Neues BGH Urteil*Kündigungsverzicht*

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Neues BGH Urteil*Kündigungsverzicht*

Hatte ja letztens hier schon mal gepostet, und gedacht(bis gestern) ich wäre mit dem Vermieter einig, doch Pustekuchen. Hier noch mal kurz die Fakten:
Mietvertrag zum 1.11.2002 abgeschlossen.....unbefristeter Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für 4 Jahre.
Nun bin ich schwanger(Wohnung ist 48qm), und wohne seit September mit dem Vater des zukünftigen Nachwuchs zusammen. Im August informierte ich den Vermieter, bat um Entlassung aus dem Vertrag. Er willigte ein, wenn ich einen geeigneten Nachmieter stelle. Da sich das Problem herausstellte, das ihm kein Nachmieter gut genug war, ging ich im November zum Anwalt, und wir kündigten pro Forma erst mal den Vertrag zum 29.02.2004.
Der Vermieter wollte eine Bescheinigung über meine Schwangerschaft, und dann kam erst mal gar nichts mehr.
Gestern nun folgende Info von meinem Anwalt:
Der Vermieter hält die Kündigung für unwirksam(laut BGH Urteil vom 21.12.2003).
48 qm seien für 3 Personen ausreichend, meint er(er weiß aber auch, das meine 2 anderen Kinder die bei ihrem Vater leben, regelmäßig bei mir zu Besuch sind, an WE und Ferien).
Er ist bereit, selbst einen Mieter zu suchen. Hierzu will er in 14 tägigem Abstand 20 € von mir haben. Also heißt das, zu der Miete, soll ich nun noch 40 € monatlich zahlen......wer weiß, wie lange er das machen will:-(
Sollte er die Wohnung günstiger vermieten müssen, soll ich bis zum Ende des Vertrages die Differenz tragen(habe eine Staffelmiete).
Was soll ich nur tun?
Alles schön zahlen? Problem ist, ich bekomme schon nur noch Krankengeld, und ab März bin ich in Mutterschutz u dann in Erziehungsurlaub. Ich habe das Geld definitif nicht mehr.
Er weiß seit 5 Monaten von meiner Situation, und läßt mich hängen wo er nur kann..........immer wieder was neues.
Untermieter hatte ich seinerzeit ja schon überlegt, aber wenn er den nun ablehnen würde, hätte ich nochmals 3 Monate Kündigungsfrist.
Ich kann aber bald nicht mehr zahlen:-(
Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle?
Können sie meinen Freund(er verdient etwa 1300netto) zur Zahlung verpflichten?
Hoffe, nochmals auf gute Infos von Euch....bin verzweifelt:-(

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6 Antworten
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#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Wenn Sie einfach die Zahlungen einstellen, könnte es unter Strich sogar teurer werden. Der Vermieter wird Ihnen zwar – erwartungsgemäß - wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen, aus dem Schneider sind Sie damit aber noch nicht: Er kann bis zum Zeitpunkt einer Neuvermietung von Ihnen Schadenersatz aus dem nicht erfüllten Staffelmietvertrag fordern. Selbst seine Aufwendungen für die Neuvermietung kann er in Rechnung stellen. Wahrscheinlich wird er seine Forderung auch noch mit einen Vollstreckungsbescheid absichern, dadurch entstehen wieder Kosten. Ihr Freund müßte nur als Vertragspartner haften.

Andererseits kann Ihr Vermieter auch nicht reihenweise Nachmieter ohne Begründung ablehnen. Er hat schließlich seine eindeutige Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages gegeben (schriftlich??), jetzt kann er schlecht zurück. Hat Ihr Bewerber ein festes Einkommen und liegt auch sonst kein wichtiger Grund für eine Absage vor, dann muss er ihn m.W. auch als neuen Vertragspartner akzeptieren.

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Aber zählt denn hier nicht die aussergewöhnliche Kündigung wegen Nachwuchs und somit Platzmangel?Die Nachmieterregelung habe ich ja schon 3 Monate mit ihm durch. Er will ja nun selber suchen, auf meine Kosten, aber wer weiß, wie lang sich das hinzieht, bei seiner Wahl. Zudem soll ich die Miete ja bis?????weiter zahlen, kann es aber definitif nicht.....wovon denn????

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Ich sehe keine andere Alternative, als Ihren Vermieter an seine Zusage zur Nachmieterstellung zu binden. Mit seiner Zustimmung beginnt eine „Nachforschungs- und Überlegungsfrist“, in der er vorgeschlagene Mieter prüfen oder sich auch selbst um die Vermietung kümmern kann:

„...Welche Überlegungsfrist noch als angemessen anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Regelmäßig werden für die Entscheidungsfindung des Vermieters bis zu 3 Monate anzusetzen sein.“
http://www.vdw-online.de/htm/public/info/i597/12.htm

Behindert der Vermieter die Weitervermietung an den Nachmieter durch veränderte Vertragskonditionen, dann haftet er sogar.
http://www.mieterbund-hessen.de/pressemitteilung4_77.html

In jedem Fall hat Ihr Vermieter eine gewisse Mitwirkungspflicht. Sollten Sie einige adäquate Bewerber vorgeschlagen haben und Ihr Vermieter weist alle ohne Begründung zurück, dann können Sie m.E. nach die vorzeitige Kündigung durchziehen. Ihr Vermieter muss sich anrechnen lassen, dass er vorsätzlich über einen unangemessen langen Zeitraum den neuen Vertragsabschluss behindert und damit seinen Schadenersatzanspruch verwirkt ist.

Weil Ihr Vermieter keine Anstrengungen unternimmt, die Sache einvernehmlich zu beenden, sollten Sie ggf. darüber nachdenken, eine gerichtliche Entscheidung anzustrengen. Holen Sie sich einfach den Mieterverein mit ins Boot, dort werden Sie sofort beraten und haben auch gleich den Anwalt für das spätere Verfahren.

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#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Wie hat Ihr Anwalt eigentlich die Kündigung zum 29.02.2004 begründet?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Andere Idee,
wie wärs mit Untervermieten ??
Dann suchen Sie den Mieter aus, wenn der VM der Untervermietung nicht zustimmt, dann können Sie ausserordentlich kündigen.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Mein Anwalt hat die Kündigung mit meiner Schwangerschaft und damit verbundenen Lebenssituation begründet. Die Wohnung ist 48qm , hat ein Schlafzimmer, 1 Bad und ein Wohnzimmer mit Küchenzeile drin(in das WZ passte grad ein 2 Sitzer Sofa, Schrank u Tisch.
Das ist einfach definitif zu klein für 3 Personen(der Vater des Kindes mit eingenommen). Zumal meine anderen beiden Kinder aus erster Ehe auch jedes 2 WE und hälftig in den Ferien bei uns sind.
Zu den Nachmietern sagt der Vermieter definitif:
Es darf kein Ausländer sein(wobei einige in dem Haus leben, die allerdings angeblich einen deutschen Pass haben),
die Person darf nicht frisch vom Partner getrennt sein, und, was ich verstehen kann und auch rechtens ist, muß der Nachmieter solvent sein. Hund etc. wird abgelehnt, ist eh klar.
Eigentliche Frage ist eigentlich nur noch, ob ein Gericht 48 qm Wohnfläche für eine angemessene Wohnraumgröße für 3 Personen hält.
Und mein Problem ist halt, das ich bald nicht mehr zahlen kann, da das Kind bald da ist.

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