PNO/FitX Lastschriftmandatsbestätigung an falsche Adresse

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
currychris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
PNO/FitX Lastschriftmandatsbestätigung an falsche Adresse

Guten Tag,

vor ein paar Tagen erhielt ich Post von der PNO Inkasso AG mit einer Forderung von rund 90€, weil ich in den Monaten Dezember und Januar meine Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio nicht gezahlt haben soll. Als ich mir danach meine Kontoauszüge angeguckt habe, musste ich zu meiner Verwunderung feststellen, dass tatsächlich nichts abgebucht wurde. Mein Vertrag lief nämlich im Dezember 2017 aus, woraufhin ich diesen verlängerte und gleichzeitig auch meine Adressangabe änderte (bin allerdings bereits im Mai umgezogen). Nach kurzem E-Mail Wechsel mit FitX stellte sich nun heraus, dass ich bei der Angabe meiner Adresse via Online Formular vergessen hatte, meine Hausnummer mit anzugeben (kann ich mir zwar nicht vorstellen aber wie sollte das Gegenteil beweisen?).
Nach der Vertragsverlängerung hatte FitX also versucht mir eine Lastschriftsmandatsbestätigung per Brief zu zusenden, welcher selbstverständlich nicht zugestellt werden konnte. Nachdem die PNO dann eine erste Mahnung an die falsche Adresse ohne Hausnummer schickte kam sie über die Adressermittlung auf meine alte Adresse, wo mein Vater noch wohnt.
54€ will die PNO für die erste Mahnung haben + zwei Mitgliedsbeiträge a 15€ + Adressermittlung + Bearbeitungskosten = 90,81€
Bei FitX waren sowohl meine E-Mail Adresse als auch meine Handynummer hinterlegt.
Ich sehe ja komplett ein Bearbeitungskosten, Adressermittlung und Mitgliedsbeiträge zu zahlen, aber Mahnkosten die mehr als doppelt so hoch sind wie die ursprüngliche Forderung erscheint mir komisch.

Kann mir jemand helfen?

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kurze Frage: Davor wurde problemlos per Lastschrift abgebucht und dein Konto wurde nicht gewechselt, sprich: Die hätten weiterhin problemlos abbuchen können?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
currychris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kurze Frage: Davor wurde problemlos per Lastschrift abgebucht und dein Konto wurde nicht gewechselt, sprich: Die hätten weiterhin problemlos abbuchen können?


Das ist korrekt.
Allerdings habe ich meinen Vertrag ja zum 1.12.2017 gekündigt gehabt.
In den AGBs von FitX finde ich dazu nichts aber könnte mir vorstellen, dass das eine notwendige Formalität war nach der Aktuellität meiner Kontodaten zu fragen.
Im Grunde genommen hätte dafür aber auch eine E-Mail gereicht. Habe FitX nämlich gestern per E-Mail geschrieben, dass die Kontodaten noch stimmen und jetzt scheint das wieder problemlos zu laufen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann würde ich sagen, es handelt sich um Annahmeverzug. Die hätten abbuchen können, was immer sie abbuchen wollten. Völlig unabhängig von dem Adressproblem. Du hast auch die Lastschriftermächtigung (=SEPA-Mandat) nicht widerrufen...

Ich würde neben den offenen Monatsraten maximal die Adressermittlung und Briefporto erstatten. Mehr nicht. Die Inkassogebühren würde ich mit dem Argument Annahmeverweigerung verweigern und ankündigen: Sollte der Anbieter dir den Zugang verwehren, würde man fristlos wegen Leistungsverweigerung kündigen.

-- Editiert von mepeisen am 14.03.2018 08:38

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
currychris
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Vor ein paar Tagen hat sich das Inkassobüro erneut bei mir gemeldet, um mich darauf hinzuweisen, dass die Forderung weiterhin besteht, indem auf die AGBs verwiesen wurde.

Zitat:
6. Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft wird zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist FitX berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/ oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 4,50 zu verlangen. Diese Bearbeitungspauschale kann FitX nicht verlangen, wenn das Mitglied nachweist, dass FitX überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Alternativ kann der komplette Jahresbeitrag (einschließlich der Aktivierungspauschale für die elektronische X-Card) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss auf das im „Antrag auf Mitgliedschaft" angegebene Konto überwiesen werden. Komplette Beiträge für weitere Vertragsperioden (jeweils zwölf Monate) können innerhalb von 14 Tagen nach jeweiliger Fälligkeit entsprechend überwiesen werden. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich.Für Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 erhoben.


Durch gegebene Formulierung habe ich mich nun entschlossen, so bald wie möglich bei FitX zu kündigen.
Gibt es dennoch einen Weg, die Forderung zurückzuweisen oder macht es Sinn sich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen?
Mir erscheint das sehr zwielichtig.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Klausel ist nett, aber völliger Unfug. Der BGH hat schon mehrfach überdeutlich geurteilt, dass Bearbeitungsgebühren stets und immer dem Gläubiger zur Last fallen.
Vielleicht wirklich mal zur Verbraucherzentrale gehen, damit die FitX wegen dieser Klauseln abmahnt.

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