Ohne grüne Plakette in der Umweltzone – 40 € Bußgeld und ein Punkt drohen
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Plakette, UmweltzoneDie Schonfrist ist vorbei! Wer seit 01.02.2008 ohne Umweltplakette innerhalb des S-Bahn-Rings in Berlin fährt, muss ein Bußgeld zahlen. In den vergangenen Monat Januar 2008 verteilten Ordnungshüter bereits 9000 Hinweiszettel mit Verwarnungen.
Nun wird es ernst. Wer jetzt ohne eine Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone erwischt wird, muss mit 40 € Bußgeld und mit der Eintragung eines Punktes in das Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen.
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Die Umweltzone ist durch ein neu in die Straßenverkehrsordnung eingefügtes Verkehrszeichen (270.1) gekennzeichnet. Um die Umweltzone zu Befahren ist die Umweltplakette oder eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Ausgabestellen für die Plakette sind die Kfz-Zulassungsstellen, Abgasuntersuchungsstellen wie DEKRA und TÜV, sowie autorisierte Innungswerkstätten. Die Plakette kostet 5 EUR und ist unbefristet und bundesweit gültig.
Fraglich ist jedoch, wer die Knöllchen verteilen darf. Parkende Autos innerhalb der Umweltzone werden meist von Mitarbeitern der Ordnungsämter aufgeschrieben. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter dürfen nach der allgemeinen Zuständigkeitsverordnung nur Verwarnungen bis zu 35 € aussprechen. Hier drohen aber ein Bußgeld in Höhe von 40 € und ein Punkt, so dass es sich nicht mehr um eine Verwarnung sondern eindeutig um ein Bußgeld handelt. Zu Verhängung von Bußgeldern ist nach der Zuständigkeitsverordnung jedoch allein die Polizei zuständig, so dass nach Ansicht des Verfassers ein Bußgeldbescheid, der von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausgestellt wurde, rechtswidrig ist. Ein Einspruch gegen den Bescheid dürfte somit durchaus Aussicht auf Erfolg haben.
Was mache ich aber nun, wenn mein Fahrzeug keine Umweltplakette mehr bekommt?
Um Härtefälle abzumildern, wurden einige eng begrenzte Ausnahmetatbestände geschaffen, bei deren Vorliegen ein Befahren der Umweltzone bis zu 18 Monate möglich ist. Hierfür kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Deren Erteilung soll dem Vernehmen nach jedoch restriktiv gehandhabt werden.
In Berlin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zulassung auf den Antragssteller vor dem 01.03.2007
- Ein Nachrüsten mit handelsüblichen Einbausätzen ist nicht möglich
- Ersatz des Fahrzeugs führt zu einer Existenzgefährdung
Für Berufspendler wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Arbeitsbeginn vor 6 Uhr oder das Ende nach 24 Uhr liegt und keine ausreichende Fahrverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht oder die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Eine Ausnahmegenehmigung wird auch für Gewerbetreibende erteilt, die auf Sonderfahrzeuge mit besonderen Eigenschaften, Einrichtungen oder Umbauten angewiesen sind.
Weiter gibt es Spezialregelungen für Fuhrparks, wobei die Zahl der Ausnahmegenehmigung von der Anzahl der Fahrzeuge mit Umweltplakette abhängt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt bei Sonderfahrzeugen drei Jahre. Bei allen anderen Fahrzeugen bis zum Entfall des Grundes, maximal aber 18 Monate.
Die Fahrer von Oldtimern können aufatmen. Die ursprünglich geplante Regelung, "Wer einen Oldtimer innerhalb der Umweltzone fahren will, muss einmalig eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese gilt wie die Umweltplakette unbefristet. Mit der erteilten Genehmigung können Oldtimer-Fahrer bis Ende 2009 pro Jahr 700 km und ab 2010 pro Jahr 500 km in der Umweltzone fahren." ist gestrichen worden.
Anerkannte Oldtimer mit sogenannter steuerbegünstigten "H-Zulassung" können weiterhin ohne besondere Plakette in der Umweltzone gefahren werden.
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Auch mir ist das Passiert.
Heute, 02.10.2009, habe ich nun mein Bussgeldbescheid des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf erhalten. Hat die Auffassung, der maximalen Verwarngelder von Ordnungsämtern i. H. v. € 35 weiter bestand? Nachdem mein Bußgeld einschl. Auslagen und Gebühren 63,50 Euro beträgt bestünde im Rahmen eines Einspruchsverfahrens nach obiger Auffassung Aussicht auf Erfolg?!