Neues Gewährleistungsrecht

6. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Mayer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Gewährleistungsrecht

Hallo,
das neue Gewährleistungsrecht hat mich ziemlich unsicher gemacht. Ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin nebenberuflich Gewerbetreibender.
Ich verkaufe meine Ware (Bereich Computer/Drucker, immer gebraucht) über Ebay.
Da die meisten gewerblichen Verkäufer bei Ebay immer noch eine Gewährleistung ausschließen oder auf wenige Wochen begrenzen, nun meine Frage: Ist dies überhaupt zulässig?
Ich selbst gewähre 1 Jahr Gewährleistung auf meine Gebrauchtware. Kann ich die Gewährleistung einschränken?
Wie kann ich selbst bei Käufen argumentieren (Rechtsgrundlage?).

Danke für Ihre Antwort.


Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Mayer,

auch für gebrauchte Waren müssen die Händler seit dem 1.1.02 mindestens ein Jahr Gewährleistung einräumen, ohne daß es auf Gebrauchszustand oder Alter ankommen soll. Geschuldet wird jedoch lediglich eine „vertragsgemäße Beschaffenheit“. Der Verkäufer hat dadurch die Möglichkeit, den Zustand für gebrauchte Waren vertraglich festzuhalten und somit eine generelle Haftung wie bei Neuware einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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