Laut neuem Meldegesetz, kann der Vermieter anstatt eine Meldebescheinigung auszustellen, diesen auch elektronisch melden. Wie funktioniert das? Was muss ich als Vermieter tun, damit das funktioniert?
Siehe auch Paragraph 19 hier http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180973.htm
Habe im Netz leider keine konkreten Details gefunden.
Frage kam beim Erstellen des Videos hier: https://www.youtube.com/watch?v=45CyVexL8UA (sorry, fuer die Qualitaet) ist mein erster Versuch...
Tausend Dank und Gruss vorab!
VB
-- Editier von vermieter-bewertung-net am 07.01.2016 11:43
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Neuen Mieter elektronisch beim MeldeAmt melden (wg. neuem Meldegesetz)
7. Januar 2016
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Frage vom 7. Januar 2016 | 11:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuen Mieter elektronisch beim MeldeAmt melden (wg. neuem Meldegesetz)
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2016 | 14:50
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
§19 IV BMG verweist dazu auf §10 II, III BMG, wo die Modalitäten der elektronischen Datenübermittlung genau aufgeschlüsselt sind.
#2
Antwort vom 7. Januar 2016 | 14:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hey, dank fuer die Antwort. Das hab ich auch gelesen. Bin jetzt aber nicht schlauer, wie mache ich das denn konkret in Berlin? Gibt es eine zentrale Stelle oder muss ich einfach am besten mal das Amt anrufen und fragen?
Gruss!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2016 | 13:32
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Das wäre wohl am einfachsten.
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