Not. Schuldanerkenntnis und Zwangsvollstreckung

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)
Not. Schuldanerkenntnis und Zwangsvollstreckung

Bin mir nicht ganz sicher, ob mein Beitrag hier richtig ist:

Wenn jemand ein Schuldanerkennntnis unterzeichnet um die Kosten niedrig zu halten, weil der Gläubiger ansonsten die (berechtigte) Forderung gerichtlich titulieren lässt:
Kann der Gläubiger mit solch einem Schuldanerkenntnis zwangsvollstrecken?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Sehe ich das richtig, dass ein notariell beglaubgtes Anerkenntnis vollstreckbar ist und ein einfaches Schuldanerkenntnis nicht?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo olafbn,

ja, das siehst Du richtig. Ein "einfaches Schuldanerkenntnis" bedarf trotzdem noch der Titulierung, ein notarielles Schuldanerkenntnis hingegen in der Regel nicht (wenn es denn richtig aufgenommen wurde).

Es findet sich (bzw. sollte sich finden) in einem notariellen Schuldanerkenntnis grundsätzlich die sogenannte Zwangsvollstreckungsklausel, sprich: "...Hiermit unterwirft sich der Schuldner mit seinem gesamten Vermögen der sofortigen Zwangsvollstreckung".

Ist dieser Satz vorhanden? Dann kann aus dem not. Schuldanerkenntnis sofort vollstreckt werden.



-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Danke für die Antwort! Wie sieht es denn mit den Kosten für die notarielle Beglaubigung aus? Es geht um Mietschulden in Höhe von ca. 3000 €. Ist da ein beglaubigtes Schuldanerkenntnis günstiger oder die Titulierung über das Gericht?
Könnte der Gläubiger nicht theroretisch das Mahnverfahren einleiten und wenn kein Widerspruch eingeleget wird vergleichweise günstig an den Titel kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo olafbn,

die Kosten eines notariellen Schuldanerkenntnisses sind auf jeden Fall geringer. Nur mal so zum Vergleich:

Forderung 3.000,00 EUR

Kosten Anwalt für MB 189,00 EUR + Auslagen und MwSt + GK für MB 44,50 EUR, weitere Kosten für VB 94,50 EUR plus MwSt.

Theoretisch kann der Gläubiger selbst das Anerkenntnisverfahren (Mahnverfahren) führen, so daß dann "nur" die 44,50 EUR GK anfallen, aber man kann ihn hierzu nicht zwingen, sprich wenn er einen Anwalt beauftragen möchte, kann er dies tun und diese Kosten sind dann zu ersetzen.

Kosten Notar Beurkundung: 26,00 EUR plus Auslagen und MwSt bzw. 39,00 EUR plus Auslagen und MwSt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Runa!

Vielen Dank für die konkrete Antwort! Gibt es irgendeine Liste ähnlich der BRAGO, in der ich die Kosten für Notare nachschlagen könnte?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ja klar, die KostO (ist die "BRAGO" für Notare). :)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen