PC-Arbeitsplätze/Scanner-Arbeitsplätze

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
PC-Arbeitsplätze/Scanner-Arbeitsplätze

Okay, ich frage hier für mich und meine Kolleginnen und hoffe um Ratschläge bei Euch, ich versuche es einigermaßen geordnet hier drauf zu bringen, ich kann vielleicht nicht immer alles logisch, oder an alles gedacht schreiben für den Leser, deshalb bitte um Rückfrage! Danke Euch!!! Es wird daran gedacht, die Arbeit, die wir machen, evtl. an Fremdfirmen auszulagern, wenn wir zu langsam sind, da die anderen Firmen preiswerter sind. Wir sind in einer Universität angestellt, Archiv, seit 1 Jahr werden Krankenakten digitalisiert, vorher hatten wir andere Arbeit in diesem Archiv. Es geht darum, dass wir Krankenakte aus einem Krankenhausaufenthalt zerlegen und scannenb] müssen.
Wie wird ordnungsgemäß festgelegt, wie viele Akten am Tag geschafft werden müssen[/b], wird nach geschaffter Seitenzahl gerechnet oderpro Akten, wobei man sagen muss, die Akten sind unterschiedlich stark? Wir sollen letztendlich im Akkord arbeiten, nur anhand Aktenanzahl ist meiner Meinung nicht möglich, wenn einige Akten z. B. 30 Seiten haben und andere mal 70, 90 oder 170, ... Die Seiten der Akten selber sind teilweise in einem miserablen Zustand, Eselsohren, beklebte Ränder, die dann im Scanner hängenbleiben, kaum scannbare Papiere, da sehr dünn, die dann ebenfalls im Scanner hängenbleiben, es gibt eine Vielzahl von Fallstricken. Wir müssen Ränder abschneiden, Kleberänder überkleben. Es gibt Tageskurven, die sehr lang sind, da zusammengesetzt und nicht getrennt werden dürfen. Der Scanner berechnet 1 Seite, schlussendlich aber sind es 3 Seiten, diese Seite kann der Scanner aber nur einziehen, wenn wir jede einzelne Seite einführen und während des Scannvorgangs festhalten. Sind in einer Akte des Patienten A Papiere abgeheftet von einem anderen Patienten, müssen wir diese entfernen und zur Zuführung in die richtige Akte vorbereiten. Wir müssen uns an diesem Platz, wie ich, 6 Stunden ohne Pause hochkonzentrieren. Es gibt eine Hauptnummer in der Akte und manchmal noch zwei andere Nummern, die dann überklebt werden müssen. Wie viele Fehler darf man an diesem Arbeitsplatz machen? Man wird doch mal abgelenkt, durch Rückfragen oder andere Mitarbeiter. Eigentlich dürfen keine Fehler passieren , aber ich muss mir pro Akte im Minutentakt 3 Zahlen merken und den Namen des Patienten, alles andere muss ich korrigieren. Der Fehler liegt teilweise schon bei den Stationen, den wir dann ausmerzen müssen und manchmal passiert es halt, dass wir wasr übersehen, bei anderen Kontrollen, (Stichproben), passiert evtl. mal 1x Woche, wenn überhaupt. Gibt es da eine Pausenregelung? Ich habe noch mehr fragen, aber ich denke, dass ist sonst zu viel auf einmal! Danke erstmal!!!

-- Editier von Elfe66 am 12.01.2017 13:40

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25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Pausenregelung ist im Gesetz festgelegt. Pausen werden nicht bezahlt, das ist Dir klar? Und wie das jetzt bei Euch läuft, das ergibt sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder eben aus dem Gesetz. Ihr habt doch einen Personalrat. Vielleicht mal da nachfragen?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Elfe66):
Wir sind in einer Universität angestellt


Gilt der TV-L oder was hat man für einen Vertrag? Unbefristet?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du bist Angestellte? Dann wirst Du nach Stunden bezahlt. D.h., Du schuldest Deinem Arbeitgeber die konzentrierte fehlerfreie Arbeit für die festgelegte Zeit.

Worauf zielt Deine Frage nach der Anzahl ab, wenn die Anzahl der von Dir zu erbringenden Tätigkeiten (jedes Blatt einzeln prüfen und dem Scanner zuführen) nicht erfasst wird? Die Anzahl der bearbeiteten Akten ist doch ganz offensichtlich kein Bewertungskriterium?

Berry

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#4
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Pausen nicht bezahlt werden ist mir klar, bei 6 Stunden steht mir keine zu, die müsste ich einarbeiten, also länger machenist okay! Ich arbeite seit 30 Jahren an der Uni, seit 6 Jahren im Archiv und es war nie Akkordarbeit, der Arbeitsvertrag geht auf Archivmitarbeiterin.Der Personalrat wird sich auch damit wohl eher belesen müssen, dieser Arbeitsplatz ist so erst seit 1 Jahr und wurde nach und nach erarbeitet.
Die Leute, die diese Vorgaben machen, haben selber allerdings diese Tätigkeiten nie selber ausgeführt, haben eher Anhaltspunkte von anderen Firmen übernommen, welche Widrig
keiten sich aber in einer Akte verbergen, bis sie zerlegt und gescannt sind, können sie lediglich erahnen. Ich bin drauf und dran zu erfragen, ob sich einer dieser Leute mal einen Tag neben mich stellt mit der Stoppuhr und sieht, was wirklich los ist. Ich habe kein Problem damit, Leistung zu erbringen, aber dann müssen die Grundvoraussetzungen erfüült sein, die vorgegeben werden und da stimmt es nicht. Ich weiss zumindest von einer Firma, die rechnen kiloweise/Tag und MItarbeiter ab, dass fände ich realer, das wäre aber nur der erste Arbeitsgang.

-- Editiert von Elfe66 am 12.01.2017 14:08

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Elfe66):
Es gibt eine Hauptnummer in der Akte und manchmal noch zwei andere Nummern, die dann überklebt werden müssen.
Zitat (von Elfe66):
aber ich muss mir pro Akte im Minutentakt 3 Zahlen merken und den Namen des Patienten, alles andere muss ich korrigieren
Bedeutet das, daß du Akten manipulieren sollst??? Du scanst unvollständig und änderst Einträge vor dem Scan. Für mich hört sich das ein bisschen nach Urkundenfälschung an.

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#6
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Elfe66):
Es gibt eine Hauptnummer in der Akte und manchmal noch zwei andere Nummern, die dann überklebt werden müssen.
Zitat (von Elfe66):
aber ich muss mir pro Akte im Minutentakt 3 Zahlen merken und den Namen des Patienten, alles andere muss ich korrigieren
Bedeutet das, daß du Akten manipulieren sollst??? Du scanst unvollständig und änderst Einträge vor dem Scan. Für mich hört
sich das ein bisschen nach Urkundenfälschung an.

Nein, da geht es nur darum, dass es eine ambulante Nummer gibt und eine stationäre, die Akte darf aber nur unter einer Nummer geführt werden, sonst findet man sie nicht wieder im System. Es werden von Station manchmal ambulante Aufkleber verwendet und da wird nur der Code überklebt. Anders sieht es für mich aus bei falschen Patienten in einer Akte, da geht es um falsch abgeheftete Befunde, Arztbriefe ... Wie sieht es da rechtlich aus? Wenn ich die drinlassen würde und der Indexierer oder die Stichprobe findet sie, dann bin ich dran und es wird mir als Fehler angerechnet.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Also falsch abgeheftete Befunde in die richtige Akte einzusortieren sehe ich jetzt nicht als Problem.

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#8
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du bist Angestellte? Dann wirst Du nach Stunden bezahlt. D.h., Du schuldest Deinem Arbeitgeber die konzentrierte fehlerfreie Arbeit für die festgelegte Zeit.

Worauf zielt Deine Frage nach der Anzahl ab, wenn die Anzahl der von Dir zu erbringenden Tätigkeiten (jedes Blatt einzeln prüfen und dem Scanner zuführen) nicht erfasst wird? Die Anzahl der bearbeiteten Akten ist doch ganz offensichtlich kein Bewertungskriterium?

Berry

Man will uns pro Akte bemessen! Mir wäre die Seitenzahl lieber, aber erklär das studierten Schreibtisch- bzw. Computerfacheuten!!!

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#9
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Also falsch abgeheftete Befunde in die richtige Akte einzusortieren sehe ich jetzt nicht als Problem.
Es geht ja darum, erstmal den falschen Patienten zu finden, nicht immer ist es der gedruckte Name, ich muss jedes Blatt nach Name/Nummer sichten, teilweise sind Arztbriefe auf der Vorderseite mit dem Namen des richtigen Patienten und auf de Rückseite des Briefes ist oben ganz klein, also auf Seite 2, der Name eines anderen Patienten, sowas zu finden, ist unsere Aufgabe. Es gibt sehr viele Varianen, was so geht. Ich sag schon immer, sollte ich jemals wieder ins Krankenhaus, schau ich abends meine Akte selber durch.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Man will uns pro Akte bemessen!

Und die Frage aller Fragen: Was steht in deinem AV?
Du schuldest deinem AG 'Arbeit mittlerer Güte', nicht mehr, nicht weniger.
Und wenn dein AG diese Tätigkeit outsourcen will, wird ihn nichts davon abbringen, am wenigsten deine Argumente. Du darfst dich aber heute schon freuen, dass/wenn eer sein 'blaues Wunder' erleben wird angesichts der "Qualität" der Vorlagen, die ihr zu scannen habt, also eurer Probleme damit.

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#11
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Man will uns pro Akte bemessen!

Und die Frage aller Fragen: Was steht in deinem AV?
Du schuldest deinem AG 'Arbeit mittlerer Güte', nicht mehr, nicht weniger.
Und wenn dein AG diese Tätigkeit outsourcen will, wird ihn nichts davon abbringen, am wenigsten deine Argumente. Du darfst dich aber heute schon freuen, dass/wenn eer sein 'blaues Wund
er' erleben wird angesichts der "Qualität" der Vorlagen, die ihr zu scannen habt, also eurer Probleme damit.
In meinem Arbeitsvertrag steht? Gute Frage, der wurde das Letztemal geändert vor 6 Jahren und da gab es diese Arbeit noch garnicht, die wir gerade verrichten! Archivmitarbeiterin hieß damals, dass ich Akten archiviere, ins Regal stelle und Nummern entweder per Hand in den PC eingebe, der Inhalt der Akte hatte uns nicht zu interessieren. Ich bin seit 32 Jahren bei meinem Arbeitgeber, kan mich auch nicht beklagen, aber dieser Tätigkeitsbereich ist einfach nicht ausgereift. WEr legt denn sowas rechtlich fest, wie viel ich in diesem Bereich schaffen muss, da muss es doch irgendwo Richtlinien geben, wie a. so eine Akte auszusehen hat und b. was ich zu schaffen habe.

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#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Elfe66):
Man will uns pro Akte bemessen!


Das müsste ja im Arbeitsvertrag stehen. Ansonsten gilt das, was im Vertrag steht, dazu äußerst du dich ja nicht.

Zitat (von Elfe66):
Mir wäre die Seitenzahl lieber,


Wieso? Bezahlte Arbeitszeit ist doch viel besser. Damit spielt es auch keine Rolle mehr, wie aufwändig das Bearbeiten der Seiten ist.

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#13
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Elfe66):
Man will uns pro Akte bemessen!


Das müsste ja im Arbeitsvertrag stehen. Ansonsten gilt das, was im Vertrag steht, dazu äußerst du dich ja nicht.

Nein, da gibt es keinen Arbeitsvertrag zu, also zur Digitalisierung, was ich da mache!

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#14
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wieso? Bezahlte Arbeitszeit ist doch viel besser. Damit spielt es auch keine Rolle mehr, wie aufwändig das Bearbeiten der Seiten ist.
Das ist natürlich richtig und wäre ideal. Geh ich zum Arbeitgeber und verlange einen anderen Arbeitsvertrag, also angepasst zu meiner Tätigkeit, könnte es sein, dass er wohl besch... ausfällt. Man verlangt ja von uns praktisch Akkordarbeit, also grob: Ich arbeite 6 Stunden und schaffe, wenn die Akten toll sind, 60 Akten. D., h. ich habe die Akten von 30 - 40 Seiten zerlegt und gescannt in 1 Minute! Ich war da 1x auf Toilette, hab alle Fehler ausgemerzt ... Real passiert! Aber die reale Akte hat 60 bis 100 Seiten und dann soll ich die gleiche Leistung in 6 Std. erbringen!?

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Nein! Ich vermute mal, dass dein Arbeitsvertrag regelt, dass du 6h arbeiten musst. Du brauchst dir dann keine Akkordarbeit aus Auge drücken zu lassen. Weder die Anzahl von Büchern noch die Anzahl der Seiten wäre relevant. Warum lässt du dich denn so unter Druck setzen wenn in deinem Arbeitsvertrag keine Akkordarbeit vermerkt ist? Du brauchst solch eine Arbeit dann selbstverständlich auch nicht zu leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gibt es noch eine Antwort auf #2?

Zitat (von Elfe66):
In meinem Arbeitsvertrag steht? Gute Frage,

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#17
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Gibt es noch eine Antwort auf #2?
Zitat (von Elfe66):
In meinem Arbeitsvertrag steht? Gute Frage,
Oh, Entschuldigung, ich kämpfe hier etwas, hab das weiter oben versucht zu beantworten. So langsam schwant mir, man kann mir mit meinem alten Arbeitsvertrag gar keine Akkordarbeit aufbürden!!!??? Der etwaige neue Arbeitsvertrag wäre dann mit Sicherheit anders!

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#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// So langsam schwant mir, ....
Na, endlich. Früher konnte man sagen: da fällt der Groschen in Pfennigen.
Also: du hast einen gültigen Arbeitsvertrag und musst dich auf keinen neuen einlassen, erst recht nicht, wenn der dich schlechter stellt. Schon gar nicht solltest du um einen neuen Vertrag betteln! Dann bliebe dem AG immer noch die Änderungskündigung, aber damit dürfte er nicht so einfach durchkommen. Also ruhig Blut! Und lass dich nicht über Gebühr hetzen. Mit dem, was du nun weißt, kannst du gelassen bleiben, wenn deine Chefs versuchen, Druck zu machen.

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#19
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Elfe66):
So langsam schwant mir, man kann mir mit meinem alten Arbeitsvertrag gar keine Akkordarbeit aufbürden!!!???


Stimmt, darauf wollten die Fragesteller hinaus.

Zitat:
Der etwaige neue Arbeitsvertrag wäre dann mit Sicherheit anders!
Zitat:
Ich bin seit 32 Jahren bei meinem Arbeitgeber


Unter diesen Umständen würde ich mir überlegen, einen neuen Arbeitsvertrag mit schlechteren Bedingungen zu unterschreiben. Eine entsprechende Beratung beim Personalrat erscheint mir hier sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@Elfe66

Geht es denn hier wirklich darum, dass der AG Ihnen einen anderen Arbeitsvertrag unterjubeln will?

Bei Ihrem Ausgangsbeitrag hatte ich eher das Gefühl, dass der AG die Archivmitarbeiter für zu langsam hält und nun prüft, ob er die Aufgaben an eine Fremdfirma vergibt und Sie sich evtl. Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen.

Sie haben zwar immer noch nicht gesagt, nach welchem Tarifgefüge sich Ihr Arbeitsvertrag richtet, aber in Krankenhäusern bei so langer Beschäftigungsdauer stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass es entweder ein Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst oder eine kirchliche Regelung ist, wenn das nicht evtl. später durch Änderungsverträge aufgehoben wurde. In fast allen tariflichen Regelwerken im ÖD und in der Kirche gibt es besonderen Kündigungsschutz für langjährig Beschäftigte. Da sollten Sie mal nachsehen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Elfe66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Groschen ist gefallen, Danke Ihnen allen! Also der Arbeitgeber will uns erstmal keinen neuen Arbeitsvertrag unterjubeln, aber man droht eben damit, die Arbeit abzugeben an Fremdfirma und dann ist diese Arbeit weg und mehr als 6 langjährige Mitarbeiter ständen da, plötzlich ohne Job, würde man sagen. Wir sind öffentlicher Dienst und unsere Uni kämpft natürlich auch mit den roten Zahlen und es wird versucht, an allen Ecken und Enden zu sparen. Ich bin ja bereit zu arbeiten, gern auch mit etwas Druck, aber ich habe keinen wirklichen Anhaltspunkt, was ich wirklich zu schaffen habe, woran ich es messen kann. Ich schaffe wohl meine Zahlen, andere meiner Kolleginnen nicht. Was passiert denn, wenn der Arbeitgeber sagt, die Fremdfirma ist billiger, wir geben ab! Umsetzung?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da müsste man jetzt in den speziellen Tarifvertrag schauen. Der Personalrat sollte weiterwissen. Wenn ein komplettes Arbeitsfeld aufgegeben wird, dann gibt es normalerweise zwei Möglichkeiten. Einmal, man geht in die neue Firma über, oder aber man wird gekündigt. Das geht in den meisten Tarifverträgen des ÖDs. Allerdings haben die Mitarbeiter auch einen Anspruch auf Vermittlung auf freie Arbeitsplätze innerhalb der Behörde. Aber, da hilft der Personalrat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Betriebsbedingte Kündigung und direke danach eine ZA, die die Arbeiten übernimmt beißt sich auch irgendwie.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn es die Uni ist, dann wird wohl der TVL gelten. Darin gibt es besonderen Kündigungsschutz für AN, die mehr als 15 Jahre beschäftigt sind, zumindest für Westdeutschland. Bin mir nicht sicher, ob evtl für Ostdeutschland etwas anderes gilt. Da kann ein AN nur noch außerordentlich gekündigt werden. In diesem Fall müssen Sie sich um Ihre Arbeit eher weniger Sorgen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn wirklich kein anderer Job im System gefunden wird, wird dann außerordentlich mit sozialer Auslauffrist gekündigt, was letztlich auf eine fristgerechte Kündigung hinaus läuft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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