Ich hab folgendes Problem: Eigentlich wollte ich ja mein Premiere-Start-Abo zum 31.12.04 kündigen, hab aber anscheinen den Termin verpasst weshalb jetzt auf meiner Kündigugn 31.12.05 steht. Naja da bin ich wohl selbst Schuld.
Dafür wurde mir heute von meinem Konto anstatt der 5€ für Premiere Start unglaubliche 15€ für Premiere Start und Plus abgebucht. Hat man sowas schon gesehen? Ich hab jetzt den Betrag stornieren lassen und Premiere mitgeteilt dass ich unser Vertragsverhältnis damit als beendet ansehe.
Habt ihr irgendwelche Tipps für mich wie ich da 'richtig' rauskomme? Ich denke mal diese Neppfirma wird sich nicht so einfach geschlagen geben. Normalerweise sollte ich doch jetzt ein Sonderkündigungsrecht haben wegen der Verdreifachung meiner Abogebühren (ohne dass ich davon wusste).
Vielen Dank,
David
Noch ein Premiere Nepp
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nachdem P das reine Startprogramm abgeschaltet hat, wird es nur noch mit Plus vermarktet. Kosten: € 15,-
In den meisten Abos ist darauf hingewiesen.
Im Normalfall akzeptieren die allerdings Kündigungen aus diesem Grund.
Prinzipiell hat man ein Sonderkündigungsrecht.
Der Anbieter könnte allerdings auch alternativ weiter zum bisherigen Tarif abrechnen; dann käme man als Kunde nicht aus dem Vertrag heraus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch wenn darauf hingewiesen wird?
Hier mal ein Auszug aus den AGB
Soweit Premiere nicht sechs Wochen vor Laufzeitende eine schriftliche Kündigung vorliegt, wird der Vertrag in jedem Fall als PREMIERE START mit PREMIERE PLUS zum Preis von insgesamt € 15,– fortgesetzt. Premiere wird dem Abonnenten hierüber in angemessener Frist vor Verlängerung des Vertrages nochmals schriftlich informieren.
Sie hätten dich aber darüber vorher noch schriftlich unterrichten müssen. Nun liegte es an dir zu Beweisen das sie es nicht gemacht haben.
Man sollte schon bei Abschluss von Verträgen auf die Fristen achten und die AGB lesen.
bye Ingo
-- Editiert von Premierefan am 04.01.2005 22:18:43
Sie hätten dich aber darüber vorher noch schriftlich unterrichten müssen. Nun liegte es an dir zu Beweisen das sie es nicht gemacht haben.
Nö. Wenn die Gegenseite zur Unterrichtung verpflichtet ist, so ist sie für die Unterrichtung auch beweispflichtig.
(Davon abgesehen: wie sollte der Kunde auch beweisen, daß er etwas *nicht* erhalten hat?)
Also müsste das Unternehmen mit der waffenscheinpflichtigen Warteschleifenmusik noch einen Brief geschickt haben und den Zugang dieses Schreibens im Zweifelsfall auch beweisen?
Hallo
Ich habe das gleiche Problem mit Premiere. Der Vertragsabschluss war allerdings im Juni 2003 (alte AGB). Nunmehr will Premiere ebenfalls seit Juli 2004 die 15 €/ Monat. Ich habe eine Zahlung abgelehnt und warte nun gespannt darauf, ob Premiere klagt.
Ich meine, dass eine einseitige Vertragsänderung (AGB prüfen!!!) nicht möglich ist und Premier daher schlecht e Karten hat.
Noch ein Tipp!!!
Keinen Dedcoder (auch nicht überholte) von Premiere kaufen!!!!
Premiere legt in den Vertragsbedingungen fest, dass bei Vertragsende die Karte an Premiere zurück zu senden ist.
FOLGE: DER BILDSCHIRM BLEIBT DUNKEL, da die zum Betrieb des Decoders und Empfang freier Digitalangebote erforderliche Karte fehlt.
Finger weg von diesen Angeboten.
-----------------
"GP"
-- Editiert von g_puchta am 07.01.2005 20:47:16
Meines Wissens nach kann der Decoder auch mit einer andern Karte betrieben werden.
Hier mal ein Auszug von der Verbraucherzentrale Brandenburg:
Zitatanfang
Presseinfo der Verbraucher-Zentrale Brandenburg
22.01.2004
Premiere verstößt gegen Rechtsnormen
VZB bestätigt Kündigungsrecht bei Preiserhöhung
Immer mehr Verbraucher beschweren sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. über das Geschäftsgebaren der Firma Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG. Der Sender hatte für Leistungen aus laufenden Verträgen mehrmals die Preise erhöht und darauf gegründete außerordentliche Kündigungen zurück gewiesen. Damit verstößt Premiere in eklatanter Weise gegen bestehende Rechtsnormen, urteilt Verbraucherschützer Norbert Richter und erläutert, dass Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit generell zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.
Zitatende
Hallo Mahnmann
Wo bekomme ich eine solche freie Karte her. Ich habe keine Lust mich an irgendeine Firma zu binden. Ansosnsten bliebe nur der Neukauf eines Kabeldecoders.
Danke
Wo bekomme ich eine solche freie Karte her. Ich habe keine Lust mich an irgendeine Firma zu binden. Ansosnsten bliebe nur der Neukauf eines Kabeldecoders.
Wenn du über Kabel Digital sehen willst brauchst du eine Karte von deinem Kabelanbieter
Analog kannste auch weiterhin mit der Box sehen.
Ich habe auch eine D-box für Sat da sehe ich auch alle Digitalen Sender ausser Premiere ohne Karte.
Lass dich hier nicht von jemanden verrückt machen der keine Ahnung hat
bye Ingo
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten