Onlinekauf- falsche Emailadresse-Mahnung-Inkasso

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schwarzwalder
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 33x hilfreich)
Onlinekauf- falsche Emailadresse-Mahnung-Inkasso

Hallo zusammen. Es ist fast schon peinlich aber tatsächlich so passiert: Meine Frau wollte mal wieder ein Buch bestellen das aber bei Thalia (sie ist dort Kunde) leider nicht lieferbar war. Bei Buch.de (Tochter von Thalia) war es vorrätig. Beim Konto anlegen ist ihr dann leider ein gravierender Fehler unterlaufen. Sie hat bei der Mailadresse den letzten Buchstaben vergessen, man musste den Account auch nur einmal eingeben. Das Buch kam und die Rechnung sollte per Mail zugestellt werden. Die kam aber nie bei uns an da die angegebene Mailadresse falsch und auch nicht gültig war. Nach einiger Zeit kam ein Mahnschreiben mit dem Hinweis dass die Rechnung und auch nachfolgende Zahlungserinnerungen per Mail "ignoriert" wurden. Ein Anruf bei der Hotline brachte den Fehler zutage. Die 8;-€ Mahngebühren wurden unter diesen Umständen erlassen und meine Frau hat umgehend die Überweisung des Betrags ausgeführt. Jetzt ist ihr dummerweise nochmals ein Fehler unterlaufen. Beim Verwendungszweck hatte sie vergessen die Rechnungsnummer anzugeben. Nach drei Tagen wurde der Betrag wieder zurücküberwiesen mit dem Hinweis auf die Fehlende ReNr. Die Rücküberweisung blieb unsererseits unbemerkt und es kam wie es kommen musste. Ein Schreiben vom Inkassounternehmen mit dem Rechnungsbetrag plus 54;-€ Inkassokosten, das dann auch umgehend vollumfänglich beglichen wurde. Ich weiss dass jetzt die meisten denken,- soviel "Dummheit" muss bestraft werden. Trotzdem meine Frage: wäre unter diesen Umständen die Fa. Buch.de, erstens nach unzustellbaren Mails und zweitens nach einem eingegangenen Betrag mit Namen in der Pflicht gewesen, anders zu reagieren bzw. zu rescherschieren?
Danke und Gruss

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Betrag hätte meiner Meinung nach problemlos via Name deiner Frau auch zugeordnet werden können. Insofern dürfte es sich um Annahmeverzug gehandelt haben und die Folgekosten (Inkassokosten) waren nicht zu bezahlen.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Das kommt auf den Namen an. Wie soll das bei Müller,... zugeordnet werden.
Da ihr die komplette Forderung bezahlt habt würde ich das als Lehrgeld abtun und keinen Gedanken mehr daran verschwenden.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie soll das bei Müller,... zugeordnet werden.

Die Diskussion hatten wir schon ein paar Mal. Der manuelle Aufwand ist möglich. Dass es trotz geläufigem Namen mehr als eine Person gibt, die exakt einen Betrag offen hat und schuldig bleibt und man somit wirklich nicht zugeordnet werden kann, ist unwahrscheinlich. Außerdem kann man ja beispielsweise mal per Mail nachfragen, ob man die Überweisung getätigt hat und dabei einen Verwendungszweck vergessen hat, statt direkt ein Inkasso zu beauftragen.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich fände diesen Anspruch, dass bei einer Zahlung ohne Zahlungsverzug erstmal umfangreich ermittelt werden muss oder soll, ziemlich weit hergeholt. Es handelt sich nicht um eine Klitsche, die drei Kunden im Monat hat - ich gehe davon aus, dass die sonst eine ganze Abteilung nur mit Recherchen beschäftigen könnten.

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"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was ist an der Recherche umfangreich?
Und wieso ist das ein Grund, dass man viele Kunden hat?

Es gibt für so etwas problemlos Software, die das erst mal problemlos zuordnen kann. Und die Fälle, die übrig bleiben, sei es weil die Software keine eindeutige Zuordnung vornehmen kann oder weil der Name nicht gefunden wird, kommt in ein manuelles Clearing. Der Aufwand ist exakt derselbe oder weniger wie der Aufwand, mit dem Inkasso zu kommunizieren und Kunden-Rückfragen zu beantworten.

Niemand verlangt, dass ein Sachbearbeiter pro Fall eine Stunde an einem Fall arbeitet.

Aber selbst wenn: Das sind alles Kernaufgaben eines Kaufmanns. Eine sachliche Begründung, warum man diese Kernaufgabe aus Bequemlichkeit, Faulheit oder Unlust, Gehälter zu zahlen verweigert, führt nicht dazu, dass man zwingend ein Inkasso einschalten muss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Schwarzwalder
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke für die Beiträge. Was mich bei der Sache auch noch ziemlich ärgert ist, dass Thalia dreimal Mails (Rechnung, Zahlungserinnerung und 1.Mahnung) an eine nicht existente Mailadresse schickt. Bei der ersten Rückmeldung über die Nichtzustellung der Mail sollte man eigentlich anschliessend nicht auch noch eine Zahlungserinnerung und 1.Mahnung an dieselbe Mailadresse schicken!

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