PayPal Betrug - kann ich gegen PayPal vorgehen?

7. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
OEBVB09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Betrug - kann ich gegen PayPal vorgehen?

Hallo,

ich habe Paysafekarten bei Ebay per PayPal angeboten. Die drei Auktionen wurden recht schnell verkauft. Der Käufer setzte sich auch dirket mit mir in Verbindung udn hat mir das Geld zeitnah per PayPal überwiesen. Als das Geld auf meinem payPal Konto gebucht war,habe ich den Artikel per E-Mail versendet. Was ich bis dahin noch nicht wusste,dass sich E-Mail Versand bei PayPal nicht für den Verkäuferschutz qualifiziert. So kam es dann nach drei Tagen,dass das Geld von PayPal wieder einbehalten wurde und später dann wegen Kreditkartenbetrug zurückgebucht wurde. Ich habe nun etwas recharchiert und erfahren,dass sowohl das Ebay Konto und das PayPal Konto gehackt wuden. Und die Kreditkarte unbrechtigt benutz wurde. Ergebnis,ich stehe ohne Geld und ohne Ware da. Ich habe bereits die Polizei eingeschaltet. Von PayPal kann ich keine Unterstützung erwarten,da PayPal nur auf die AGBs verweist und der Fall für die damit erledigt ist. Sie wollen halt nur das Geld von mir,da durch die zurückbuchung mein Konto überzogen ist. Meine Frage nun,kann ich gegen PayPal vorgehen? Kann ich über die Kreditkarten informationen; Ip-Adresse an informationen über den Betrüger kommen? Lohnt es sich einn Rechtsanwalt o.ä. einzuschalten? Wie sind meine Chancen?

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5925 Beiträge, 1373x hilfreich)

Ihre Chancen sind insgesamt schlecht. Zunächst war es richtig, Strafanzeige zu erstatten. Nun sollten Sie abwarten, ob die Ermittlungsbehörden etwas herausbekommen. Sollte das so sein (was z.B. bei einem Täter im Ausland unwahrscheinlich ist), könnten Sie dann noch zivilrechtlich vorgehen.

Erstmal würde ich abwarten. Alles andere verursacht nur weitere Kosten für Sie.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Als Privatperson würde ich Paypal nicht unbedingt anbieten als Zahlungsmittel.

Paypal ist in diesem Fall nur Zahlungsdienstleister und in den AGB's ist auch geregelt was bei Rückbelastungen von Kreditkarten passiert. In aller Regel zieht Paypal das Geld vom Konto des Zahlungsempfängers ein und erstattet es dem reklamierenden Karteninstitut, bzw. dessem Kunden.

Damit bleibt dann der Forderungsanspruch des Zahlungsempfängers an den Besteller bestehen und Du müsstest Dich an diese Person wenden und die Zahlung dort anmahnen oder einklagen. Ausserdem bist Du beweispflichtig, dass der andere die Leistung erhalten hat (Zugang der Paysafekarten, was immer das genau ist).
Vielleicht kann man nachprüfen, ob die Karten eingelöst wurden und von wem.

Der Vorteil der Anzeige wegen Betrugs ist, dass die Polizei die betreffende Person ermitteln muss, sofern da eine falsche Identität vorgetäuscht wurde. Wie erfolgversprechend das auch immer ist. Um welchen Betrag geht es denn überhaupt ? Was meint die Polizei ?

Ich würde da erstmal abwarten ob Ermittlungsergebnisse auftauchen wenn es ein Problem mit der Identität gibt (was sehr wahrscheinlich ist, wer begeht schon Betrug unter seinem richtigen Namen). Wenn keine Person ermittelt werden kann macht es auch keinen Sinn einen Anwalt zu konsultieren. Gegen Paypal brauchst Du nicht klagen, die geben den Forderungsanspruch an Dich zurück und Du darfst Dich ab jetzt selbst um das Inkasso kümmern.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> So kam es dann nach drei Tagen,dass das Geld von PayPal wieder einbehalten wurde und später dann wegen Kreditkartenbetrug zurückgebucht wurde. Ich habe nun etwas recharchiert und erfahren,dass sowohl das Ebay Konto und das PayPal Konto gehackt wuden. Und die Kreditkarte unbrechtigt benutz wurde.

Was heißt das genau? Wer sagt das?

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#4
 Von 
OEBVB09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Paysafekarten sind so eine Art Prepaid Karten,um das bezahlen im Internet schneller und einfacher zu machen. Es geht um rund 1000 Euro. Ich habe erfahren,dass das Ebay Konto und PayPal-Konto gehackt wurde,als ich mit dem Ebay Kunden Kontakt aufgenommen habe.

Ist PayPal nicht in der Pflicht die Zahlungen sicher zu machen und wie kann man ohne Berechtigung,das Geld wieder von meinem Konto abheben. Ist das zulässig? Kann man die AGBs von PayPal anfechten und welche Möglichkeit hat PayPal/Inkasso-Unternehmen gegen mich vorzugehen.

Wie kann es möglich sein,dass PayPal bei Ebay als Zahlungsmethode akzeptiert wird,aber auf der anderen Seite keinen Verkäuferschutz übernimmt. Dann hätte ich PayPal auch gar nicht als Zahlungsdienstleister wählen müssen.
Ich wollte dadurch meine Zahlung "sicher" machen,das genaue Gegenteil ist dabei rausgekommen.

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#5
 Von 
OEBVB09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Als kleine Info noch,mein Kontostand bei PayPal ist um den besagten Betrag im Minus. Die haben ein Inkasso auf mich angesetzt,sprich die wollen das Geld von mir. Hat schonmal jmd Erfahrung mit Inkasso vll sogar dem von PayPal gemacht? Was kann mir passieren,wenn ich auf die Zahlungsaufforderung nicht eingehe?

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#6
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Kann man die AGBs von PayPal anfechten und welche Möglichkeit hat PayPal/Inkasso-Unternehmen gegen mich vorzugehen.


AGB kann man immer anfechten ;) Allerdings gehe ich mal davon aus, dass sich Paypal entsprechend abgesichert hat (als Zahldienst des weltweit größten Internet-Auktionshauses).

Paypal wird das übliche Mahnverfahren durchziehen, wenn dein Konto im Minus ist.

Mal so allgemein:

Paypal ist ja nur ein Dienstleister für den Zahlungstransfer. Wenn da was "gehackt" wurde (was auch immer das bedeuten mag) kann ja Paypal nichts dafür, oder?

Zitat:
Paysafekarten sind so eine Art Prepaid Karten,um das bezahlen im Internet schneller und einfacher zu machen.


Der Sinn des ganzen erschliesst sich mir nicht....wer bezahlt schon vorher (also PREpaid) um irgendwann mal etwas zu kaufen? :crazy:

-- Editiert von koppklatsch am 07.02.2009 20:42

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

Ich habe mich schon einigermaßen intensiv mit PayPal beschäftigt, lese regelmäßig auch in den entsprechenden Foren, auch im Ausland.

Ich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass bei Deinem Kunden gleichzeitig der eBay Account, der PayPal Account und die Kreditkarte gehackt wurde. Eins davon wäre schon möglich, aber alle drei auf einmal?

Haben diese Karten, die Du verkauft hast einen Code oder so etwas, sodass man feststellen kann, wer die eingelöst hat?
****
> Wie kann es möglich sein,dass PayPal bei Ebay als Zahlungsmethode akzeptiert wird,aber auf der anderen Seite keinen Verkäuferschutz übernimmt.

Du hättst Dir vorher die AGB gründlich durchlesen müssen. Selbst das kann einen in vielen Fällen nicht davor bewahren, betrogen zu werden, zu vielfältig sind die Möglichkeiten, allerdings ist die Situation schon seit September 2008 insofern besser geworden, weil PayPal normalerweise auch für Kreditkarten Chargebacks gerade steht. Eine der häufigsten Betrugsmethoden ist der Missbrauch von Kreditkarten, nicht nur durch Hacker, sondern durch die Käufer selbst, sie brauchen nur zu behaupten, ihre Kreditkarte sei ohne ihre Einwilligung gebraucht worden. Und schon kommt das berühmte Chargeback. Manche Käufer haben von 100 Käufen 70 mal behauptet, ihre Kreditkarte sei missbraucht worden, immer wurden sie entschädigt bevor PayPal sie dann irgendwann gesperrt hat.

Hier ist es so, dass Du eben keinen Verkäuferschutz beantragen kannst, weil Du virtuelle Ware verschickt hast, das ist nach den PayPal Regeln glasklar verboten, weil PayPal diesen Versand nicht kontrollieren kann, genauso ist es verboten, mit PayPal zu bezahlen und dann die Ware persönlich abzuholen. 2 absolute Todsünden.
****
Verkäuferschutzrichtlinie

Diese Richtlinie wurde zuletzt geändert am 1. September 2008. (Auszug)
2. Umfang.

Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:

Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter

Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge, sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer.

Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicySpp-outside&ed=spp_old
****
Der PayPal-Verkäuferschutz sichert Sie rundum ab:

* Risiken des Lastschriftverfahrens wie Rücklastschriften, Kontounterdeckung und Kontomissbrauch
* Rückbuchungen von innerdeutschen und internationalen Kreditkartenzahlungen
* Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen
* Ungerechtfertigte Käuferbeschwerden

Wichtigste Voraussetzung ist ein professioneller Versand:

* Mit Versandbeleg – Bewahren Sie bei Beträgen über 25 Euro den Versandnachweis auf.
* An die richtige Adresse – Versenden Sie an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers.
* Zeitnaher Versand – Versenden Sie den Artikel möglichst innerhalb von 7 Tagen.

Hinweis: Keinen Schutz vor Zahlungsausfall können wir gewähren, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal vorliegt, wie beispielsweise Berechnung eines Aufschlags für die Zahlung mit PayPal. Außerdem darf die Zahlung nicht als Teilzahlung erfolgen. Darüber hinaus sind digitale Güter, Dienstleistungen und persönliche Übergabe ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Verkäuferschutzrichtlinie.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Marketing/general/ProtectionInfoSellers-outside
*****
Alle anderen Antworten auf Deine Fragen, insbesondere wie man sonst noch betrogen werden kann, was passiert, wenn man das Konto nicht ausgleicht, PayPal Inkasso KSP etc., findest Du in diesen Threads:

http://www.123recht.net/Paypal-K%C3%A4uferschutz-einklagen__f128613.html
http://www.123recht.net/Sachm%C3%A4ngel-und-Kosten-f%C3%BCr-R%C3%BCcksendung__f142305.html




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#8
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 310x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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