Ordnungswidrichkeit

30. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
steffi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungswidrichkeit

Ich habe meinen Freund ohne Führerschein in meinem Auto fahren lassen (siehe Beitrag fahren lassen ohne Führerschein). Jetzt habe ich nach 3 Monaten einen Brief bekommen, dass es keine Straftat war sondern eine Ordnungswidrichkeit und die Staatsanwaltschaft deshalb meine Unterlagen an das zuständige Amt gegeben hat. Das ist jetzt aber auch schon 1 1/2 Monate her. Wie lange dauert das denn bis ich bescheid bekomme wie hoch meine Geldstrafe ist. Gibt es denn bei so einem fall keine Verjährungsfrist?
Wieviele Tagessätze dürfen bei einer Ordnungswidrichkeit verlangt werden?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also beim Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem § 21 StVG handelt es sich definitiv um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Wenn nunmehr die StA das Verfahren im Hinblick auf etwaige Straftaten einstellt und zur Verfolgung eventueller Ordnungswidrigkeiten an das Ordnungsamt abgibt, so scheint dieser strafrechtliche Vorwurf nicht länger verfolgt zu werden. Vielleicht hat Ihr Freund versucht Sie aus der Sache rauszuhalten.

Ob außer den strafrechtlichen Vorwürfen auch noch Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, kann wie gesagt ohne Akteneinsicht nicht weiter aufgeklärt werden. Haben die Polizeibeamten Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten oder gabe es einen besonderen Anlaß?
Normale Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel innerhalb von 3 Monaten (hier nach Abgabe der StA). Ohne die möglichen Vorwürfe im einzelnen zu kennen, können naturgemäß auch keine Angaben zu Bußgeldhöhe gemacht werden. Ansonsten bleibt Ihnen nur in Ruhe abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
steffi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war keine Verkehrskontrolle sondern bei mir hat ein Licht nicht funktioniert. Deshalb haben sie uns aufgehalten.
D.h. wenn in 1 1/2 Monaten keine Geldstrafe mehr kommt, ist das ganze verjährt???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi Steffi und Herr Scharnhorst,
ist mir auch schleierhaft, wieso das auf einmal nur eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Aber egal, ist ja nur gut für Dich. :) Nur noch mal zur KOnkretisierung: Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine "Strafe" und deshalb auch keine Tagessätze, sondern eben nur ein Bußgeld.
Ich habe hier ein bisserl was zum BUßgeldverfahren gefunden
http://www.123recht.net/article.asp?a=323&f=ratgeber_verkehrsrecht_bußgeldverfahren&p=1

MfG
~H

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.996 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen