Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Ich möchte ein Haus kaufen. Dieses Haus ist momentan ein priviligiertes Wirtschaftsgebäude und steht auf Landwirtschaftlicher Fläche.
Das haus war vor ca. 30 Jahren ein reines Wohnhaus. Der damalige Besitzer hat ohne Baugenehmigung
ein Stockwerk dazu gebaut und somit das Wohnrecht für das Haus verloren und es als priviligiertes Wirtschaftsgebäude angemeldet, da es mitten in den Reben steht.
Inzwischen wurde das Haus wieder zurückgebaut und ist im original Zustand. Nur der Innenausbau ist noch nicht ganz fertig gestellt.
Das Haus war also ursprünglich ein Wohnhaus, daher hat es auch einen Stromanschluss, Feuerwehrzufahrt, etc.
Das Haus hat zusätzlich eine Brennkammer im Keller mit einer Schnapsbrennanlage und es sind 300 L Brennrecht auf dem Haus.
Es hat 5000 m2 Reben und zusätzlich 5000 Land auf dem ich Tiere halten möchte.
Ich möchte das Haus jetzt gerne kaufen und wieder als Wohngebäude anmelden.
Da ich, bevor ich das Haus gesehen habe, noch nichtmal wusste, was Wohnrecht überhaupt ist, habe ich mich jetzt 3 Monate durch das Internet gekämpft und alle die mir über den Weg gelaufen sind dazu befragt, ob sie damit schon mal Erfahrungen hatten.
Inzwischen habe ich herrausgefunden, dass ich einen Antrag auf Nutzungsänderung / Befreiung vom Bebauungsplan beantragen muss und dazu erst einmal einen Bauantrag stellen muss.
Jetzt ist meine Frage, ob hier schon mal jemand Erfahrung damit hatte? Habe ich überhaupt eine Chance auf Wohnrecht? Verbessert die Tatsache, dass ich Tiere halten möchte (2 *******e, Hühner, Ziegen, Gänse) meine Chancen, da ich den Antrag aus dem Grund stellen könnte? Die Tiere werden aber erst nach und nach dazu kommen.
Ich bin über jeden Tipp, in welche Richtung ich weiter suchen muss dankbar.
Nutzungsänderung / Befreiung vom Bebauungsplan
Verbaut?
Verbaut?
Was sagt denn der Bebauungsplan zum Grundstück aus? Suche dir einen Architekten oder anderen vorlageberechtigten Ingenieur. Einen Antrag auf Nutzungsänderung gehört zu deren Aufgabengebiet und darf auch nur von denen eingereicht werden.
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Der Bebauungsplan sagt, dass das Grundstück auf Fläche für Landwirtschaft steht.
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Im Allgemeinen gibt es da zig detailliertere Vorschriften drumherum, die örtlich und abhängig von den Gebietsverhältnissen völlig unterschiedlich sein können.
I.d.R. ist eine Wohnnutzung nur im Zusammenhang mit bestimmter für dieses Gebiet zulässiger landwirtschaftlicher Nutzung möglich. Wie die Vorschriften hier liegen könnten, kann niemand aus der Ferne sagen. Beispielsweise könnte ja auch Tierhaltung in einem Rebanbaugebiet gar nicht zulässig sein.
Das gehört wie schon gesagt durch einen Bauvorlageberechtigten mit der unteren Baubehörde (Gemeinde) und auch mit der oberen Baubehörde (Kreisbauamt) abgeklärt.
Nach der Beschreibung (viel Land drumherum) hört sich das auch stark nach Bauen im Außenbereich an. Falls das zutrifft > schonmal damit befasst?
http://www.kreis-borken.de/fileadmin/internet/downloads/fe63/bauenimaussenbereich.pdf
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
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