspflicht. Die werden ruck zuck schwanger und zahlen keinen müden Euro mehr für ihre anderen Kinder, die beim Kindesvater leben!

Was ich moralisch davon halte, das stelle ich hier besser nicht ein! *grins*

Also, wenn dein zukünftiger Mann in Elternzeit geht und der Unterhalt trotzdem in der dann fälligen Höhe weiter gezahlt wird, dann ist das in Ordnung. Wenn es aber darum geht eine Familie auf Kosten und zu Lasten der Kinder aus erster Ehe zu gründen, dann ist das eben nicht in Ordnung.

So sehe ich dich Welt!


-- Editiert Marcus2009 am 08.01.2013 17:27

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#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Marcus

natürlich kann ein Arbeitgeber laut Gesetz nicht wegen Inanspruchnahme der Elternzeit kündigen. Aber er kann sich andere Kündigungsgründe ausdenken. Selbst wenn diese nicht zutreffen, steht am Ende eines Arbeitsgerichtsprozesses der Verlust des Arbeitsplatzes!

Willkommen in der Realität, Marcus!

Gruß,
capitano


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ capitane: während der Elternzeit aus anderen Gründen kündigen? Mach mich schlau!

wirdwerden

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#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden

Du gehörst auch zu denen, die immer etwas lesen, was nirgends geschrieben wurde.

Schon mal von Kündigungen nach der Elternzeit gehört?

Falls nein - dann mach du dich mal schlau!

Gruß,
capitano



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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

"natürlich kann ein Arbeitgeber laut Gesetz nicht wegen Inanspruchnahme der Elternzeit kündigen. Aber er kann sich andere Kündigungsgründe ausdenken. Selbst wenn diese nicht zutreffen, steht am Ende eines Arbeitsgerichtsprozesses der Verlust des Arbeitsplatzes!"

Ende des Zitats. Und wenn die Frau erst mal wieder arbeitet, dann ist ja kein Grund für eine Kündigung da.

Aber abgesehen davon, wieso glaubt heute eigentlich jeder, man müsse (!) drei Jahre zu Hause bleiben? Wie haben wir das früher geschafft, nach 8 Wochen wieder zu arbeiten, und aus den Kindern sind trotzdem anständige Menschen geworden? Kapier ich nicht.

Fakt ist doch, dass ein Jahr sowieso gezahlt wird, wenn auch verringert. Anschliessend kann man in Teilzeit gehen, wenn man denn gerne möchte. Ganz ehrlich, ich sehe die Probleme dieser jungen Eltern nicht. Die Programme sind doch unglaublich felxibel. Und wenn das Geld für eine Tagesmutter nicht reicht, dann springt das Jugendamt ein. Mal ins SGB VIII schauen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Naja, @wirdwerden,

früher genügte der Verdienst eines Ehepartners, um zu Bauen und die Familie reichlich zu ernähren.

Früher hatte man auch noch Oma und Opa im Haus, die notfalls einmal Kindermädchen spielen konnten.

Früher war es auch nicht notwendig, Kinder in eine Ganztagsstätte abschieben zu müssen.......was die Politik (Familienministerium besonders )heute als 'Fortschritt' verkaufen will.

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#11
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

wirdwerden,

du hast das Problem nicht erfasst!

Die Fragestellerin hat Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Möglicherweise gibt es in der Firma bereits Erfahrungen mit dem Thema Elternzeit. Auch wenn es nicht in Dein Wletbild passt: wenn ein Arbeitgeber kündigen möchte, dann kündigt er!

Insofern mag Deine Aussage "Und wenn die Frau erst mal wieder arbeitet, dann ist ja kein Grund für eine Kündigung da" rein rechtlich zutreffend sein, in der Rechtspraxis sieht es aber ganz anders aus!

Gruß,
capitano


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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nochmals: weder sie noch er müssen in Elternzeit gehen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden

natürlich nicht - rechtlich gesehen!

Wenn sie aber rein praktisch darauf angewiesen sind?

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Vom Jugendamt beraten lassen. Und ganz ehrlich: Elterngeld plus Teilzeitbeschäftigung plus einer Vollzeit, das sollte doch klappen. Finanziell. Auch mit Kindern aus anderen Beziehungen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kendra1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hatte jetzt mit der Frage keinen Streit vom Zaun brechen wollen...

@wirdwerden
Leider wird einer von uns Elternzeit in Anspruch nehmen müssen, da wir sonst keine Möglichkeiten haben, das Kind unterzubringen.
Die Betreuungseinrichtungen nehmen die Kinder erst ab dem 1. Lebensjahr. Die Eingewöhnung erfolgt frühestens mit 10 Monaten.

Verwandte haben wir keine in der Nähe. So bleibt uns nur die Lösung Elternzeit.

@Marcus,
Ich weiß nicht, wo man herauslesen kann, dass wir uns um Unterhalt drücken wollen. Das wollen wir ja gerade nicht. Alles andere ist eine schlichte Unterstellung.

@Capitano,
Ja, es ist richtig, dass es darum geht, dass man nach der Elternzeit einen Kündigungsgrund findet. Derzeit wird bereits über Personalabbau gesprochen.
Vielen Dank jedenfalls für die guten Hinweise.

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