Hallo zusammen,
kurz zu meiner aktuellen Situation:
Ich komme gebürtig aus Brasilien und bin mit Ausnahme von ein paar Zwischenstopps im Ausland in Deutschland aufgewachsen (ebenfalls hier die Schule besucht).
Durch meinen letzten Auslandsaufenthalt habe ich meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verloren, bin aber seit 02/2015 wieder in Deutschland und habe eine deutsche Frau geheiratet. Dadurch habe ich nun eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten (es handelt sich hier um KEINE Scheinehe!)
Unsere Beziehung ist wegen Differenzen und anderen Vorstellungen was die Zukunft angeht leider in die Brüche gegangen... sind aber offiziell noch verheiratet und haben einen gemeinsamen Wohnsitz.
Ich bin nun seit ein paar Monaten in einer anderen Beziehung... nun ist es passiert. Sie ist schwanger.
Zur meiner aktuellen finanziellen Situation:
Ich bin im Besitz eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Habe eine Stelle als stellvertretender Empfangsleiter in einem renommierten Hotel und verdiene ganz gut.
Ich möchte die Scheidung mit meiner „noch Ehefrau" so schnell wie möglich über die Bühne bringen um mit meiner aktuellen Lebensgefährtin gemeinsam als werdende Eltern in die Zukunft starten.
Meine Fragen:
Besteht die Gefahr das wenn wir die Scheidung beantragen ich Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis bekommen kann? Das obwohl ich Vater eines deutschen Kindes werde?
Was kann ich tun um etliche Probleme zu vermeiden?
Sollte ich abwarten bis ich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalte und dann die Scheidung einreichen? (Ich denke es besteht dann evtl. die Gefahr auf Verdacht der Scheinehe durch das Ausländeramt?)
Eine gemeinsame Wohnung mit meiner aktuellen Lebensgefährtin ist das kleinste Problem, da ich direkt zu ihr ziehen könnte / würde.
Wäre toll wenn ihr mir mit Tipps helfen könntet
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!
Nicht EU-Bürger (verheiratet mit Deutscher Frau) - andere Deutsche Frau schwanger
10. Januar 2018
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Frage vom 10. Januar 2018 | 22:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht EU-Bürger (verheiratet mit Deutscher Frau) - andere Deutsche Frau schwanger
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#1
Antwort vom 11. Januar 2018 | 09:20
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatBesteht die Gefahr das wenn wir die Scheidung beantragen ich Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis bekommen kann? Das obwohl ich Vater eines deutschen Kindes werde? :
Was kann ich tun um etliche Probleme zu vermeiden?
Bei einer Trennung von Deiner jetzigen Ehefrau wäre dem jetzigen Aufenthaltszweck (Führung einer ehelichen Gemeinschaft) die Grundlage entzogen. Was die Ausländerbehörde in diesen Fall tun wird, kann niemand wissen. Sie kann die Aufenthaltserlaubnis stornieren, verkürzen oder auch einfach auslaufen lassen.
Als erstes solltest Du die Vaterschaft des zu erwartenden Kindes anerkennen. Das geht auch schon vorgeburtlich beim Jugendamt (kostenfrei) oder beim Notar (kostenpflichtig). Die werdende Mutter muss zustimmen und die Ausländerbehörde kann Dir dann zunächst eine Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Weiterbestand des Aufenthaltstitels) und nach der Geburt des Kindes, eine Aufenthaltserlaubnis als Sorgeberechtigter eines deutschen Kindes erteilen.
Es hängt einzig und allein von der Ausländerbehörde ab, wie sie verfährt. Bei der herrschenden Überbelastung der Ausländerbehörden ganz allgemein, wird sich man sich bestimmt keine vermeidbare Mehrarbeit aufhalsen. Wenn der derzeitige Aufenthaltstitel nur noch kurzfristig seine Gültigkeit hat, solltest Du Dich allerdings alsbald um die Vaterschaftsanerkennung kümmern, damit keine Lücke im Aufenthalt entstehen kann..
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