Parkplatzunfall in der Probezeit

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481456-35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatzunfall in der Probezeit

Guten Abend,

Folgende Situation:

Ich habe vor einigen Wochen beim Ausparken an meiner Schule ein anderes Auto gestriffen, was mir jedoch erst daheim aufgefallen ist (schwarzer Strich an meinem Wagen). Also bin ich zurück zum Parkplatz, dort war jedoch der andere Wagen nicht mehr anzutreffen, also habe ich die Polizei über die Situation informiert. Ich sollte noch erwähnen, dass die Parksituation recht schwierig an meiner Schule ist (-> jeder parkt wie er will).

Eine Woche danach erhielt ich einen Anruf von der Polizei, ich sei wegen Fahrerflucht angezeigt worden. Ein paar Tage danach, sagte ich bei der Polizei aus. Mir wurde dort desweiteren mitgeteilt, dass ich anscheinend genau in dem Moment angerufen hatte, als die Anzeige gegen mich ausgestellt wurde.

Die Schadenskalkulation belief sich auf ca. 750€ (wovon 350€ Lohn ist und der Rest Materialkosten -> in meinen Augen üble Abzocke bei einem Stundenlohn von 115€). Mittlerweile stehe ich mit dem Geschädigten in Kontakt und werde für die Kosten aufkommen.

Jetzt Stelle ich mir die Frage, welche Strafe mir blüht, in Anbetracht dessen, dass ich mich in der Probezeit befinde.

LG Philipp

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb481456-35):
in meinen Augen üble Abzocke bei einem Stundenlohn von 115€)

Man merkt, dass hier nicht sehr viel Lebenserfahrung vorhanden ist. Über nur 115€ Stundenlohn würde ich mich bei meinem PKW freuen...

Zitat (von fb481456-35):
Jetzt Stelle ich mir die Frage, welche Strafe mir blüht, in Anbetracht dessen, dass ich mich in der Probezeit befinde.

-Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, oder Geldstrafe
-Bußgeld
-Plus 2 Jahre Probezeit
-Aufbauseminar
-3 Punkte
-Möglich: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
-Regress der Haftpflichtversicherung bis zu 5000€. Zwar keine Strafe, sei aber der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt bleiben.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Das wäre der Worst Case.

Realistisch sehe ich, die Einstellung der Ermittlung wegen der Unfallflucht, da Sie "zeitnah" selbst die Polizei informierten und damit auch keine weiteren Konsequenzen bezüglich Ihres Führerscheines.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da Sie "zeitnah" selbst die Polizei informierten
Das sehe ich aber als das Hauptproblem.

Mit der Meldung wurde eingeräumt, dass der Unfall sehr wohl bemerkt wurde (woher weiß man sonst wo genau es passiert ist, ja sogar das Gegenfahrzeug kennt?).

Stefan

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Mit der Meldung wurde eingeräumt, dass der Unfall sehr wohl bemerkt wurde (woher weiß man sonst wo genau es passiert ist, ja sogar das Gegenfahrzeug kennt?).


Der Unfall wurde nur Aufgrund der Spuren bemerkt, da man sonst nirgendwo war, konnte es nur an der Schule passiert sein, das Gegenfahrzeug kannte man ja nicht als solches, aber man wusste noch auf welchem Stellplatz man geparkt hatte und das benachbarte Fahrzeug war nicht mehr da.

Man muss vorsichtig argumentieren, aber es sollte nicht unmöglich sein die Fahrerflucht aus der Welt zu schaffen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der Unfall wurde nur Aufgrund der Spuren bemerkt, da man sonst nirgendwo war, ...


Das Auto würde also vom Parkplatz nach Hause gebeamt?
Ich befürchte, dass wie so oft mit der Aussage bei der Polizei das Kind aber ohnehin schon im Brunnen liegt.

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