Hallo,
die Ordungshüter haben mich "erwischt".
ich hatte einen Parkzettel gezogen (10:23 bis 12:21 Uhr gültig).
Ich kam leicht verspätet.Trotzdem lag ein Zettel dran.
15 EUR, da der Zettel angeblich nicht sichtbar war(Parkzettel lag beim Beifahrer auf dem Armaturenbrett).
Die angegebene Zeit ist 11:57 bis 12:21.
Wie soll ich mich verhalten, wenn das Schreiben kommt?
Ich sehe in dem konkreten Fall nicht ein dafür zahlen zu müssen, da ich die Gebühr bezahlt habe.
Steht es Aussage gegen Aussage.
Habe beide Zettel mit dem Handy abfotografiert.
Kann man erwarten das ein Ordungshüter auch auf der Beifahrerseite schaut?
Ich danke euch für die Antworten.
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Parken angeblich ohne Parkausweis
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich würde an deiner Stelle den Parkschein kopieren und der Stadt ein Schreiben mit der Kopie schicken, in dem ich die Zahlung verweigere, da ein Parkschein vorlag und auch ordnungsgemäß sichtbar ausgelegt wurde.
Ich hatte das auch schon und ich habe danach nie mehr etwas gehört.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."
Ok, danke.
Soll ich noch auf das Schreiben von der Verwaltung warten oder direkt (heute) noch das Schreiben lossenden?
Die behördlichen Prozesse sind ja eher etwas langsamer, nachher überschneidet sich noch etwas.
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quote:
Soll ich noch auf das Schreiben von der Verwaltung warten oder direkt (heute) noch das Schreiben lossenden?
Abwarten bis die schriftliche Anhörung kommt. Parkscheine sind deutlich sichtbar auszulegen, folglich taugt da auch die Hutablage einer Limousine zu.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Da ich und die Schreiber vor mir nicht wissen wie der Parkschein abgelegt wurde um ihn eindeutig als solchen
von außen zu erkennen, kann man sich kein Urteil erlauben.
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quote:
Steht es Aussage gegen Aussage.
Schon wieder der alte Mythos...
Der aufschreibende Beamte hat keinen Grund zu einer Falschaussage, du hingegen schon.
Zu beweisen, daß du einen Parkschein gehabt hast, genügt strenggenommen nicht, da du auch beweisen müßtest, ihn sichtbar ausgelegt zu haben.
Es kann natürlich sein, daß man dir das dann glaubt, kann aber auch nicht sein.
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Leider gibt es einen neuen Sachstand.
War die tage wieder dort und habe mir das genau angesehen.
Dieser Parkabschnitt in der Straße war ein Bewohnerparkplatz.
Kurz daneben war ein öffentlicher aber gebührenpflichter Parkplatz.
Dafür habe ich das Parkticket gezogen.
Ich glaube, da habe ich keine Chance und muss zahlen?
Oder was meint Ihr?
Es sei denn der Samstag ist offiziell kein Werktag...
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Offizell sind Sonnabende Werktage, da es kein Sonntag ist.
Beweisen Sie nun, dass Sie auf keinem öffentlichen Parkplatz gestanden haben und somit auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz standen. viel glück...
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quote:
Beweisen Sie nun, dass Sie auf keinem öffentlichen Parkplatz gestanden haben
? Auf dem Anwohnerparkplatz hätte er auch nicht stehen dürfen (ich gehe mal davon aus, damit meint der TE einen öffentlichen Parkplatz mit der Einschränkung "Nur für Anwohner mit Parkausweis Nr. ..." und keinen echten Privatparkplatz).
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Zur Klärung.
Auf der einen Straßenseite gab es einen öffentlichen Parkplatz mit Parkautomat.
Weniger Meter weiter auf derselben Straßenseite jedoch Anwohner Parkplätze.
Ich habe eine Ticket gezogen, stand jedoch auf dem Anwohner Parkplatz.
Die kostenlosen Parkplätze auf der anderen Straßenseite waren natürlich alle belegt.
Ich glaub ich komme da um die 15 EUR nicht drumherum....
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quote:
Auf der einen Straßenseite gab es einen öffentlichen Parkplatz mit Parkautomat.
Weniger Meter weiter auf derselben Straßenseite jedoch Anwohner Parkplätze.
Nur zur Nomenklatur: "Anwohnerparkplätze" sind formal ebenfalls öffentlich (aber eben mit einer Einschränkung), sie gehören nicht den Anwohnern.
Aber auch mit Parkschein darf man auf denen eben nicht parken, wenn man die sonstigen Voraussetzungen ("Anwohnerparkausweis mit Nummer 3xxx") nicht erfüllt.
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