Hallo,
wenn ein Paketdienst ein versichertes Paket verliert und ein Nachforschungantrag gestellt wurde, wird normalerweise ein Wertnachweis gefordert.
Wenn es sich bei dem Inhalt allerdings um ein privat erstelltes von Hand gearbeitetes Geschenk handelt, wie soll dann der Wert ermittelt bzw. nachgewiesen werden?
Umgekehrt gefragt, wäre es rechtlich erlaubt die Rechnung für einen identischen Artikel den man nun professionell erstellen lassen würde als Wertnachweis heranzuziehen?
Danke!!!
Paket Wertnachweis Einzelstück Geschenk
3. Januar 2018
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Frage vom 3. Januar 2018 | 17:20
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 21x hilfreich)
Paket Wertnachweis Einzelstück Geschenk
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2018 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120360 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatUmgekehrt gefragt, wäre es rechtlich erlaubt die Rechnung für einen identischen Artikel den man nun professionell erstellen lassen würde als Wertnachweis heranzuziehen? :
Wenn man das so kommuniziert und die Versicherung das so akzeptiert, ja.
Erfahrungsgemäß werden die es aber nicht wirklich akzeptieren wenn da Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2018 | 10:33
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 21x hilfreich)
ZitatZu deutsch, man wird wohl nur den Materialwert ansetzen können, den man ja belegen kann. Dass aus dem Material irgendwas ganz tolles gebastelt wurde ist irrelevant. :
Also ist eine Versicherung so gesehen nutzlos für solche Güter.
Der Materialwert wird, soweit mir das bekannt ist, ja auch nur pauschal für X€ pro kg berechnet. (z.B. 10€ pro kg).
D.h. wenn man ein Paket mit lupenreinen Diamanten mit einem Gewicht von 100g verschickt bekommt man, 1€. Wenn man ein Paket mit Backsteinen mit einem Gewicht von 100kg verschickt, dann erhält man 1000€.
Welchen Sinn macht eine solche Versicherung?
#4
Antwort vom 4. Januar 2018 | 15:15
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitat:
Welchen Sinn macht eine solche Versicherung?
Das muss der für sich entscheiden, der diese Versicherung abschließen will.
Wenn man etwas verschickt dass keinen nachweisbaren Wert hat, dann sollte man sich halt fragen ob man da wirklich eine Versicherung braucht. Das ist aber nicht Aufgabe des Versichungsanbieters.
-- Editiert von Tiger123 am 04.01.2018 15:15
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