Nötigung und Rufschädigung

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Darla2003
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Nötigung und Rufschädigung

Ich habe eine Frage:

habe mir einen bakteriellen Infekt zugezogen durch Geschlechtsverkehr.
Ich erhielt Medikamente zur Partnerbehandlung.
Als ich meinen Geschlechtspartner (wir haben seit 2,5 Jahren ein sog. Bettverhältnis) darüber informieren wollte, durch Anrufe und Besuche, hat er diesen Vorfall als Lüge meinerseits abgetan, u.a. Anrufe weggedrückt - egal mit welcher Nummer ich angerufen habe und sich verleugnet.

Habe ihm dann die Medikamente in einer Tüte an sein Auto hinter den Scheibenwischer geklemmt.

Jetzt erhielt ich von Ihm eine Email, in der er mich der Nötigung und Rufschädigung bezichtigt, sowie der Sachbeschädigung und mir mit Anwalt droht, wenn ich mich noch einmal melde.
Ebenso will er Rechtsmittel durch seinen Arzt einleiten lassen.
Was kann ich dagegen tun?
Ferner behauptet er, er habe mich mehrfach unterrichtet keinen Kontakt haben zu wollen, was ich widerlegen kann.

Soll ich mir einen Anwalt nehmen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Nun das ist ja eine Geschichte , an Deiner Stelle würde ich mich an einen Anwalt hängen und denn sofort damit beauftragen . Und was will er drohen , er hat doch schlisslich die Schuld an den ganzen Vorfall . Ich würde dies alles dem Anwalt vortragen

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#2
 Von 
Darla2003
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Darf ich auf eine Unterlassung der Kontaktes dringen über einen Anwalt?

Ferner gibt es noch einen Hintergrund:

Person X behauptete im Sommer grosse Steuerschulden zu haben und bat mich um erheblich viel Geld.
Ich entschied mich nach hin und her dagegen, es zu geben und daraufhin machte er mich dafür verantwortlich, nun ins Gefängnis zu müssen (war nicht so.)
Vor Weihnachten, nach dem letzten Treffen, kam er wieder auf das Geld zu sprechen, auf eine angebliche Wohnungsräumungsklage zum 31.12. (wohnte da am 01.01. immer noch) und eine angebliche Klage wegen Kindesentzug seiner Tochter.
Er machte mich für all das verantwortlich.

Und dann kam die Mail wegen meiner Infektion.
Ich fühle mich in die Ecke gedrängt.
Wie kann ich mich schützen vor dieser Person?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi Darla,

Sie sollten vorsichtiger sein in der Wahl Ihrer Freundschaften/Bekanntschaften, sonst werden Sie ewig in Kleinkriege verstrickt sein. Zu Ihrem Bettpartner: Ich sehe nicht, daß Sie eine Straftat begangen hätten. Also warten Sie ab, ob er Sie überhaupt anzeigt - womöglich war es eine leere Drohung. Einen Anwalt würde ich nicht einschalten - es gibt ja noch nicht mal eine Anzeige.
Dem Menschen, der immer Geld haben will, sagen Sie deutlich, daß Sie keinen Kontakt wünschen. Und dann seien Sie konsequent: Nicht reinlassen, bei Anrufen sofort auflegen. Wenn das, konsequent durchgezogen, tatsächlich nicht helfen sollte, kann man ja mal über rechtliche Schritte nachdenken. Aber erst dann!

Gruß mümmel

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#4
 Von 
Darla2003
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mümmel,

er sucht immer wieder den Kontakt, bereits seit Sommer, sprich nach der Bitte um Geld.(Bettpartner und Person X sind die selbe Person)

Das letzte Treffen verlief jetzt leider kurz vor Weihnachten so, dass ich mir diesen Infekt zugezogen habe.
Ich möchte mich einfach absichern gegen ihn.
Mein Bekanntenkreis rät mir zu einem formgerechten Schreiben durch einen Anwalt, so wie er mir dies via Email zugesandt hat.
Dies kann dann ja nur im Interesse der Person X sein.

Was ich eben nicht weiss, ob er überhaupt wegen dem Infekt, den ich durch ihn ja haben muss laut Arzt, Rechtsmittel geltend machen kann.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie verwecheseln den Begriff "Rechtsmittel" mit etwas anderem (nur weiß ich nicht, mit was ;) )

Zur Erklärung:

Ein "Rechtsmittel", bzw. einen "Rechtsbehelf" kann man gegen eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde einlegen.

Und: Wenn ER es war, der SIE angesteckt hat, was sollte ER denn dann für rechtliche Möglichkeiten gegen SIE bezügl. des Infektes haben ???

Ich denke hier sind auf beiden Seiten verletzte Gefühle und gekränkte Eitelkeiten im Spiel, aber daß ist nichts, was Gerichte oder Anwälte beschäftigen sollte - zumindest nicht in diesem Stadium.

Sie wünschen sich beide, vom jeweils anderen "in Ruhe gelassen" zu werden. Halten Sie sich beide daran, und alles ist in Ordnung. Sie können ihm ja auch noch mal per mail mitteilen, daß Sie ab sofort keinen Kontakt mehr zu ihm wollen, und auch keinen mehr zu ihm aufnehmen werden.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Darla2003
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Das sehr grosse Problem besteht darin, dass ich den Kontakt mehrfach abgebrochen habe im Sommer.

Er nahm diesen immer und immer wieder auf.

Jetzt werde ich wegen der Mitteilung des Infektes der Nötigung und Rufschädigung bezichtigt, sowie der Sachbeschädigung, weil ich die Medikamente an seinem Scheibenwischer untergeklemmt habe.

Um von der Person Ruhe zu bekommen, sehe ich nur die Möglichkeit eines RA-Schreibens.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Na ja, bei dem letzten "Kontakt" kurz vor Weihnachten werden Sie auch auch nicht ganz unbeteiligt gewesen sein, aber gut. (es geht mich ja auch nichts an)

Wenn Sie meinen, daß Ihnen nur ein Anwalt-Schreiben die nötige Rechtssicherheit gibt, haben Sie natürl. die Möglichkeit einen Anwalt mit der Abfassung eines solchen Schreibens zu beauftragen. Rufen Sie mehrere Anwälte an, und lassen sich die Gebühren dafür nennen. Und dann entscheiden Sie, welchen Sie nehmen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Darla2003
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Habe mich heute ausführlich beraten lassen:

im Recht wäre ich, aber der Klügere bin ich auch, wenn ich einfach schweige, sagt der Anwalt.

Der Anwalt benannte die Formulierungen der Email als Verleumdung mir gegenüber, denn ich habe nur informiert, nicht genötigt oder Rufschädigung begangen.

Mein Anwalt wird reagieren, wenn mein Befund da ist, um die Gegenpartei zu informieren.
Ich wurde aufgeklärt, dass ich den Gegner bei der nächsten Kontaktaufnahme anzeigen darf... alleine auf Grund der Vorgeschichte.

Ich fühle mich beruhigt, weil mein Anwalt nun informiert ist und mir sehr geholfen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Darf man fragen, was der Anwalt für diese Erstberatung und das noch folgende Schreiben bezügl. des Befundes für ein Honorar berechnet ??

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Darla2003
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bob,
Es handelt sich um einen guten Anwalt.

Klar sind diese nicht billig.
Von der "Vorzimmerdame" wurde ich unterrichtet, dass dieses bis 180€ kosten kann - aber je nach Schwere des Vorwurfes oder der Tat.

Ich wurde schonmal vertreten durch diesen Anwalt.
Bei diesem Beratungsgespräch (30 min) liegt der Preis ca. bei 50€ das Schreiben wohl ca. auch nochmal 50€ wenn wir es aufsetzen.
Muss sagen, das war es mir wert.

Es ging ja nicht um eine Anklage mit anschliessender Vertretung sondern um eine Ratsuche meinerseits. und eine vorsorgliche Vertretung meiner Person, falls Herr X gegen mich vorgeht.

Gruss Nadine

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, daß liegt Honorarmäßig noch im Rahmen.
Danke für die Info

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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