Neuen Mieter elektronisch beim MeldeAmt melden (wg. neuem Meldegesetz)

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
vermieter-bewertung-net
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuen Mieter elektronisch beim MeldeAmt melden (wg. neuem Meldegesetz)

Laut neuem Meldegesetz, kann der Vermieter anstatt eine Meldebescheinigung auszustellen, diesen auch elektronisch melden. Wie funktioniert das? Was muss ich als Vermieter tun, damit das funktioniert?

Siehe auch Paragraph 19 hier http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm

Habe im Netz leider keine konkreten Details gefunden.

Frage kam beim Erstellen des Videos hier: https://www.youtube.com/watch?v=45CyVexL8UA (sorry, fuer die Qualitaet) ist mein erster Versuch...

Tausend Dank und Gruss vorab!

VB

-- Editier von vermieter-bewertung-net am 07.01.2016 11:43

-- Editier von vermieter-bewertung-net am 07.01.2016 11:43

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

§19 IV BMG verweist dazu auf §10 II, III BMG, wo die Modalitäten der elektronischen Datenübermittlung genau aufgeschlüsselt sind.

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#2
 Von 
vermieter-bewertung-net
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, dank fuer die Antwort. Das hab ich auch gelesen. Bin jetzt aber nicht schlauer, wie mache ich das denn konkret in Berlin? Gibt es eine zentrale Stelle oder muss ich einfach am besten mal das Amt anrufen und fragen?

Gruss!

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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Das wäre wohl am einfachsten. :)

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