Pausen Länge frei wählbar vom Arbeitgeber?

1. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
JohnDoe75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausen Länge frei wählbar vom Arbeitgeber?

Hallo,

Darf die Firma, Unternehmen oder Chef die Pausenlänge frei wählen und einfach ändern?

Normalerweise habe ich bei 8std Arbeit 30 min pause also 8,5 Std.

Jetzt soll ich 4 Std arbeiten dann 4,5 Std Pause machen und dann wieder 4 Std arbeiten.

Ist das einfach so möglich? ist man seinem Chef echt auf gedeih und Verderb ausgeliefert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Ohne nähere Angaben kann man nur allgemein antworten

In gewissem Maße kann das bestimmt werden.
Manchmal gibt es auch gesetzliche Zwänge, die zu solchen Regelung führen.
Auch vertragliche Vereinbarungen (Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, ...) können da relevant sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es geht hier nicht um Pausen, hier wird die Arbeitszeit auf geteilten Dienst umgestellt.

Ausführlich zum Thema "Geteilter Dienst":
http://www.gloistein-partner.de/teildienstegeteilte-arbeitszeit-was-ist-zulaessig-im-arbeitsverhaeltnis-und-wie-verhaelt-es-sich-mit-dem-schutz-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Gesetzgeber sieht vor, dass nach 6 Stunden Arbeit mindestens eine Pause von 30 Minuten gewährt werden muss. Nach 9 Stunden Arbeit muss nochmals eine weitere Pause von mindestens 15 Minuten gewährt werden. Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Soweit das Arbeitszeitgesetz.

Vom Arbeitszeitgesetz gibt´s eine Vielzahl von Ausnahmen.

In Ihrem Fall scheint die tägliche Arbeitszeit nun regelmäßig aufgeteilt zu werden. Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings bedaf es dazu Ihrer Zustimmung, z. B. durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung. In bestimmten Brangen, z. B. ambulanter Kranken- und Altenpflege ist eine solche Aufteilung üblich.

Für Sie ist maßgeblich, was Ihr Arbeitsvertrag zur zusammenhängenden (üblichen) Arbeitszeit sagt. Der Blick in den zutreffenden Tarifvertrag erschließt, wie die Arbeitszeit üblicherweise abzuleisten ist.

Notfalls widersprechen Sie der Arbeitsezitaufteilung. Sie können eventuell auf einen für Sie günstigeren Arbeitsvertrag hinwirken.




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