Neuer brutaler Angriff

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)
Neuer brutaler Angriff

Quelle Bild:

Gewalt im U-Bahnhof – jetzt Frankfurt
Sieben junge Männer
schlagen Lokführer nieder
Schon wieder so ein feiger Angriff in der U-Bahn! In Frankfurt haben sieben junge Männer einen Lokführer verprügelt. Die Polizei verhinderte Schlimmeres.

Sonntagnacht, 00.30 Uhr. Die Männer, 17 bis 21 Jahre alt, randalieren in einem Zug der Linie 2. Sie zerschlagen eine Trennwand und mehrere Scheiben.

An der Haltestelle Heddernheim steigen die Randalierer aus – und greifen plötzlich einen Lokführer an, der aus einem anderen Zug gestiegen war.

Sie prügeln den Mann mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht nieder. Unfassbar: Als er auf dem Bahnsteig liegt, wollen alle sieben Männer auf ihr wehrloses Opfer eintreten!


Jetzt mal ne theoretische Annahme.. Was wenn der Lokführer im Besitz einer schönen kleinen halb-automatischen wäre (legal natürlich) und alle 7 abknallt? Ist doch Notwehr oder?

Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich denke auch, dass man hier dann auf Notwehr zielen könnte. Aber es würde sich dir Frage stellen, ob es nicht gereicht hätte die Angreifer nur Angriffsunfähig zu machen oder nur einen zur Abschreckung ins Jenseits zu befördern.

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Frage ist nur, wie sollte ein Lokführer legal in den Besitz einer auch noch halbautomatischen echten Schusswaffe kommen und die auch noch im Dienst mit sich führen können. Geht wohl nach unseren Gesetzen gar nicht. So einen echten Waffenschein kriegen doch nur hochgradig Gefährdete. Ich weiß nicht mal, ob Einzelpersonen überhaupt die Chance auf einen Waffenschein haben (außer Jäger, Sportschützen usw.).

-----------------
"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

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#3
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Abgesehen von waffenrechtlichen Fragen ist der Zugführer, der Beobachter des Angriffs wird, zur Nothilfe für seinen Kollegen berechtigt.

Damit die Nothilfehandlung strafffrei bleibt, muss das verwendete Mittel geeignet und auch erforderlich sein. Im Falle des Einsatzes einer tödlichen Schusswaffe, stellt sich schnell die Frage, ob nicht auch mildere Mittel den Angriff hätten beenden können, und ob hiermit nicht ein Nothilfeexzess vorliegt.

Bei 7 tödlich verletzten, würde man sich wohl die Frage stellen, ob es nicht gereicht hätte, eine Person niederzuschiessen und damit die restlichen Angreifer in die Flucht zu schlagen. Es kann auch im Nothilfefall nicht endlos straffrei geschossen werden. Vor jedem weiteren Schuss ist die Frage nach dessen Erforderlichkeit neu zu stellen.

Aber aus welchem Grund sollte ein Zugführer eine Berechtigung zum Führen von Waffen in der Öffentlichkeit besitzen? Der legale Besitz einer Schusswaffe (Waffenbesitzkarte) berechtigt nicht zum Führen dieser Waffen. Hierzu ist ein Waffenschein erforderlich.





-- Editiert von dannik am 06.01.2008 15:38:33

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#4
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Bei 7 tödlich verletzten, würde man sich wohl die Frage stellen, ob es nicht gereicht hätte, eine Person niederzuschiessen und damit die restlichen Angreifer in die Flucht zu schlagen

So ist es.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.

Tja wenn zB der Lokführer keinen anderen Ausweg sieht als einen nach dem anderen abzuschiessen (vorrausgesetzt die anderen wollen auch) weil er selbst fast fertig ist.. dann ist er gedeckt wa?

Gruss

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#8
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Man brauch ja nicht umbeding eine Waffe um zu töten,denn es gibt auch Menschen die sind selber eine tödliche Waffe. Es würde wohl fast jeder Sihing bei 7 Angreifer den Rat nur geben können sei breit zu sterben oder zu töten,denn die Chance da mit den Leben davon zu kommen ist gleich Null

-- Editiert von net-surfer am 07.01.2008 02:12:17

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

vorrausgesetzt die anderen wollen auch

Was wollen die? Abgeschossen werden?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Der hier ist bestimmt auch so'n verkappter lokführender Sihing:

<img src="http://tbn0.google.com/images?q=tbn:tk-Q1KHxt0UxLM:https://www.welt.de/multimedia/archive/00314/Manfred_Schell_DW_W_314923g.jpg"></img>

Da passt es doch gut, dass der Vorstand der DB AG auch aus 7 Mitgliedern besteht ;) ;);)

<small>Folgende Mitglieder gehören dem Vorstand der Deutschen Bahn AG an:

* Hartmut Mehdorn: Vorsitzender des Vorstands
* Diethelm Sack: Vorstand für Finanzen und Controlling
* Margret Suckale: Vorstand für Personal und Recht
* Dr. Otto Wiesheu: Vorstand für Wirtschaft und Politik
* Dr. Karl-Friedrich Rausch: Vorstand für Personenverkehr
* Dr. Norbert Bensel: Vorstand für Transport & Logistik
* Stefan Garber: Vorstand Infrastruktur und Dienstleistungen</small>



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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