Hallo Community,
ich habe am 31.12. meine fristgemäße Kündigung zum 31.01.2009 erhalten und bin bis zum 31.01.2009 freigestellt.
Ich bin seit 2 Jahren und 6 Monaten dort beschäftigt gewesen.
Es liegen keine Abmahnungen vor.
Es ist überhaupt kein (kündigungsrelevanter) Vorfall bekannt.
Die Kündigung enthält keine Begründung.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin nicht Mitglied einer Gewerkschaft.
Würde die Community bei den o.a. Fakten zu einer Kündigungsschutzklage tendieren ?
Bin etwas am Boden...sorry...
Danke
Ordentliche Kündigung... wie verhalten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, wie viele Mitarbeiter hat die Firma (ohne Azubis)?
Berechnungsschema ist folgendermaßen:
'Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ... sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.' [AN über 30 Stunden wöchentlich sind mit 1,0 zu berechnen]
MfG
Hallo,
nach dieser Formel ca. 20 Personen.
Ich kann noch hinzufügen, daß ich nicht einen Tag krank gewesen bin.
Danke
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Dann könnte (könnte!) sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Ob sie sich wirklich lohnt, kann man ohne die Sozialdaten der vergleichbaren AN nicht beurteilen.
Zu berücksichtigen sind:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Außerdem kann der AG solche AN aus der Sozialauswahl heraus nehmen
'... deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.'
-- Editiert von venotis am 01.01.2009 13:58
Frag deinem AG doch schriftlich nach dem Kündigungsgrund! Setz ihm da eine Frist zum antworten ungefähr eine Woche. Wenn du eine Antwort erhältst, dann kannst du ja je nach den Sozialdaten eine Kündigungsschutzklage erwägen. Dies muss aber auf jeden Fall innerhalb 3 Wochen geschehen.
Beim Arbeitsgericht muss leider jede Partei ihre Kosten selber tragen auch wenn du gewinnst. Dies soll dich aber nicht abhalten dein Recht in Anspruch zu nehmen.
Wenn du zu den Fragen auch von venotis dann nähere Angaben hast, meld dich halt wieder hier. Wir sind dir gerne behilflich.
Vielen Dank für eure "erste Hilfe" :-)
Ich werde erstmal versuchen einen Beratungsschein zu erhalten.
Vielen Dank
Wie viele Arbeitnehmer hat denn nun die Firma?
Hallo venotis,
wie oben schon geschrieben, ca. 20 nach der von dir angegebenen Formel.
Leider verfüge ich über keine Mitarbeiterliste um das genau zu berechnen.
Mfg
Sorry, ich hab das oben irgendwie überlesen. Welche Mitarbeiter mit dir vergleichbar sind (also die gleiche oder ähnliche Tätigkeit wie du z.B. ausüben) und welche davon wie lange da sind, Kinder (oder andere Unterhaltsverpflichtungen) haben usw. weißt du selber besser. Insofern können wir keine Chancen einschätzen.
Moin,
vor meiner Güteverhandlung damals hatte mein Anwalt gesagt dass dem Gericht im Prinzip ein einziger Name mit fragwürdiger Priorität vor mir ausreicht um die Sozialauswahl des Arbeitsgebers bei betriebsbedingter Kündigung in Frage zu stellen.
Bei 2,5 Jahren wäre es in einem Betrieb dieser Größe sehr unwahrscheinlich wenn nicht wenigstens einer dabei ist, denn es hätte erwischen müssen.
Gute Verhandlungsposition um eine kleine Abfindung rauszuholen.
Könnte erfahrungsgemäß rund 1,5 steuerbegünstigte Bruttogehälter bringen, wovon der Anwalt seinen Anteil haben will. Bleibt aber immer noch was über.
Und ein schönes Zeugnis würde ich mir auch vergleichen lassen.
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