Nutzerwechselgebühr

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
MrKy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Nutzerwechselgebühr

Hallo zusammen,

im Rahmen unseres Auszuges aus unserer alten Wohnung haben wir Ende Dezember die letzte Nebenkostenabrechnung von unserem alten Vermieter erhalten.
In der Abrechnung ist auch der Punkt "Nutzerwechselgebühr" aufgelistet - wir sollen jetzt also einen Betrag X bezahlen, der durch den Nutzerwechsel dem Vermieter als Kosten entstanden ist.
Ich habe selbstverständlich schon ein wenig gesucht und habe dann Folgendes gefunden:

Zitat:
Die "Nutzerwechselgebühr" fällt in einem Mietverhältnis aber nicht in wiederkehrenden, periodischen Zeiträumen an, sondern lediglich einmal, nämlich im Zusammenhang mit dem Auszug des Mieters. Damit hat der Vermieter die Kosten des Nutzerwechsels zu tragen, sofern die Parteien keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben (BGH Pressemitteilung vom 14.11.2007;172/2007)

Somit ist ja eindeutig geregelt, daß der Vermieter die Kosten für den Nutzerwechsel zu tragen hat, sofern es mietvertraglich nicht anders geregelt war.
In unserem Mietvertrag heißt es unter §18 Beheizung und Warmwasserversorgung:
Zitat:
Bei Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Mieter die Kosten der Zwischenablesung

Von Nutzerwechselgebühr ist nirgends die Rede!
Also: die Nutzerwechselgebühr nicht zahlen, oder?
Übrigens: eine Zwischenablesung gab es auch nicht, weder von Seiten eines Abrechnungsdienstleisters noch sonst woher. Ein Hausmeister war nicht vorhanden. Am Tag der Übergabe wurden die Zählerstände abgelesen und im Übergabeprotokoll notiert.

MrKy

-- Editiert am 06.01.2011 21:20

-- Editiert am 06.01.2011 21:31

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
In unserem Mietvertrag heißt es unter §18 Beheizung und Warmwasserversorgung:

Zitat:Bei Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Mieter die Kosten der Zwischenablesung



Von Nutzerwechselgebühr ist nirgends die Rede!


Witzige Argumentation ...

Die Nutzerwechselgebühr stellt einen Posten der Kosten der Zwischenablesung dar.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MrKy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
>Nutzerwechselgebühr

quote:Die Nutzerwechselgebühr stellt einen Posten der Kosten der Zwischenablesung dar.

Das ist so falsch.


Ja, aber was ist denn nun richtig? Zahlen oder einbehalten?

MrKy

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen