PayPal

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.10.2010 22:46:49
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
PayPal

Hallo!
Ich habe bei Ebay ein Handy verkauft und es mit Hermes verschickt. Das Handy kam an und wurde auch entgegengenommen. Das ganze wurde mit PayPal abgewickelt. Nun behauptet mein Käufer das das Paket leer war und hat eine Beschwerde bei PayPal eingereicht. Ich habe bei Hermes einen Nachforschungsantrag wegen Diebstahl eingereicht, da das Handy wohl bei Hermes geklaut werden musste. Ich habe es definitiv eingepackt. Hermes hingegen hat alles bestritten da das Pakez angeblich nicht beschädigt gewesen sei. Mein Käufer hat auch bei der polizei Anzeige wegen Diebstahls angezeigt.Nun habe ich heute von PayPal erfahren das der Fall gegen mich entschieden wurde und mein PaypPal Konto ein - aufweist.
Mit dieser Entscheidung sagt PayPal doch das ich ein Betrüger bin. Es steht doch Aussage gegen Aussage. Er kann doch das Paket ausgepckt haben und einfach sagen das Paket sei leer gewesen. Das war übrigens auch der Beweis für PayPal das das gegen mich entschieden wurde. Die polizeiliche Anzeige. Die waren sein ZEUGE!
Was kann ich machen um nicht zahlen zu müssen.
Ich bin übrigens privater Käufer gewesen.

Danke im Vorraus
MfG Werner

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was hast du zum Gefahrübergang bei Versand angegeben? Das Versandrisiko ist i.d.R. beim Verkäufer.

Eigentlich ist davon auszugehen das Hermes für einen (berechtigten) Schaden aufkommt - dann bekommst du das Geld von dort.

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1422x hilfreich)

> Mit dieser Entscheidung sagt PayPal doch das ich ein Betrüger bin. Es steht doch Aussage gegen Aussage. Er kann doch das Paket ausgepckt haben und einfach sagen das Paket sei leer gewesen. Das war übrigens auch der Beweis für PayPal das das gegen mich entschieden wurde. Die polizeiliche Anzeige. Die waren sein ZEUGE!
*****
Das ist nicht ganz so! PayPal wird nicht behaupten, dass du ein Betrüger bist. PayPal hat einfach für den Käufer entschieden. Das ist alles.

Selbstverständlich kann PayPal nicht nachprüfen, ob das Handy im Paket war oder nicht. Nur der liebe Gott, Hellseher, der Käufer und evtl. der Dieb können wissen, ob irgendetwas in dem Paket war oder nicht.

Das Problem ist einfach, dass PayPal sich eine solche Entscheidung lt. den AGB, die du unterschrieben hast, vorbehalten hat. Es wird meistens zu Gunsten des Käufers entschieden und oft wird er auch entschädigt. Das geschah in der Vergangenheit selbst bei Käufern, die vorgaben, von 100 mit PayPal bezahlten Artikeln, nur 10 erhalten zu haben. PayPal ist großzügig, wenn andere dafür einstehen müssen und äußerst trickreich, wenn es ums eigene Geld geht.

Es kann aber genauso passieren, dass der Käufer Recht bekommt, aber kein Geld, dass der Verkäufer kein Recht bekommt, das Geld vom Konto abgezogen wird und PayPal behält es, der Idealfall für PayPal. Es ist alles möglich, alles ist schon dagewesen, alles wiederholt sich jeden Tag. Es passierte schon häufig, dass dem Verkäufer schlichtweg mitgeteilt wurde, er wäre Opfer einer betrügerischen Auktion geworden. Folge -> Geld weg, der Käufer wusste aber nichts davon, hatte niemals eine Käuferbeschwerde eingeleitet.
****
Du siehst es hier selbst, die bloße Behauptung eines Käufers, die Ware wäre nicht im Paket gewesen, reicht aus, um diese Folgen herbeizuführen. Wenn nichts im Paket war, hätte es der Käufer eigentlich aufgrund des Gewichts merken müssen, es sei denn, jemand anders hätte die Sendung angenommen.
****
Nach dem Gesetz hättest du zu beweisen, dass die Ware im Paket war und dass das Paket Hermes übergeben wurde. Wenn du also Zeugen dafür hättest, dass das Handy eingepackt wurde und nicht mehr entnommen worden wäre, bevor es Hermes übernahm, sähe es schon sehr gut für dich aus. Ebenso würde für dich sprechen, wenn das Gewicht des Paketes festgehalten worden wäre z. B. auf der Einlieferungsquittung.
*****
Der Rechtsweg steht dir offen, PayPal weiß, dass es (ständig) gegen jedes Recht verstößt und exculpiert sich selbst in den AGB;

6,5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz. (Zitat)

https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

Aha, PayPal nimmt dir dein Geld weg, es ist aber nur Spaß bzw. vorläufig, du kannst es dir beim Käufer wieder holen.

Wenn du das oben von mir dargelegte beweisen kannst, solltest du das tun.
*****
Die andere Möglichkeit wäre, PayPal nie mehr zu nutzen. Es wird von dir verlangt werden, das PayPal Konto auszugleichen, wenn du das nicht machst, wird das PayPal Inkasso, die KSP eingeschaltet. Mahnungen, Bettelbriefe..., das ganze Repertoire, aber dabei bleibt es in der Regel, es ist kein Fall bekannt, wo das PayPal Inkasso in solchen Fällen weiter gegangen wäre, als bis zu einem Mahnbescheid. Wenn dem widersprochen wurde, war Schluss der Vorstellung. selbst bei außerordentlich großen Beträgen.

Man will es scheinbar nicht riskieren, dass die PayPal AGB auf den Prüfstand eines Gerichts kommen, man fürchtet um seine Pfründe, vielleicht hätte die Selbstbedienung auf Kosten anderer ein jähes Ende.

Was PayPal sonst noch alles drauf hat, haben wir hier im Forum schon des Öfteren erlebt.

http://www.123recht.net/PayPal-Betrug-__f143921.html
http://www.123recht.net/Paypal-K%C3%A4uferschutz-einklagen__f128613.html



-- Editiert am 11.03.2009 20:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.10.2010 22:46:49
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Das ist falsch:
Das Versandrisiko ist i.d.R. beim Verkäufer.

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB ).

Ich bin privater Verkäufer und habe alles um zu beweisen das er das Paket erhalten hat. Der Beweis das PayPal angibt finde ich merkwürdig

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.10.2010 22:46:49
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Thx!
Dann werde ich jetzt zum Anwalt gehen.

Gruß Werner

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