Paypal KSP Forderung extrem überzogen

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Abix00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal KSP Forderung extrem überzogen

Hi ich weiß gerade nicht was ich tun soll.

Ich habe einen Negativen Kontostand bei Paypal spät bemerkt. Ich habe am 25.12.2016 eine Email erhalten.

Guten Tag ,

Ihr PayPal-Konto ist seit 29 oder mehr Tagen im Minus.

Der negative Kontostand beträgt 36.15 €.

Sie haben noch 7 Tage ab Empfang dieser Email Zeit uns zu kontaktieren oder sich in Ihr PayPal-Konto einzuloggen, um das Minus auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.

Bei einer Verzögerung befinden Sie sich in Zahlungsverzug und wir sind gezwungen, Ihr Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten. Damit wir diese Unannehmlichkeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag umgehend auszugleichen.

Ich habe mich daraufhin am 30.12.2016 um 12:27 bei ihnen gemeldet und ihnen mitgeteilt den Fall noch etwas zu verschieben, da ich am 01.01.2017 eine Online Überweisung tätigen werde. Das habe ich auch getan, der Buchungstag war der 02.01.2017. Die Email in der stand, dass ich meinen Paypal Account wieder normal nutzen kann, da er ausgeglichen ist kam am 03.01.2017 um 5:15. Dennoch habe am gleichen Tag um 11:09 eine Abmahnung der KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bekommen.
Der Inhalt der E-mail:

Herrn

Vorab per E-Mail


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse:
Aktenzeichen: PL1976313


Sehr geehrter Herr ,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 36,15 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 36,15
zzgl. Verzugszinsen seit dem 12.12.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,09
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 51,75
Auslagenpauschale* EUR 10,35
Gesamtbetrag
EUR
118,34

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 118,34 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

09.01.2017

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "" wurde am 07.09.2014 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.

Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 36,15 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 21,15 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 15,00.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "" versandt.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.


* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG


Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns! Schauen Sie unser Video
Telefon: 040 / 4 50 65 - 796 Film zu unserem Serviceportal
Kostenfrei: 0800 / 1016783
Mo.-Do. 8 - 19 Uhr; Fr. 8 - 18 Uhr; Sa. 9 - 15 Uhr

Telefax: 040 / 571441200
E-Mail: kontaktpaypal@ksp.de
Internet: www.serviceportal.ksp.de
Bankverbindung international:
IBAN DE55200700240090173600, BIC DEUTDEDBHAM
Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg
HRB 110678

Geschäftsführer:
Dr. Christoph Frankenheim - Dr. Ludwig Gehrke - Dr. Oliver Gnielinski - Dr. Florian Pagenkemper - Dr. Andreas Seegers

Diese E-Mail einschließlich ihrer Anhänge ist vertraulich, enthält das Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit und ist daher allein für den Gebrauch durch den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Dritten ist das Lesen, Verteilen oder Weiterleiten dieser E-Mail sowie jedwedes Vertrauen auf deren Inhalt untersagt. Wir bitten, eine fehlgeleitete E-Mail unverzüglich vollständig zu löschen und uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

This email including any attachment(s) is confidential, results from the practice of an attorney and is therefore only intended to be used by the mentioned recipient(s). Third parties may neither read, distribute nor forward this email and shall not rely on its content. We ask you to immediately delete a misdirected email and notify us.







Ich habe mich bei denen Per E-mail gemeldet und den Fall auch so geschildert aber was soll ich jetzt tun?

-- Editier von Abix00 am 03.01.2017 13:57

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Abix00):
aber was soll ich jetzt tun?


Nichts. Weitere E-Mails und Briefe ignorieren.

Du hast am 30.12. mit PayPal vereinbart die Frist um einen Tag zu verlängern und hast dann die Überweisung am 02.01. ausgeführt, die am 03.01. eingegangen ist. Außerdem hast Du auf die E-Mail der Anwaltskanzlei bereits geantwortet und widersprochen.

Ich würde erst dann reagieren, wenn ich einen Mahnbescheid (mit vollständigem Widerspruch) oder eine Klageschrift erhalten würde (mit Verteidigungsanzeige und Abweisungsantrag).

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Das würde ich nicht so einfach ignorieren.


Warum? Was soll er denn noch machen? KSP macht ohnehin nichts weiter als nervige Briefchen zu schreiben oder ab und zu mal Mahnbescheide zu beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das würde ich nicht so einfach ignorieren. Besser nicht die komplette Mail veröffentlichen, nur die relevanten Inhalt ansprechen.

Ich stimme dir insofern zu, als man sich nicht unnötig angreifbar machen sollte.

Aber rechtlich gesehen ist diese Textpassage irgendwie wertlos.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Abix00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Zitat (von Abix00):
aber was soll ich jetzt tun?


Nichts. Weitere E-Mails und Briefe ignorieren.

Du hast am 30.12. mit PayPal vereinbart die Frist um einen Tag zu verlängern und hast dann die Überweisung am 02.01. ausgeführt, die am 03.01. eingegangen ist. Außerdem hast Du auf die E-Mail der Anwaltskanzlei bereits geantwortet und widersprochen.

Ich würde erst dann reagieren, wenn ich einen Mahnbescheid (mit vollständigem Widerspruch) oder eine Klageschrift erhalten würde (mit Verteidigungsanzeige und Abweisungsantrag).


Vielen Dank. Ich denke, dass ich auch alles richtig gemacht habe, da Paypal das Geld ja theoretisch eineinhalb Tage vorher hatte und werde das erstmal ignorieren. Aber leider werde ich das Gefühl nicht los, dass Paypal meine Nachrichtem nicht gelesen hat (ich bekomme keine Antworten vom Support leider nicht das erste mal) und da jetzt mehr kommt. Ich kann sowas nicht und würde wirklich ungern wegen so etwas vor Gericht gehen oder was auch immer. Soll ich den Paypal Support anrufen?

-- Editiert von Abix00 am 04.01.2017 11:31

-- Editiert von Abix00 am 04.01.2017 11:32

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Das würde ich nicht so einfach ignorieren. Besser nicht die komplette Mail veröffentlichen, nur die relevanten Inhalt ansprechen.

Ich stimme dir insofern zu, als man sich nicht unnötig angreifbar machen sollte.

Aber rechtlich gesehen ist diese Textpassage irgendwie wertlos.


Aber mal sowas von: https://angstklauseln.wordpress.com/hintergrund/

Zitat (von Abix00):
Soll ich den Paypal Support anrufen?


Wozu? Die werden dir sowieso nur irgendeinen Blödsinn erzählen, der dich noch mehr verunsichert.

Meiner Meinung nach brauchst du dir keine Sorgen machen und kannst sogar einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen. Nach deiner Schilderung ist, soweit ich das sehen kann, nämlich gar kein Verzug eingetreten.

Du hast von Paypal am 25.12.2016 eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 7 Tagen erhalten. Fristende nach dem Kalender (über die Richtigkeit der Frist könnte man jetzt auch diskutieren, das lasse ich hier aber mal bleiben) wäre der 01.01.2017 gewesen. Und da das sowohl ein Sonn- als auch ein Feiertag war, hat sich die Frist gem. §193 BGB auf den darauffolgenden Montag verlängert, so dass deine Zahlung zum 02.01.2017 noch innerhalb der gesetzten Frist lag.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ausserdem dürfte die Frist erst am 27.12. begonnen haben.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ausserdem dürfte die Frist erst am 27.12. begonnen haben.


Nein. Die Frist hat am 26.12. begonnen (§ 187 I BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Du hast die Überweisung fristgerecht und nach § 269 I BGB ausgeführt.

Mit PayPal zu telefonieren bringt Dir nur etwas, wenn Du genau protokollierst, wann Du mit wem was genau besprochen hast und Dir das Ergebnis des Gesprächs von PayPal textlich bestätigen lässt. Dabei solltest Du Sattelfest und sicher argumentieren können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen