Notar stellt sich tot

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fluxcompensator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notar stellt sich tot

Hallo,
mitte September '13 habe ich ein Grundstück in Brandenburg gekauft welches durch einen Notar einer großen Berliner Kanzlei beurkundet wurde. Im Gespräch sagte er mir, dass der Kauf-Vorgang im Schnitt 6 bis 8 Wochen dauert. Der Kaufvertrag kam ziemlich prompt und natürlich die Zahlungsaufforderung die ich auch gleich beglichen habe. Nun sind die 6 bis 8 Wochen längstens rum und es ist bisher nichts weiter passiert. Natürlich habe ich versucht rauszufinden woran es hängt und dem Notar einige Emails geschrieben, die aber nicht beantwortet wurden. Anrufe werden von der Zentrale immer nur zur Sachbearbeiterin weitergeleitet. Die ist aber permanent krank und die Vertretung hat keine Ahnung. Ich habe nun das Gefühl hingehalten zu werden. Was kann ich nun machen um zumindest mal eine Auskunft über den Stand der Dinge zu bekommen? Gibt es eine Auskunftspflicht? Kann ich den Notar irgendwie dazu bringen wieder mit mir zu reden? Die zweite Frage ist, ob ich bei der Grundschuldbestellung wieder den gleichen Notar nehmen muss, oder kann ich evtl. dann dafür einen anderen nehmen. Geht da auch ein Notar aus einem anderen Bundesland (wohne in Hessen)? Vielen Dank schon mal für Anregungen und Ideen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Die zweite Frage ist, ob ich bei der Grundschuldbestellung wieder den gleichen Notar nehmen muss, oder kann ich evtl. dann dafür einen anderen nehmen. Geht da auch ein Notar aus einem anderen Bundesland (wohne in Hessen)?



"Wer zahlt, bestimmt" !!!

Sie können jeden Notar in D. nehmen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Sie können jeden Notar in D. nehmen.
Aber nur, wenn man zusammen mit dem Verkäufer den anderen Notar aufsucht!

Ansonsten kann die Grundschuld nur bei dem Notar beurkundet werden, bei dem der KV beurkundet wurde, da der Verkäufer ebenfalls mitwirken muss und im KV eine entsprechende Vollmacht enthalten ist (wenn die Eigentumsumschreibung erfolgt ist, kann jeder Notar beauftragt werden).


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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie wäre es, zunächst einmal das Auskunftsersuchen schriftlich zu stellen (Einschreiben) und eine Frist zu stellen, bis zu der der Notar aktiv werden sollte.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Oder vielleicht einmal den kurzen Weg gehen und beim Grundbuchamt nachfragen. Im Normalfall bekommt man da nach der Eintragung einen Auszug zugeschickt, dass kann aber manchmal auch dauern.
Es kann nämlich sein, dass der Notar nicht mehr zuständig ist. Oder hängt eine Zahlung von der Eintragung im Grundbuch ab?
Hängt die Eintragung der Grundschuld überhaupt mit dem jetzigen Kauf zusammen? Wenn nein, dass ist es egal, welchen Notar du wählst.

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3x Hilfreiche Antwort

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