Ordentliche Kündigung... wie verhalten?

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fragezeichen666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung... wie verhalten?

Hallo Community,

ich habe am 31.12. meine fristgemäße Kündigung zum 31.01.2009 erhalten und bin bis zum 31.01.2009 freigestellt.
Ich bin seit 2 Jahren und 6 Monaten dort beschäftigt gewesen.
Es liegen keine Abmahnungen vor.
Es ist überhaupt kein (kündigungsrelevanter) Vorfall bekannt.
Die Kündigung enthält keine Begründung.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin nicht Mitglied einer Gewerkschaft.


Würde die Community bei den o.a. Fakten zu einer Kündigungsschutzklage tendieren ?

Bin etwas am Boden...sorry...

Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, wie viele Mitarbeiter hat die Firma (ohne Azubis)?

Berechnungsschema ist folgendermaßen:
'Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ... sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.' [AN über 30 Stunden wöchentlich sind mit 1,0 zu berechnen]

MfG

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#2
 Von 
Fragezeichen666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nach dieser Formel ca. 20 Personen.

Ich kann noch hinzufügen, daß ich nicht einen Tag krank gewesen bin.


Danke

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann könnte (könnte!) sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Ob sie sich wirklich lohnt, kann man ohne die Sozialdaten der vergleichbaren AN nicht beurteilen.

Zu berücksichtigen sind:

- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung

Außerdem kann der AG solche AN aus der Sozialauswahl heraus nehmen
'... deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.'

-- Editiert von venotis am 01.01.2009 13:58

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#4
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Frag deinem AG doch schriftlich nach dem Kündigungsgrund! Setz ihm da eine Frist zum antworten ungefähr eine Woche. Wenn du eine Antwort erhältst, dann kannst du ja je nach den Sozialdaten eine Kündigungsschutzklage erwägen. Dies muss aber auf jeden Fall innerhalb 3 Wochen geschehen.

Beim Arbeitsgericht muss leider jede Partei ihre Kosten selber tragen auch wenn du gewinnst. Dies soll dich aber nicht abhalten dein Recht in Anspruch zu nehmen.

Wenn du zu den Fragen auch von venotis dann nähere Angaben hast, meld dich halt wieder hier. Wir sind dir gerne behilflich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fragezeichen666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure "erste Hilfe" :-)

Ich werde erstmal versuchen einen Beratungsschein zu erhalten.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie viele Arbeitnehmer hat denn nun die Firma?

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#7
 Von 
Fragezeichen666
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo venotis,

wie oben schon geschrieben, ca. 20 nach der von dir angegebenen Formel.
Leider verfüge ich über keine Mitarbeiterliste um das genau zu berechnen.


Mfg

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Sorry, ich hab das oben irgendwie überlesen. Welche Mitarbeiter mit dir vergleichbar sind (also die gleiche oder ähnliche Tätigkeit wie du z.B. ausüben) und welche davon wie lange da sind, Kinder (oder andere Unterhaltsverpflichtungen) haben usw. weißt du selber besser. Insofern können wir keine Chancen einschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Moin,
vor meiner Güteverhandlung damals hatte mein Anwalt gesagt dass dem Gericht im Prinzip ein einziger Name mit fragwürdiger Priorität vor mir ausreicht um die Sozialauswahl des Arbeitsgebers bei betriebsbedingter Kündigung in Frage zu stellen.
Bei 2,5 Jahren wäre es in einem Betrieb dieser Größe sehr unwahrscheinlich wenn nicht wenigstens einer dabei ist, denn es hätte erwischen müssen.

Gute Verhandlungsposition um eine kleine Abfindung rauszuholen.
Könnte erfahrungsgemäß rund 1,5 steuerbegünstigte Bruttogehälter bringen, wovon der Anwalt seinen Anteil haben will. Bleibt aber immer noch was über.
Und ein schönes Zeugnis würde ich mir auch vergleichen lassen.

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