Neue Partnerschaft - zusammenziehen nach Scheidung (2 Kinder sind vorhanden) - Nachteile?

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sonne80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Partnerschaft - zusammenziehen nach Scheidung (2 Kinder sind vorhanden) - Nachteile?

Hallo,

folgende Frage:

Mein Partner lebt in Scheidung und hat 2 kleine Kinder (5 und 7), die nach der offiziellen Trennung mit zur Mutter gehen.

Wir würden demnächst nun gerne zusammenziehen und er hätte (so wie es jetzt aussieht) die Kids an 3 Wochenenden Im Monat oder an 2 und dafür dann einen Tag unter der Woche.

Könnte seine Ex-Frau da gegenan gehen? Z.B. wenn sie es ihm nicht gönnt mit einer neuen Zusammenzuwohnen und dann sagt, sie will dann nicht, dass die Kids bei ihm/uns sind o.ä.? Hätte mein Partner da irgendwelche Nachteile bzgl. der Kinder?

Vielen Dank! :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Können kann immer sein.
Die Mutter kann eigentlich den Umgang nicht verweigern. Tut sie es denoch muss im schlimmsten Fall geklagt werden. Dabei würde dann geregelt werden das die Kinder alle 2 Wochenende und die hälftigen Ferien beim Vater sein sollen. Das ist das was normalerweise geurteilt wird. Ob sich die Mutter dann daran hält ist ein anderes Thema. Auf freiwilliger Basis könnt ihr alles regeln.

Wenn Ihr zusammenzieht kann unter Umständen der Selbstbehalt des Vaters herabgesetzt werden. Das ist aber davon abhängig ob du genug Geld verdienst um dich in ausreichenden zu versorgen können, ob ein Titel für die Kinder besteht und ob der Vater ein Mangelfall ist oder nicht.

Alles in allem kann es, zumindest aus finanzieller Sicht ein Nachteil sein. Für den Umgang hat das keinerlei bewandnis

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Ihr neuer):
Wenn Ihr zusammenzieht kann unter Umständen der Selbstbehalt des Vaters herabgesetzt werden. Das ist aber davon abhängig ob du genug Geld verdienst um dich in ausreichenden zu versorgen können


Der neue Partner zählt hier garnicht. Hat der Vater Einsparungen wegen des Zusammenlebens, kann sein SB
runtergesetzt werden.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonne80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Ich meinte auch eher, ob seine Ex da irgendwas machen kann bzw. dass es sie stört, dass dann die Kids bei ihrem Ex-Partner sind, der aber schon wieder ne Neue hat. Oder z.B. dass sie dann sagt, dass das für die Kinder nicht gut ist und evtl. eine seelische Belastung ist für die...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Sonne80):
dass es sie stört, dass dann die Kids bei ihrem Ex-Partner sind, der aber schon wieder ne Neue hat.

Das ist das Problem der Ex und nicht im Geringsten ein Grund, den Umgang zu verweigern.

Zitat (von Sonne80):
Oder z.B. dass sie dann sagt, dass das für die Kinder nicht gut ist und evtl. eine seelische Belastung ist für die...

Sagen kann man viel. Im Zweifelsfall muss sie es vor Gericht beweisen.

Stress und Aufwand verursachen kann sie aber in jedem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

@edy. Richtig. Wenn sie genug Geld verdient um sich an den Kosten für die Wohnung zu beteiligen kann der Selbstbehalt gekürzt werden. Verdient sie nicht genug, und er muss sie "mit durchziehen", kann eine Ersparniss nicht in die BErechnung einfließen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Ihr neuer):
Verdient sie nicht genug, und er muss sie "mit durchziehen", kann eine Ersparniss nicht in die BErechnung einfließen


Ich verstehe nicht ganz ?

Hier hat der Vater eine neue Freundin, beide (Vater und neue Freundin) wollen zusammen ziehen..

Es geht um Kindesunterhalt.

Würde der Vater alleine wohnen hätte er höhere Kosten.

Durch das "Zusammenziehen" hat er eine Ersparnis. Dehalb könnte der SB runtergesetzt werden.

Beide Vater und Freundin sind nicht verheiratet, daher hat Vater auch keine Unterhaltsverpflichtung an die Neue.

Wo ist mein Denkfehler?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Das, wenn Sie kein geld hat er keine Ersparnis. Und wenn er keine hat kann auch keine in Betracht gezogen werden. Höhere Kosten wegen Ihr aber auch nicht. :-) Es geht einfach nur darum das im Selbstbehalt ja die Kosten für Wohnung und Strom und dergleichen beachtet wurden. Muss er aber weiterhin alles selber zahlen kann der Selbstbehalt nicht gekürzt werden.
"Voraussetzung ist aber, dass der neue Partner überhaupt so hohe Einkünfte hat, dass er sich an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten finanziell beteiligen kann. Hat der Partner selber nur Einkünfte nach dem SGB II ("Hartz 4") oder aus Sozialhilfe, so kommt eine Herabsetzung des Selbstbehalts beim Unterhaltspflichtigen nicht in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige und der Partner in einer so genannten "Bedarfsgemeinschaft" leben (OLG Hamm FamRZ 2010,985)."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Ihr neuer,

danke, damit bin ich einverstanden.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.446 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen